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Home Fliegerarzt Flugschülerausweis
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Übersicht:

Motorfliegen
Dein Weg zum
Motorflugschein
Die Ausbildung (PPL)
Nach der
Grundausbildung
Motorkunstflug
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zum Originaldokument ZLPV 2006 Neu!
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Originaldokument ZLPV 2006 Anlage1 (Lizenzen)
Link zum
Originaldokument ZLPV 2006 Anlage2 (Medical)
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Motorfliegen,
vom offenen Doppeldecker- bis zum Jumbojet-Piloten, alle haben mal mit dem
Motorflugschein (Privatpilotenschein = PPL) begonnen und sich den Traum
vom Fliegen erfüllt. Vom sportlichen Clubbetrieb bis zur kommerziellen
Flugschule wird abhängig von Zeit und Geld viel geboten. Der
Privatpilotenschein berechtigt zur Durchführung unentgeltlicher, nicht
gewerbsmäßiger Flüge unter Sichtflugwetterbedingungen bei Tag.
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Dein
Weg zum Motorflugschein: Suche Dir in Ruhe den für Dich besten Ausbildungsverein
und Flugplatz aus. Kosten, Flugzeugpark,
Betriebszeiten, weitere Betreuung nach der Erlangung des Grundscheines und
natürlich die geographische Nähe
sollten für Deine Entscheidung maßgeblich
sein.
Vor Beginn der Ausbildung benötigst Du eine Untersuchung bei einem
Fliegerarzt
ein polizeiliches
Führungszeugnis und einen Flugschülerausweis .
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Die
Ausbildung (PPL) besteht aus:
Einer theoretischen Ausbildung in den Fächern:
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugbetriebliche Verfahren
- Flugleistung, Flugplanung
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Sprechfunkberechtigung
Einer praktischen Ausbildung von ca. 45
Flugstunden. Bei dieser fliegt der Schüler mind. 25 Stunden mit dem Lehrer am
Doppelsteuer und mind. 10 Stunden allein, jedoch unter Aufsicht des
Fluglehrers.
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JAR FCL - PPL
Voraussetzungen zum Neuerwerb: (seit 1. Juni 2006) |
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Mindestalter |
- 15 Jahre (17 Jahre bei
Scheinausstellung) |
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Flugmed. Tauglichkeit |
- Klasse 2 Medical
(Original Dokument zum Medical Klasse1 und 2) |
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Theorielehrgang |
Ausbildung in RF oder FTO
und Prüfung in folgenden Gegenständen: |
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- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugbetriebliche Verfahren
- Flugleistung, Flugplanung
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Sprechfunkberechtigung (zusätzlich) |
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Flugausbildung |
45 Std., davon ... |
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- mindestens 10 Std.
Alleinflug (davon 5 Std. Alleinüberlandflug) |
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- mindestens 25 Std. mit
Fluglehrer |
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Die gesamte Ausbildung nimmt einen Zeitraum von ca. 6
Monaten in Anspruch. (je nach
verfügbarer Freizeit :-). Anschließend wird vor einer Prüfungskommission der
Austro Control eine schriftliche und praktische Prüfung abgelegt.
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Flugzeug nur dann geflogen
werden, wenn man in Besitz einer entsprechenden, gültigen Klassen- oder
Musterberechtigung ist. Davon ausgenommen sind Piloten während der praktischen
Prüfung oder während der Flugausbildung.
siehe
Klassen-/Musterberechtigungen!
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Abkürzungen,Begriffe: |
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CRI - Class Rating Instructor (Fluglehrer für
Klassen-/Musterberechtigungen
FI - Flight Instructor (Fluglehrer)
FTO - Flight Training Organization (Flugschule für PPL, CPL, IFR,
ATPL, MCC, FI, etc.)
