Erste Schritte
Home Erste Schritte Fotoalbum Klaus Downloads Links

 

Home
Fliegerarzt
Flugschülerausweis

Übersicht:

horizontal rule

Motorfliegen

Dein Weg zum Motorflugschein

Die Ausbildung (PPL)

Nach der Grundausbildung

Motorkunstflug

Link zum Originaldokument ZLPV 2006 Neu!

Link zum Originaldokument ZLPV 2006 Anlage1 (Lizenzen)

Link zum Originaldokument ZLPV 2006 Anlage2 (Medical)

 

 

Motorfliegen, vom offenen Doppeldecker- bis zum Jumbojet-Piloten, alle haben mal mit dem Motorflugschein (Privatpilotenschein = PPL) begonnen und sich den Traum vom Fliegen erfüllt. Vom sportlichen Clubbetrieb bis zur kommerziellen Flugschule wird abhängig von Zeit und Geld viel geboten. Der Privatpilotenschein berechtigt zur Durchführung unentgeltlicher, nicht gewerbsmäßiger Flüge unter Sichtflugwetterbedingungen bei Tag.

 

UL Doppeldecker

Boing Cockpit.

Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken

Dein Weg zum Motorflugschein: Suche Dir in Ruhe den für Dich besten Ausbildungsverein und Flugplatz aus. Kosten, Flugzeugpark, Betriebszeiten, weitere Betreuung nach der Erlangung des Grundscheines und natürlich die geographische Nähe sollten für Deine Entscheidung maßgeblich sein.

Vor Beginn der Ausbildung benötigst Du eine Untersuchung bei einem Fliegerarzt ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Flugschülerausweis .

 Zurück zur Übersicht!

ÖlcheckTurbo Dimona

Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken

Die Ausbildung (PPL) besteht aus:


Einer theoretischen Ausbildung in den Fächern:

-  Aerodynamik
-  Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
-  Flugbetriebliche Verfahren
-  Flugleistung, Flugplanung
-  Luftrecht
-  Menschliches Leistungsvermögen
-  Meteorologie
-  Navigation
-  Sprechfunkberechtigung

Einer praktischen Ausbildung von ca. 45 Flugstunden. Bei dieser fliegt der Schüler mind. 25 Stunden mit dem Lehrer am Doppelsteuer und mind. 10 Stunden allein, jedoch unter Aufsicht des Fluglehrers.

 

JAR FCL - PPL Voraussetzungen zum Neuerwerb: (seit 1. Juni 2006)

 

 

Mindestalter

- 15 Jahre (17 Jahre bei Scheinausstellung)

 

 

Flugmed. Tauglichkeit

- Klasse 2 Medical   (Original Dokument zum Medical Klasse1 und 2)

 

 

Theorielehrgang

Ausbildung in RF oder FTO und Prüfung in folgenden Gegenständen:

 

-  Aerodynamik
-  Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
-  Flugbetriebliche Verfahren
-  Flugleistung, Flugplanung
-  Luftrecht
-  Menschliches Leistungsvermögen
-  Meteorologie
-  Navigation
-  Sprechfunkberechtigung (zusätzlich)

 

 

Flugausbildung

45 Std., davon ...

 

-  mindestens 10 Std. Alleinflug (davon 5 Std. Alleinüberlandflug)

 

-  mindestens 25  Std. mit Fluglehrer

Die gesamte Ausbildung nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch.  (je nach verfügbarer Freizeit :-). Anschließend wird vor einer Prüfungskommission der Austro Control eine schriftliche und praktische Prüfung abgelegt. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Flugzeug nur dann geflogen werden, wenn man in Besitz einer entsprechenden, gültigen Klassen- oder Musterberechtigung ist. Davon ausgenommen sind Piloten während der praktischen Prüfung oder während der Flugausbildung.    siehe Klassen-/Musterberechtigungen!


