Spenden an Emmaus

Seit 1.1.2009 sind Spenden an den Verein Emmaus (gem. §4a Z3 und 4 EStG lt. Bescheid vom 9.6.09) von der Steuer absetzbar.

Zur Erlangung der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spende(n) bewahren Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege auf. Sie können die Spende(n) im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr als Sonderausgabe geltend machen.

Wenn Sie Selbständige(r) sind, können Sie Ihre Spende(n) im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen.

Für den Aufbau unseres Frauenintegrationsprojektes in Völs bei Innsbruck suchen wir noch Spender und Sponsoren. Für nähere Informationen laden Sie bitte unseren Folder (330 KB) herunter.