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Für Blinde ist Tür zu Richteramt zu

Erfolgreiche Kärntner Juristin darf nicht zur Richterprüfung in Graz antreten. Grund dafür die Sehbehinderung

Bericht aus der Kleinen Zeitung vom 26. 9. 2002


Justitia urteilte mit verbundenen Augen, "ohne Ansehen der Person". Was für die römische Göttin der Gerechtigkeit galt, gilt nicht für eine junge sehbehinderte'Kämtner Juristin: Die 29-jährige Andrea Zweibrot aus Spittal wollte nach erfolgreicher Beendigung der Gerichtspraxis die Richterlaufbahn einschlagen. Monatelang bereitete sich die Akademikerin auf die Herausforderung' vor, ehe sie zwei Wochen vor der Übernahmeprüfung erfuhr, dass sie ,zu dieser nicht antreten dürfe, Das Oberlandesgericht Graz entschied, dass die Aspirantin zwar die fachliche, nicht aber die "körperliche Eignung" mitbringe. Diese, sei im Richterdienstgesetz festgeschrieben. Es sei "unmöglich, ein Urteil über eine Person oder einen Sachverhalt zu fällen, ohne sich ein persönliches Bild davon zu machen", argumentierte das Präsidium.

Nach Protesten und Interventionenen von Behindertenorganisationen und Politikern befasste sich diese Woche Justizminister Dieter Böhmdorfer mit dein Fall. Er berief eine Kommission ein, die gegen die behinderte - Juristin entschied. "Man kann nicht jedem seinen Berufswunsch erfüllen. Wir haben eine Flut an Bewerbern und müssen aus dem Pool die qualifiziertesten auswählen", erklärte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber der Kleinen Zeitung. Man habe Verständnis für das persönliche Schicksal, habe sich die Entscheidung auch nicht leicht gemacht; eine blinde Richterin sei aber "gegenüber der Recht suchenden Bevölkerung nicht verantwortbar", so der Beamte.

foto von magister andrea zeibrot  aus der kleinen zeitung

Die Juristin ist verbittert und spricht von Diskriminierung. Das Argument, sie könne sich keinen Eindruck von einer Person bilden, weist sie zurück: "Das kann man durch andere Wahrnehmungsmöglichkeiten ausgleichen. Die Glaubwürdigkeit erkenne ich auch durch Stimme und Ausdrucksweise. "
Kärntens erste blinde Juristin, die schon als erfolgreiche Maturantin für Furore gesorgt hatte, verweist auf die deutsche Justiz, die blinde Richter sehr wohl zulasse. Sie würden beweisen, dass man trotz Sehbehinderung eine Verhandlung führen könne. Zweibrot: "Ich kann Schriftstucke einscannen und digitalisiert am PC lesen." Das Gesetz, das die "körperliche Eignung" vorschreibe, stamme aus dem Spätmittelalter, aus Zeiten, als man glaubte, ein Blinder könne weder lesen noch schreiben.
Andrea Zweibrot sagt, ein Traum sei zerplatzt. Natürlich habe sie gewusst, dass die Chance, am Ende unter den Auserlesenen zu sein, gering gewesen wäre. Dass ihr die Justiz aber nicht einmal die Möglichkeit zu bestehen einräumte, empfinde sie als beschämend.

Um bei der, Urteilsfindung. nicht durch die äußere Erscheinung beirrt zu werden, trägt Justitia eine Augenbinde. Das Ministerium lässt die Parallele zum Fall der blinden Juristin nicht gelten.
Koschier

Folgebericht der Kleinen Zeitung vom 28. 9. 2002

Blinde Juristin will klagen

Andrea Zweibrot will von Verfassungsgerichtshof klären lassen, ob sie Richterin werden darf.
Die blinde Juristin Andrea Zweibrot aus Spittal gibt - nicht, auf: ,Nachdem auch das Justizministerium der Meinung ist, dass eine blinde Person in Österreich nicht Richter werden kann, will die 29-Jährige jetzt, vor dem Verfassungsgerichtshof weiterkämpfen.
"Ich gehe davon aus, dass der diskriminierende Paragraf so nicht weiter gültig sein wird", glaubt Zweibrot. Gemeint ist jener Teil der Dienstregelungen für Richter, in dem "völlige uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung" zum Richterberuf verlangt Wird. In diesem Zusammenhang müsse etwa geprüft werden, ob Blindheit auch bei den heutigen technischen Möglichkeiten immer noch eine Behinderung im Sinne des Gesetzes darstellt und daher ein zwingender Ausschließungsgrund ist.
Der Klagenfurter Presserichter Manfred Herrnhofer - bei ihm machte Zweibrot einen Teil des Praktikums - begrüßt ihren Weg zum Höchstgericht: "Es wäre gut, wenn der Verfassungsgerichtshof die strittige Frage klärt." Vielleicht, so sinniert Herrnhofer, sei es heute mit Behinderten wie vor 20 Jahren mit Frauen: "Damals hieß es In unserer Männer-dominierten Gesellschaft werden Urteile von Frauen nicht akzeptiert. Heute ist das kein Problem mehr Mit Behin~derten, könnte es ähnlich sein."
Vorurteilen begegnet Andrea Zweibrot immer wieder: "Viele Leute haben zuerst Berührungsängste gegenüber Blinden. Es ist mir aber so gut wie jedesmal gelungen, diese Bedenken zu beseitigen, sei's in Gesprächen oder durch Leistung. "Insofern sieht sie sich auch als Kämpferin für einen offeneren Umgang mit Behinderten.
Minister Dieter Böhmdorfer hat Zweibrot zu einem Gespräch eingeladen. Das teilte seine Presse sprecherin mit.
Jochen Bendele

Haider bietet Job an
Chance beim Land. Nun hat auch Landeshauptmann Jörg Haider der blinden Juristin einen Posten angeboten. Sie könne in der Rechtsdokumentation und bei der Entwicklung der Leitsätze für die Urteils- und Entscheidungsfindung im Unabhanglgen Verwaltungssenat (UVS) als Landesverwaltungsgericht mit,arbeiten. Später könne sie die Verwaltungsprüfung ablegen, womit die Voraussetzung geschaffen wäre, in voller Richterfunktion bei Verfahren mitzuwirken. Der Präsident des Verwaltungssenates stehe dem Vorhaben sehr positiv gegenüber, teilt Haider mit. So könne Zweibrot beweisen, "dass richterliche Tätigkeiten auch für Sehbehinderte möglich sind"; Danach werde es für die Zuständigen in solchen Fällen keine Ausrede mehr geben.

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