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Ethische Grundsätze in der Kinesiologie

Auf dieser Seite finden Sie Auszüge aus der Arbeit "Ethische Grundsätze für Kinesiologen. Die Ethik Balance." 36 Seiten. Fribourg 1997 - Von Hans Barth vom Institut de Kinesiologie in Fribourg /CH.

Zweck dieser Erklärung ist es Ihnen zu verdeutlichen, welche ethischen Grundsätzen die Arbeit des Kinesiologen leiten und prägen. Damit haben Sie Klarheit über die menschlich/philosophischen Grundsätze eines Kinesiologen, was wieder die Zusammenarbeit erleichtern und positiver gestalten soll.

Die kinesiologische Unterstützung bietet im wesentlichen eine Stressbefreiung. Befreiung von Stress, der den Klienten daran hindert, Lernziele und ein ersehntes Wohlbefinden zu erreichen.

Die Stressbefreiung geht einher mit einer motorischen und energetischen Reorganisation, die dem Klienten einen besseren Zugang öffnet zu seinen eigenen Potentialen der Gesundheit, des Wohlbefindens und des Lernens.

Der Kinesiologe hilft dem Klienten sein Gesundheits- und Lernpotential besser zu nutzen. Gesundheit wird verstanden als optimaler Zustand des physisch, mentalen und sozialen Wohlbefindens.

Die ethischen Werte die den Kinesiologen in seiner Arbeit mit dem Klienten leiten, sind:

Die zu respektierende Autonomie des Individuums, die zu ehrende Wahrheit, die zu praktizierende Partnerschaftlichkeit, die zu erreichende Kongruenz.

Autonomie Die Kinesiologin/der Kinesiologe

- achtet auf die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen des Klienten und seiner Bezugspersonen, unbesehen deren sozialen, kulturellen Herkunft, deren sexuellen oder rassischen Zugehörigkeit, deren rechtlichen Status, sowie deren religiösen und politischen Überzeugungen.

- respektiert die Lebensweise und Privatsphäre des Klienten

- achtet und fördert die Autonomie des Klienten

- anerkennt dass die Verantwortung während der Sitzung beim Klienten bleibt.

- respektiert die Wahlentscheidungen des Klienten.

- unterstützt den Klienten in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten.

Partenariat Die Kinesiologin/ der Kinesiologe

- verhilft dem Klienten und seinen Bezugspersonen zu Informationen, die Ihnen ermöglichen, die kinesiologische Arbeit zu verstehen und mitzuentscheiden

- vermeidet jedes manipulieren

Kongruenz Die Kinesiologin/ der Kinesiologe

- strebt nach Kongruenz: dem Einklang von Erfahrung, Bewusstsein und Kommunikation.

Das edukative Modell Die Kinesiologin/ der Kinesiologe

- arbeitet ausschließlich im edukativen (nicht medizinischen) Modell und enthält sich also jeder medizinischen Diagnose, Verschreibung und Behandlung.

- rät seinem/ ihrem Klienten nie davon ab, andere Spezialisten zu Rate zu ziehen (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, etc.)

- begleitet den Klienten in der Ausarbeitung von Zielen des Wohlbefindens und hilft dem Klienten, die eigenen Ressourcen wiederzufinden, die er für die Erreichung seiner Ziele benötigt.

- stellt in den Mittelpunkt seiner Arbeit den Lernprozess.

- stellt nicht die Schwierigkeiten des Klienten in den Vordergrund, sondern dessen Wachstumspotential.

- anerkennt, dass die Fortschritte des Klienten im wesentlichen auf dessen Lernfähigkeit beruhen.

Nicht - Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen Die Kinesiologin/der Kinesiologe

- anerkennt, dass sich der Klient/ die Klientin den Kinesiologen gegenüber oft in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet, und nützt dies nicht aus.

- schützt in seiner beruflichen Arbeit, den Klienten vor Nachteilen, die aus Verhaltens - oder Beurteilungsfehlern entstehen könnten.

- vermeidet den KlientenInnen gegenüber jedes sexuelle Verhalten.

Das Muskeltesten die Kinesiologin/ der Kinesiologe

- weiß dass der Muskeltest nie eine Antwort bietet auf das, was dem Test vorausgeht (z.B. eine Frage). Ein Muskeltest bietet ausschließlich eine (Muskel-) Reaktion auf das, was dem Test vorausgeht (z.B. eine Frage)

- weiß dass die Muskelreaktion interpretiert werden kann als ein Hinweis auf vorhandenen, bzw. nicht vorhandenen Stress.

- weiß dass ein Hinweiß auf vorhandenen, bzw. nicht vorhandenen Stress einer vorsichtigen Interpretation bedarf und mit anderen Informationen in Bezug gesetzt werden muss, um von Bedeutung zu sein.

- benutzt das Muskeltesten ausschließlich zur Stressbefreiung.

Kompetenz die Kinesiologin/ der Kinesiologe

- stellt dem Klienten ihr/sein Wissen  und ihre berufliche Kompetenz zur Verfügung.

- entspricht in der Ausübung ihres/seines Berufs den vom Berufsstand definierten Qualitätsnormen.

- stellt in seiner Arbeit die Qualität seiner Leistungen vor die Quantität.

- weiß um die Grenzen ihrer/seiner Kompetenz.

Information die Kinesiologin/der Kinesiologe

- informiert den Klienten offen und sachlich über die Möglichkeiten und Grenzen ihrer/seiner Leistungen.

-drängt ihre/seine Leistungen nicht auf und unterlässt unrealistische Versprechungen über zu erwartende Beratungs- und Lernerfolge.

- gibt dem Klienten alle Informationen, die er benötigt, um zu entscheiden, ob er an einer Sitzung teilnimmt.

- trifft vor jeder Übernahme eines Auftrages klare Honorarvereinbarungen.

Delegation die Kinesiologin/der Kinesiologe

- ist sich der Grenzen seiner Methode und seiner persönlichen Anwendung dieser Methode bewusst.

- zieht bei fachübergreifenden Aufgaben entsprechende Fachleute bei.

Vertraulichkeit die Kinesiologin/der Kinesiologe

- behandelt Informationen über Personen und Institutionen, die sie/er vom Klienten erhält, vertraulich. Die Weitergabe solcher Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Bewilligung geschieht.

Der vollständige Text kann unter folgender Adresse bezogen werden:

Institut de Kinesiologie 

Hans Barth

Grand´ Rue 16

CH - 1700 Fribourg

Tel.: 0041 - 26 - 322 63 38

Email: hansbarth@bluewin.ch

 

 

 

 

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