
Ethische Grundsätze in der Kinesiologie
Auf dieser Seite finden Sie Auszüge aus der Arbeit "Ethische Grundsätze
für Kinesiologen. Die Ethik Balance." 36 Seiten. Fribourg 1997 - Von Hans
Barth vom Institut de Kinesiologie in Fribourg /CH.
Zweck dieser Erklärung ist es Ihnen zu verdeutlichen, welche ethischen
Grundsätzen die Arbeit des Kinesiologen leiten und prägen. Damit haben Sie Klarheit
über die menschlich/philosophischen Grundsätze eines Kinesiologen, was wieder
die Zusammenarbeit erleichtern und positiver gestalten soll.
Die kinesiologische Unterstützung bietet im wesentlichen eine
Stressbefreiung. Befreiung von Stress, der den Klienten daran hindert,
Lernziele und ein ersehntes Wohlbefinden zu erreichen.
Die Stressbefreiung geht einher mit einer motorischen und
energetischen Reorganisation, die dem Klienten einen besseren Zugang öffnet
zu seinen eigenen Potentialen der Gesundheit, des Wohlbefindens und des Lernens.
Der Kinesiologe hilft dem Klienten sein Gesundheits- und
Lernpotential besser zu nutzen. Gesundheit wird verstanden als optimaler Zustand
des physisch, mentalen und sozialen Wohlbefindens.
Die ethischen Werte die den
Kinesiologen in seiner Arbeit mit dem Klienten leiten, sind:
Die zu respektierende Autonomie des Individuums, die zu
ehrende Wahrheit, die zu praktizierende Partnerschaftlichkeit, die zu
erreichende Kongruenz.
Autonomie Die
Kinesiologin/der Kinesiologe
- achtet auf die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen des
Klienten und seiner Bezugspersonen, unbesehen deren sozialen, kulturellen
Herkunft, deren sexuellen oder rassischen Zugehörigkeit, deren rechtlichen
Status, sowie deren religiösen und politischen Überzeugungen.
- respektiert die Lebensweise und Privatsphäre des Klienten
- achtet und fördert die Autonomie des Klienten
- anerkennt dass die Verantwortung während der Sitzung beim
Klienten bleibt.
- respektiert die Wahlentscheidungen des Klienten.
- unterstützt den Klienten in der Ausübung seiner Rechte und
Pflichten.
Partenariat Die
Kinesiologin/ der Kinesiologe
- verhilft dem Klienten und seinen Bezugspersonen zu
Informationen, die Ihnen ermöglichen, die kinesiologische Arbeit zu verstehen
und mitzuentscheiden
- vermeidet jedes manipulieren
Kongruenz Die
Kinesiologin/ der Kinesiologe
- strebt nach Kongruenz: dem Einklang von Erfahrung,
Bewusstsein und Kommunikation.
Das edukative Modell
Die Kinesiologin/ der Kinesiologe
- arbeitet ausschließlich im edukativen (nicht medizinischen)
Modell und enthält sich also jeder medizinischen Diagnose, Verschreibung und
Behandlung.
- rät seinem/ ihrem Klienten nie davon ab, andere
Spezialisten zu Rate zu ziehen (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, etc.)
- begleitet den Klienten in der Ausarbeitung von Zielen des
Wohlbefindens und hilft dem Klienten, die eigenen Ressourcen wiederzufinden, die
er für die Erreichung seiner Ziele benötigt.
- stellt in den Mittelpunkt seiner Arbeit den Lernprozess.
- stellt nicht die Schwierigkeiten des Klienten in den
Vordergrund, sondern dessen Wachstumspotential.
- anerkennt, dass die Fortschritte des Klienten im
wesentlichen auf dessen Lernfähigkeit beruhen.
Nicht - Ausnutzung von
Abhängigkeitsverhältnissen Die Kinesiologin/der Kinesiologe
- anerkennt, dass sich der Klient/ die Klientin den
Kinesiologen gegenüber oft in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet, und nützt
dies nicht aus.
- schützt in seiner beruflichen Arbeit, den Klienten vor
Nachteilen, die aus Verhaltens - oder Beurteilungsfehlern entstehen könnten.
- vermeidet den KlientenInnen gegenüber jedes sexuelle
Verhalten.
Das Muskeltesten die
Kinesiologin/ der Kinesiologe
- weiß dass der Muskeltest nie eine Antwort bietet auf das,
was dem Test vorausgeht (z.B. eine Frage). Ein Muskeltest bietet ausschließlich
eine (Muskel-) Reaktion auf das, was dem Test vorausgeht (z.B. eine Frage)
- weiß dass die Muskelreaktion interpretiert werden kann als
ein Hinweis auf vorhandenen, bzw. nicht vorhandenen Stress.
- weiß dass ein Hinweiß auf vorhandenen, bzw. nicht
vorhandenen Stress einer vorsichtigen Interpretation bedarf und mit anderen
Informationen in Bezug gesetzt werden muss, um von Bedeutung zu sein.
- benutzt das Muskeltesten ausschließlich zur
Stressbefreiung.
Kompetenz die
Kinesiologin/ der Kinesiologe
- stellt dem Klienten ihr/sein Wissen und ihre
berufliche Kompetenz zur Verfügung.
- entspricht in der Ausübung ihres/seines Berufs den vom
Berufsstand definierten Qualitätsnormen.
- stellt in seiner Arbeit die Qualität seiner Leistungen vor
die Quantität.
- weiß um die Grenzen ihrer/seiner Kompetenz.
Information die
Kinesiologin/der Kinesiologe
- informiert den Klienten offen und sachlich über die Möglichkeiten
und Grenzen ihrer/seiner Leistungen.
-drängt ihre/seine Leistungen nicht auf und unterlässt
unrealistische Versprechungen über zu erwartende Beratungs- und Lernerfolge.
- gibt dem Klienten alle Informationen, die er benötigt, um
zu entscheiden, ob er an einer Sitzung teilnimmt.
- trifft vor jeder Übernahme eines Auftrages klare
Honorarvereinbarungen.
Delegation die
Kinesiologin/der Kinesiologe
- ist sich der Grenzen seiner Methode und seiner persönlichen
Anwendung dieser Methode bewusst.
- zieht bei fachübergreifenden Aufgaben entsprechende
Fachleute bei.
Vertraulichkeit die
Kinesiologin/der Kinesiologe
- behandelt Informationen über Personen und Institutionen,
die sie/er vom Klienten erhält, vertraulich. Die Weitergabe solcher
Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und
mit deren ausdrücklicher Bewilligung geschieht.
Der vollständige Text kann unter folgender Adresse bezogen
werden:
Institut de
Kinesiologie
Hans Barth
Grand´ Rue 16
CH - 1700 Fribourg
Tel.: 0041 - 26 -
322 63 38
Email: hansbarth@bluewin.ch
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