MEP - Multi Engine Piston (mehrmotoriges Kolbenflugzeug)
MP - Multi Pilot (Mehrmann-Besatzung)
PIC - Pilot in Command (verantwortlicher Pilot)
RF - Registered Facility (Flugschule für PPL, CR, SEP, TMG)
SEP - Single Engine Piston (einmotoriges Kolbenflugzeug)
SFI - Synthetic Flight Instructor (Fluglehrer für MP Ausbildungen am
Simulator)
TMG - Touring Motor Glider (Reisemotorsegler)
TRI - Type Rating Instructor (Fluglehrer für MP Ausbildungen) |
| Die N-VFR
Lizenz ist eine Erweiterung zum PPL und berechtigt zu Sichtflügen
auch bei Nacht. Sie kann im Rahmen der PPL Ausbildung erworben
werden. Ein eigener Prüfungsflug hierfür ist nicht erforderlich. |
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Ausbildung |
In RF oder FTO: |
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- 5 Std. bei Nacht, davon ... |
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- 3 Std. mit FI inkl. 1 Std. Überlandflug |
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- 5 Alleinlandungen bist zum Stillstand |
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Verlängerung |
ist im JAR-FCL PPL inkludiert |
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JAR FCL - PPL Gültigkeit: |
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Privatpilotenschein |
5 Jahre |
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SEP Klassen-/Musterber. |
2 Jahre |
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MEP Klassen-/Musterber. |
1 Jahr |
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Medical - Klasse 2 |
- unter 30 Jahre: 5 Jahre |
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- 30-50 Jahre: 2 Jahre |
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- über 50 Jahre: 1 Jahr |
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JAR FCL - PPL Verlängerung
der Klassen-/Musterberechtigungen: |
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SEP und TMG |
- Letzte 3 Monate vor Ablauf:
Überprüfung mit Prüfer (Examiner) ODER |
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- Mind. 12 Std. in letzten 12
Monate (6 Std. PIC), 12 Starts/Landungen + 1h mit FI, CRI |
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MEP |
- Letzte 3 Monate vor Ablauf:
Überprüfung mit Prüfer UND |
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- 10 Streckenabschnitte oder 1
Streckenabschnitt mit Prüfer |
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Nach
der Grundausbildung gibt es viele Fortbildungsmöglichkeiten:
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Schleppberechtigung (um
Segelflugzeuge und Banner schleppen zu dürfen) |
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Kunstflugberechtigung |
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auf größere Flugzeuge
einweisen lassen. (Sowohl ein-, als auch mehrmotorig!) |
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Lehrberechtigung |
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CPL, die Commercial Pilots
Licence um auch gewerblich fliegen zu dürfen. |
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ATPL (Airline Transport
Pilots Licence) für die wirklich große Maschinen. |
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Motorkunstflug:Die höchste Kunst des
Fliegens. Piloten verbinden mit dieser Art des Fliegens Dinge wie Kreativität,
Dynamik, Präzision, Körperbeherrschung, Disziplin, Ästhetik, Adrenalin pur! |

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Klassen- / Musterberechtigung |
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Ein Flugzeug
darf nur dann geflogen werden, wenn man in Besitz einer
entsprechenden, gültigen Klassen- oder Musterberechtigung ist. Davon
ausgenommen sind Piloten während der praktischen Prüfung oder
während der Flugausbildung.
Jeder Pilot darf beliebig viele Klassen-/Musterberechtigungen
besitzen. Einschränkungen bestehen nur im gewerblichen Bereich
durch JAR-OPS 1.
