logo Dr. Albrecht-Langer
Ärztin für Allgemeinmedizin & Akupunktur
Nikolaigasse 39 | 9500 Villach
Mo-Fr 8-12 & Di 16.30-18 Uhr
04242/21210
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Kassen:

Ich bin Vertragsärztin folgender Kassen: BVA, KFA, SVA, VAEB.

Wahlarzt für die GKK

Als Wahlarzt verrechne ich die Leistungen mit meinen Patienten direkt, die Honorarnote kann bei der GKK eingereicht werden und ein entsprechender Betrag - bis zu 80% des Kassentarifs - wird rückerstattet.

Privatleistungen:

Die Akupunktur, Bachblütenbehandlung, Lasertherapie sind Privatleistungen; da mir das ÖAK-Diplom für Akupunktur verliehen wurde, wird bei der Akupunkturbehandlung bei vielen Einsatzgebieten ein Teil der Kosten von allen Kassen rückerstattet.

Krankenkassen Kosten-Rückerstattung bei Akupunktur:

Wir weisen darauf hin, dass die Rückerstattungsbeträge von den Kassen laufend angepasst und geändert werden - Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Folgende Beträge stellen ungefähre Richtwerte dar und sind ohne Gewähr:

"Der Oberste Sanitätsrat hat die Körpernadelakupunktur als wissenschaftlich anerkannte Heilmethode akzeptiert. Bei bestimmten Indikationen erfolgt daher ein Zuschuss für maximal 10 Sitzungen in 12 Monaten in Höhe von maximal € 15,-- pro Sitzung, sofern ein(e) ausgebildete(r) Ärztin/Arzt (Diplom für Akupunktur von der Österreichischen Ärztekammer bzw. der Österreichischen Akademie der Ärzte) diese durchführt."

Beispiel KGKK: "Für die Akupunktur als Krankenbehandlung beträgt die Kostenerstattung der Kärntner Gebietskrankenkasse zur Zeit 10,80 Euro pro Behandlung, wobei bei entsprechender Diagnose grundsätzlich zehn Sitzungen pro Quartal (Vierteljahr) erstattet werden."
Details zur: Akupunktur Kosten-Rückerstattung der Kärntner Gebietskrankenkasse (PDF; siehe Seite 14) Stand:2009




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