Info über uns !
Echtheitsuntersuchungen und Schätzgutachten
- nach internationalen Richtlinien - für Diamanten,
Farbedelsteine, Perlen, Gold- und Silberwaren älterer und
neuerer Erzeugung sowie Feststellung deren amtlicher Punzierung,
Provenienz und des Erzeugungszeitraumes.
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Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, daß meine Gattin und ich seit 1. Februar 1992 die einzige neutrale Pretiosenschätzstelle mit Edelsteinlabor - das nach den modernsten Richtlinien der Gemmologie ausgerüstet wurde - in Oberösterreich betreiben.
Auf Grund der in den letzten Jahren beobachteten zahlreichen Manipulationen, deren Legalität zumindest zweifelhaft ist und der verstärkt auftretenden und immer schwerer diagnostizierbaren Imitationen und Synthesen aus dem Ausland oder aus branchenfremden Vertriebskanälen bieten wir Ihnen (Fachhandel u. Privat) unsere gemmologische Hilfe an. Bedenken Sie, daß übereilte Entscheidungen und Auskünfte bzw. eine falsche Identifizierung möglicherweise auch zu hohen Geldverlusten führen kann.
Neben unserer privaten Gutachtertätigkeiten im In- und Ausland, z.B. für Goldschmiede, Juweliere, Edelstein- und Antiquitätenhändlern, Pfandhäusern, Banken, Versicherungen und Privatpersonen, haben wir bis zum heutigen Tag 16.370 Juwelen und Pretiosen (Gesamtschätzwert ATS 36.197.057,00) für verschiedene Gerichte, Notare, Zollbehörden und Kriminalabteilungen im Oberlandesgerichts-Sprengel Oberösterreich u. Salzburg begutachtet.
Ein neutrales Gutachten benötigen Sie z. B.:
- zur Feststellung des Wertes von Schmuck und Edelsteinen
- als Kauf- und Verkaufshilfe für Händler und zwischen Privaten
- als Eigentumsnachweis bei Diebstahl (vorsorgliche
Beweisaufnahme), Einbruch u. Verlust, denn eine Rechnung und/oder
ein Foto ist zuwenig !
- bei Übernahme an Zahlungs statt (z.B.: Tilgung von Schulden)
- für Erbschaftsangelegenheiten (Erbteilung usw.)
- für die Inventarisierung und Schätzung der Sollmasse in einem
Konkursverfahren
- für Echtheitsbestimmungen beim Kauf im Ausland oder von Privat
- für Versicherungszwecke (unbestreitbare Schadenshöhe usw.)
- für die Gewährung von Bankkrediten (Kreditbesicherung)
- für die Befreiung v. der österr. Punzierung bei künstlerischen/kulturhistorischen
Werten (gemäß Punzierungsgesetz §15/1d)
- für den Nachweis einer eventuell vorhandenen Radioaktivität,
atomar bestrahlter Edelsteine, im Bezug auf zulässige Grenzwerte
nach dem Strahlenschutzgesetz.
Privatgutachten sind ein wichtiges Instrument der Konfliktvermeidung, aber auch einer außergerichtlichen oder außerbehördlichen Konfliktlösung. Sie dienen der Prüfung der Erfolgsaussichten des eigenen Standpunkts und damit der Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens.
Wir stehen Ihnen für eventuelle Fragen und für gerichtliche, behördliche und private Gutachtensaufträge gerne zur Verfügung. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen und Aufträge vertraulich behandelt, da wir zur strengsten Verschwiegenheit (§ 121 Abs. 3 StGB und lt. Standesregeln) verpflichtet sind.
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Nikolaus
Bjedov |
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Mitglied
der Prüfungskommission zum allg. beeid. u. gerichtlich
zertifizierten Sachverständigen für OÖ. u. Sbg. |
CHRONIK


01.02.1992


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