Abkürzungen,Begriffe:

CRI - Class Rating Instructor (Fluglehrer für Klassen-/Musterberechtigungen
FI - Flight Instructor (Fluglehrer)
FTO - Flight Training Organization (Flugschule für PPL, CPL, IFR, ATPL, MCC, FI, etc.)
MEP - Multi Engine Piston (mehrmotoriges Kolbenflugzeug)
MP - Multi Pilot (Mehrmann-Besatzung)
PIC - Pilot in Command (verantwortlicher Pilot)
RF - Registered Facility (Flugschule für PPL, CR, SEP, TMG)
SEP - Single Engine Piston (einmotoriges Kolbenflugzeug)
SFI - Synthetic Flight Instructor (Fluglehrer für MP Ausbildungen am Simulator)
TMG - Touring Motor Glider (Reisemotorsegler)
TRI - Type Rating Instructor (Fluglehrer für MP Ausbildungen)

 

Nachtsichtflug (N-VFR)

 

 

Die N-VFR Lizenz ist eine Erweiterung zum PPL und berechtigt zu Sichtflügen auch bei Nacht. Sie kann im Rahmen der PPL Ausbildung erworben werden. Ein eigener Prüfungsflug hierfür ist nicht erforderlich.

 

 

Ausbildung

In RF oder FTO:

 

- 5 Std. bei Nacht, davon ...

 

- 3 Std. mit FI inkl. 1 Std. Überlandflug

 

- 5 Alleinlandungen bist zum Stillstand

 

 

Verlängerung

ist im JAR-FCL PPL inkludiert

 

 

 

 

JAR FCL - PPL Gültigkeit:

 

Privatpilotenschein

5 Jahre

 

 

SEP Klassen-/Musterber.

2 Jahre

MEP Klassen-/Musterber.

1 Jahr

 

 

Medical - Klasse 2

-  unter 30 Jahre: 5 Jahre

 

-  30-50 Jahre: 2 Jahre

 

-  über 50 Jahre: 1 Jahr

 

 

JAR FCL - PPL Verlängerung der Klassen-/Musterberechtigungen:

 

SEP und TMG

- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Überprüfung mit Prüfer (Examiner) ODER

 

- Mind. 12 Std. in letzten 12 Monate (6 Std. PIC), 12 Starts/Landungen + 1h mit FI, CRI

 

 

MEP

- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Überprüfung mit Prüfer UND

 

- 10 Streckenabschnitte oder 1 Streckenabschnitt mit Prüfer


 

 Zurück zur Übersicht!

Robin DR40

Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken

Nach der Grundausbildung gibt es viele Fortbildungsmöglichkeiten:

bullet

Schleppberechtigung (um Segelflugzeuge und Banner schleppen zu dürfen)

bullet

Kunstflugberechtigung

bullet

auf größere Flugzeuge einweisen lassen. (Sowohl ein-, als auch mehrmotorig!)

bullet

Lehrberechtigung

bullet

CPL, die Commercial Pilots Licence um auch gewerblich fliegen zu dürfen.

bullet

ATPL (Airline Transport Pilots Licence) für die wirklich große Maschinen.

 

 

Motorkunstflug:Die höchste Kunst des Fliegens. Piloten verbinden mit dieser Art des Fliegens Dinge wie Kreativität, Dynamik, Präzision, Körperbeherrschung, Disziplin, Ästhetik, Adrenalin pur! 

Kunstflug

 

Zurück zur Übersicht!

Klassen- / Musterberechtigung

 
Ein Flugzeug darf nur dann geflogen werden, wenn man in Besitz einer entsprechenden, gültigen Klassen- oder Musterberechtigung ist. Davon ausgenommen sind Piloten während der praktischen Prüfung oder während der Flugausbildung.

Jeder Pilot darf beliebig viele Klassen-/Musterberechtigungen besitzen. Einschränkungen bestehen nur  im gewerblichen Bereich durch JAR-OPS 1.
 

