
Die Tage werden sonniger, der Mai rückt näher – eine Stimmung, die eher ans Heiraten als an das Ende der trauten Zweisamkeit denken lässt.
Trotzdem ist es ratsam, vor einer Hochzeit nicht nur diese zu planen, sondern auch einige Gedanken daran zu verschwenden, was mit dem ehelichen Vermögen geschehen soll, wenn wider Erwarten der Fall eintritt, dass die Ehepartner wieder getrennte Wege gehen wollen.
Der Gesetzgeber hat als Regelfall für die Vermögensverhältnisse die Gütertrennung bestimmt. Dies bedeutet, dass während aufrechter Ehe jeder Ehegatte Eigentümer des von ihm eingebrachten und während der Ehe im eigenen Namen erworbenen Vermögens bleibt.
Im Fall des Scheiterns der Ehe sind aber das eheliche Gebrauchsvermögen (Sachen die während aufrechter Ehe erworben wurden und dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben) und die ehelichen Ersparnisse (Wertanlagen, die die Ehegatten während der ehelichen Lebensgemeinschaft angesammelt haben) der Aufteilung zu unterziehen.
Folgende Fälle sind von dieser Aufteilung ausgenommen:
Grundsätzlich soll die Aufteilung des ehelichen Vermögens einvernehmlich geregelt werden. Kommt eine solche Regelung nicht zu Stande, so ist die Aufteilung innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung beim zuständigen Außerstreitgericht zu beantragen. Für die Aufteilung gibt es keine fixen Regeln, das Gesetz spricht hier von „Aufteilung nach Billigkeit". Der Richter hat dabei jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
Die genannten Vorschriften und die Rechtsprechung hindern die Heiratswilligen allerdings nicht, selbst Regelungen für den Fall eines Scheiterns der Ehe zu vereinbaren. Allerdings ist dafür die Einhaltung bestimmter Formerfordernisse erforderlich, die die Ernsthaftigkeit und Gültigkeit der Vereinbarungen sicherstellen sollen. Natürlich kann man nicht alle möglichen Probleme voraussehen, die Beratung durch erfahrene Juristen erleichtert aber die Problemsicht und ist hilfreich bei der Auswahl geeigneter Lösungen.
Für weitere Auskünfte und Beratung stehe ich in meiner Kanzlei jeden ersten Mittwoch im Monat unentgeltlich zur Verfügung!
