Justitia urteilte mit verbundenen Augen, "ohne Ansehen der Person".
Was für die römische Göttin der Gerechtigkeit galt, gilt
nicht für eine junge sehbehinderte'Kämtner Juristin: Die 29-jährige
Andrea Zweibrot aus Spittal wollte nach erfolgreicher Beendigung der
Gerichtspraxis die Richterlaufbahn einschlagen. Monatelang bereitete
sich die Akademikerin auf die Herausforderung' vor, ehe sie zwei Wochen
vor der Übernahmeprüfung erfuhr, dass sie ,zu dieser nicht
antreten dürfe, Das Oberlandesgericht Graz entschied, dass die
Aspirantin zwar die fachliche, nicht aber die "körperliche
Eignung" mitbringe. Diese, sei im Richterdienstgesetz festgeschrieben.
Es sei "unmöglich, ein Urteil über eine Person oder einen
Sachverhalt zu fällen, ohne sich ein persönliches Bild davon
zu machen", argumentierte das Präsidium.
Nach Protesten und
Interventionenen von Behindertenorganisationen und Politikern befasste
sich diese Woche Justizminister Dieter Böhmdorfer mit dein Fall.
Er berief eine Kommission ein, die gegen die behinderte - Juristin entschied.
"Man kann nicht jedem seinen Berufswunsch erfüllen. Wir haben
eine Flut an Bewerbern und müssen aus dem Pool die qualifiziertesten
auswählen", erklärte ein Sprecher des Justizministeriums
gegenüber der Kleinen Zeitung. Man habe Verständnis für
das persönliche Schicksal, habe sich die Entscheidung auch nicht
leicht gemacht; eine blinde Richterin sei aber "gegenüber
der Recht suchenden Bevölkerung nicht verantwortbar", so der
Beamte.

Die Juristin ist
verbittert und spricht von Diskriminierung. Das Argument, sie könne
sich keinen Eindruck von einer Person bilden, weist sie zurück:
"Das kann man durch andere Wahrnehmungsmöglichkeiten ausgleichen.
Die Glaubwürdigkeit erkenne ich auch durch Stimme und Ausdrucksweise.
"
Kärntens erste blinde Juristin, die schon als erfolgreiche Maturantin
für Furore gesorgt hatte, verweist auf die deutsche Justiz, die
blinde Richter sehr wohl zulasse. Sie würden beweisen, dass man
trotz Sehbehinderung eine Verhandlung führen könne. Zweibrot:
"Ich kann Schriftstucke einscannen und digitalisiert am PC lesen."
Das Gesetz, das die "körperliche Eignung" vorschreibe,
stamme aus dem Spätmittelalter, aus Zeiten, als man glaubte, ein
Blinder könne weder lesen noch schreiben.
Andrea Zweibrot sagt, ein Traum sei zerplatzt. Natürlich habe sie
gewusst, dass die Chance, am Ende unter den Auserlesenen zu sein, gering
gewesen wäre. Dass ihr die Justiz aber nicht einmal die Möglichkeit
zu bestehen einräumte, empfinde sie als beschämend.
Um bei der, Urteilsfindung.
nicht durch die äußere Erscheinung beirrt zu werden, trägt
Justitia eine Augenbinde. Das Ministerium lässt die Parallele zum
Fall der blinden Juristin nicht gelten.
Koschier
Folgebericht
der Kleinen Zeitung vom 28. 9. 2002
Blinde
Juristin will klagen
Andrea Zweibrot
will von Verfassungsgerichtshof klären lassen, ob sie Richterin
werden darf.
Die blinde
Juristin Andrea Zweibrot aus Spittal gibt - nicht, auf: ,Nachdem auch
das Justizministerium der Meinung ist, dass eine blinde Person in Österreich
nicht Richter werden kann, will die 29-Jährige jetzt, vor dem Verfassungsgerichtshof
weiterkämpfen.
"Ich gehe davon aus, dass der diskriminierende Paragraf so nicht
weiter gültig sein wird", glaubt Zweibrot. Gemeint ist jener
Teil der Dienstregelungen für Richter, in dem "völlige
uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung" zum
Richterberuf verlangt Wird. In diesem Zusammenhang müsse etwa geprüft
werden, ob Blindheit auch bei den heutigen technischen Möglichkeiten
immer noch eine Behinderung im Sinne des Gesetzes darstellt und daher
ein zwingender Ausschließungsgrund ist.
Der Klagenfurter Presserichter Manfred Herrnhofer - bei ihm machte Zweibrot
einen Teil des Praktikums - begrüßt ihren Weg zum Höchstgericht:
"Es wäre gut, wenn der Verfassungsgerichtshof die strittige
Frage klärt." Vielleicht, so sinniert Herrnhofer, sei es heute
mit Behinderten wie vor 20 Jahren mit Frauen: "Damals hieß
es In unserer Männer-dominierten Gesellschaft werden Urteile von
Frauen nicht akzeptiert. Heute ist das kein Problem mehr Mit Behin~derten,
könnte es ähnlich sein."
Vorurteilen begegnet Andrea Zweibrot immer wieder: "Viele Leute
haben zuerst Berührungsängste gegenüber Blinden. Es ist
mir aber so gut wie jedesmal gelungen, diese Bedenken zu beseitigen,
sei's in Gesprächen oder durch Leistung. "Insofern sieht sie
sich auch als Kämpferin für einen offeneren Umgang mit Behinderten.
Minister Dieter Böhmdorfer hat Zweibrot zu einem Gespräch
eingeladen. Das teilte seine Presse sprecherin mit.
Jochen Bendele
Haider bietet
Job an
Chance beim Land. Nun hat auch Landeshauptmann Jörg Haider der
blinden Juristin einen Posten angeboten. Sie könne in der Rechtsdokumentation
und bei der Entwicklung der Leitsätze für die Urteils- und
Entscheidungsfindung im Unabhanglgen Verwaltungssenat (UVS) als Landesverwaltungsgericht
mit,arbeiten. Später könne sie die Verwaltungsprüfung
ablegen, womit die Voraussetzung geschaffen wäre, in voller Richterfunktion
bei Verfahren mitzuwirken. Der Präsident des Verwaltungssenates
stehe dem Vorhaben sehr positiv gegenüber, teilt Haider mit. So
könne Zweibrot beweisen, "dass richterliche Tätigkeiten
auch für Sehbehinderte möglich sind"; Danach werde es
für die Zuständigen in solchen Fällen keine Ausrede mehr
geben.
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