 

 

Klassenberechtigungen

-Flugzeuge mit 1 Piloten:

 

-  einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP)
-  einmotorige Landflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers (SET)
-  mehrmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (MEP)
-  Reisemotorsegler (TMG)

 

 

Musterberechtigungen

-  Flugzeugmuster, die gemäß der Zulassung mit 2 Piloten betrieben werden müssen

 

-  mehrmotorige Flugzeugmuster mit 1 Piloten und Propellerturbinen-, Strahlturbinenantrieb
-  einmotorige Flugzeugmuster mit 1 Piloten und Strahlturbinenantrieb
-  alle sonstigen Flugzeugmuster die von der Behörde als notwendig erachtet werden

 

Für den Wechsel auf ein Flugzeug eines anderen Musters oder einer anderen Baureihe innerhalb derselben Klassenberechtigung ist eine Unterschiedsschulung (Difference Training) oder ein Vertrautmachen (Familiarisation) erforderlich:

 

Difference Training

Erfordert zusätzliche Kenntnisse UND eine Schulung auf dem Flugzeug oder einem geeigneten Übungsgerät. Die Unterschiedsschulung ist in das Flugbuch des Piloten (oder gleichwertigen Unterlagen) einzutragen und von einem CRI/TRI/SFI oder FI abzuzeichnen.

 

 

 

Familiarisation

Ein Vertrautmachen erfordert den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse

 

 

Neuerwerb von Klassenberechtigung MEP :

 

 

Anforderungen

-  mind. 70 Std. als PIC

 

-  theoretische Ausbildung in FTO/TRTO (mind. 7 Std.)

 

-  mind. 6 Std. Flugausbildung mit FI, davon ...

 

   2,5 Std. Normalverfahren, 3,5 Std. Triebwerksausfall und asymmetrische Flugzustände

 

-  Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung

 

 

Neuerwerb von Musterberechtigung (Single Pilot):

 

 

Anforderungen

-  mind. 70 Std. als PIC (wenn ME)

 

-  theoretische Ausbildung in FTO/TRTO

 

-  Flugausbildung in FTO/TRTO

 

-  wenn ME - Flugausbildung im Ausmaß von mind. 6 Std. Flugausbildung mit FI, davon ...

 

   2,5 Std. Normalverfahren, 3,5 Std. Triebwerksausfall und asymetrische Flugzustände

 

-  Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung

 

 

Gültigkeit:

 

SEP Klassen-/Musterber.

2 Jahre

MEP Klassen-/Musterber.

1 Jahr

 

 

Verlängerung der Klassen-/Musterberechtigungen:

 

SEP und TMG

- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Überprüfung mit Prüfer ODER

 

- Mind. 12 Std. in letzten 12 Monate (6 Std. PIC), 12 Starts/Landungen + 1h mit FI, CRI

 

 

MEP

- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Überprüfung mit Prüfer UND

 

- 10 Streckenabschnitte oder 1 Streckenabschnitt mit Prüfer

 

 

Erneuerung  von abgelaufenen Klassen-/Musterberechtigungen:

 

 

Klassenberechtigung SEP -  Wiederholung der praktischen Prüfung

 

Klassen-/Musterberechtigung MEP -  Pilot hat eine Befähigungsüberprüfung und allfällige von der Behörde festgelegte Auffrischungsschulung zu absolvieren.

 


Abkürzungen,Begriffe:

CRI - Class Rating Instructor (Fluglehrer für Klassen-/Musterberechtigungen [1 Pilot])
FI - Flight Instructor (Fluglehrer)
FTO - Flight Training Organization (Flugschule für PPL, CPL, IFR, ATPL, MCC, FI, etc.)
TRTO - Type Rating Training Organization                                                                                                                                                            MEP - Multi Engine Piston (mehrmotoriges Kolbenflugzeug)
MP - Multi Pilot (Mehrmann-Besatzung)
PIC - Pilot in Command (verantwortlicher Pilot)
RF - Registered Facility (Flugschule für PPL, CR, SEP, TMG)
SEP - Single Engine Piston (einmotoriges Kolbenflugzeug)
SFI - Synthetic Flight Instructor (Fluglehrer für MP Ausbildungen am Simulator)
TMG - Touring Motor Glider (Reisemotorsegler)
TRI - Type Rating Instructor (Fluglehrer für MP Ausbildungen)
                                                                                                                               ME - Multi Engine (mehrmotorig)

 

Zurück zur Ausbildung!

 

 

home - www.aeroclub.at