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Klassenberechtigungen |
-Flugzeuge mit 1 Piloten: |
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- einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
(SEP)
- einmotorige Landflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines
Herstellers (SET)
- mehrmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (MEP)
- Reisemotorsegler (TMG) |
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Musterberechtigungen |
- Flugzeugmuster, die gemäß der Zulassung mit 2
Piloten betrieben werden müssen |
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- mehrmotorige Flugzeugmuster mit 1 Piloten und
Propellerturbinen-, Strahlturbinenantrieb
- einmotorige Flugzeugmuster mit 1 Piloten und
Strahlturbinenantrieb
- alle sonstigen Flugzeugmuster die von der Behörde als notwendig
erachtet werden |
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Für den Wechsel auf ein Flugzeug eines anderen
Musters oder einer anderen Baureihe innerhalb derselben
Klassenberechtigung ist eine Unterschiedsschulung (Difference
Training) oder ein Vertrautmachen (Familiarisation)
erforderlich: |
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Difference Training |
Erfordert
zusätzliche Kenntnisse UND eine Schulung auf dem Flugzeug
oder einem geeigneten Übungsgerät. Die Unterschiedsschulung ist in
das Flugbuch des Piloten (oder gleichwertigen Unterlagen)
einzutragen und von einem CRI/TRI/SFI oder FI abzuzeichnen. |
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Familiarisation |
Ein Vertrautmachen erfordert den Erwerb zusätzlicher
Kenntnisse |
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Neuerwerb von Klassenberechtigung MEP : |
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Anforderungen |
- mind. 70 Std. als PIC |
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- theoretische Ausbildung in FTO/TRTO (mind. 7 Std.) |
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- mind. 6 Std. Flugausbildung mit FI, davon ... |
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2,5 Std.
Normalverfahren, 3,5 Std. Triebwerksausfall und asymmetrische
Flugzustände |
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- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung |
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Neuerwerb von Musterberechtigung (Single Pilot): |
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Anforderungen |
- mind. 70 Std. als PIC (wenn ME) |
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- theoretische Ausbildung in FTO/TRTO |
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- Flugausbildung in FTO/TRTO |
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- wenn ME - Flugausbildung im Ausmaß von mind. 6
Std. Flugausbildung mit FI, davon ... |
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2,5 Std.
Normalverfahren, 3,5 Std. Triebwerksausfall und asymetrische
Flugzustände |
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- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung |
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Gültigkeit: |
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SEP
Klassen-/Musterber. |
2 Jahre |
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MEP
Klassen-/Musterber. |
1 Jahr |
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Verlängerung der Klassen-/Musterberechtigungen: |
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SEP und TMG |
- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Überprüfung mit Prüfer
ODER |
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- Mind. 12 Std. in letzten 12 Monate (6 Std. PIC), 12
Starts/Landungen + 1h mit FI, CRI |
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MEP |
- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Überprüfung mit Prüfer
UND |
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- 10 Streckenabschnitte oder 1 Streckenabschnitt mit
Prüfer |
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Erneuerung von abgelaufenen
Klassen-/Musterberechtigungen: |
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Klassenberechtigung SEP
- Wiederholung der praktischen Prüfung |
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Klassen-/Musterberechtigung MEP
- Pilot hat eine Befähigungsüberprüfung und allfällige von der
Behörde festgelegte Auffrischungsschulung zu absolvieren. |
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Abkürzungen,Begriffe: |
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CRI - Class Rating Instructor (Fluglehrer für
Klassen-/Musterberechtigungen [1 Pilot])
FI - Flight Instructor (Fluglehrer)
FTO - Flight Training Organization (Flugschule für PPL,
CPL, IFR, ATPL, MCC, FI, etc.)
TRTO - Type Rating Training Organization
MEP - Multi Engine Piston (mehrmotoriges Kolbenflugzeug)
MP - Multi Pilot (Mehrmann-Besatzung)
PIC - Pilot in Command (verantwortlicher Pilot)
RF - Registered Facility (Flugschule für PPL, CR, SEP,
TMG)
SEP - Single Engine Piston (einmotoriges Kolbenflugzeug)
SFI - Synthetic Flight Instructor (Fluglehrer für MP
Ausbildungen am Simulator)
TMG - Touring Motor Glider (Reisemotorsegler)
TRI - Type Rating Instructor (Fluglehrer für MP
Ausbildungen)
ME - Multi Engine (mehrmotorig)
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