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Abfälle:
Die Zwischenlagerung leicht
brennbarer Abfälle - zum Beispiel gebrauchte Putzlappen, Firnisrückstände
- soll im Freien in verschlossenen Behältern
erfolgen.
Glasflaschen nicht in Wald und Flur wegwerfen - Glasscherbe wirkt wie ein
Brennglas.
■ Akkus:
Beim
Ladevorgang des Akkus - Fotoapparat, Handy - kann es bei diesem zu einer
Überhitzung kommen. Um einen Brand zu verhindern sollte eine nicht brennbare
Unterlage verwendet werden.
■ Antennen:
Dachantennen für
Funk, Radio, Fernseher
etc. brauchen eine Erdung.
■ Asche:
In der vermeintlich erkalteten Asche können sich auch bis 72 Stunden noch
Glutreste verbergen.
Asche
darf deshalb nie in brennbare Behälter, sondern nur in
Metallbehälter mit Deckel geleert werden.
■ Beleuchtungskörper:
Bei
den Glühbirnen
die maximale
Watt-Zahl laut Angaben der Herstellerfirma nicht
überschreiten.
■ Biomasseheizanlagen:
Bei Biomasseheizanlagen mit
Vorratsbehälter den Fülldeckel erst öffnen, wenn sich die Förderschnecke in der
Intervallförderung befindet. Wird der Vorratsbehälterdeckel bei komplettem
Stillstand der Förderschnecke geöffnet, kann sich infolge eines Kamingegenzuges
die Glut im Fördertunnel bis zum Vorratsbehälter fortpflanzen.
Bei Biomasseheizanlagen mit Raumaustragung sollen bei Stillstand der
Förderschnecke - Standby der Heizanlage - keine Brennmaterialien jeglicher Art in
die Glut geworfen werden. Durch das außergewöhnliche Feuer kann es im
Fördertunnel in Richtung Brandschutzklappe zum Brand kommen.
■ Blitzschutz:
Für
inneren und äußeren Blitzschutz sorgen.
■ Brandschutzklappen:
Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen
vorsehen.
■ Brandschutztüren:
Brandschutztüren immer schließen.
Nicht offen festkeilen.
■ Brennstofflager:
Brennstofflager
brandsicher ausstatten.
■ Bügeleisen:
Bügeleisen auf eine feuerfeste Unterlage stellen und
genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen einhalten.
■ Campieren:
Vergessen Sie beim Campieren
nie, die Gasflaschen der Camping-Kocher oder -Lichter abzudrehen.
■ Dachboden:
Auf Dachböden
dürfen
außer Erntegütern
keine
leicht brennbaren Materialien und keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Alle Bereiche
des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. Vor
allem Kamine und
Dachfenster von jeder Lagerung frei halten. Am Dachboden kein offenes Licht
- Feuerzeug, Kerze -
verwenden.
■ Dachdeckung:
Eine zu weiche Dachdeckung (Schindeln, Stroh) ist bei Funkenflug und Flugfeuer
ein unzureichender
Brandwiderstand.
■ Defekte bei
elektrischen Geräten:
Lassen Sie Defekte
bei elektrischen Geräten, Steckern und Leitungen unverzüglich reparieren.
Bei einem Kurzschluss kann es zur Funkenbildung oder zu einem sich schnell
ausbreitenden Kabelbrand kommen.
■ Dunstabzüge:
Die Filter
von Küchendunstabzügen sollten
regelmäßig gereinigt beziehungsweise ausgetauscht
werden. Infolge der Fettablagerungen sind die Filter
leicht brennbar.
Offenes Feuer ist tabu - deswegen nie direkt am Herd flambieren.
■ Elektrogeräte:
Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen
verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen.
Am Ende
der Benutzung das Anschlußkabel von der
Steckdose herausziehen.
■ Fernseher:
Wird der Fernseher
bzw. der Videorekorder in einem
Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für
ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen Wand und Gerät soll
der Mindestabstand seitlich 15 cm und oberhalb 20 cm betragen.
Blumentöpfe,
Deckchen und andere Utensilien haben auf den Apparaten nichts verloren.
■ Fett:
Überhitztes
Fett kann zur Selbstentzündung führen. Brennendes Fett
keinesfalls mit Wasser löschen, sondern „abdecken“
mit - Geschirrdeckel oder Löschdecke.
Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das
ausspritzende Öl Brand- und Verletzungsgefahr besteht.
Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat
ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt
betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher
erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.
■ Feuerzeuge und Streichhölzer:
Feuerzeuge und Streichhölzer sind
keine Beleuchtungsgeräte. Sie sind
außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
■ Gas:
Flüssiggas ist
schwerer als Luft. Flüssiggasbehälter in gut belüfteten Räumen und niemals unter
Erdniveau - Keller - lagern.
Bei
entweichen des Gases sammelt sich dieses an der tiefsten Stelle am Boden
und stellt dort eine erhebliche Explosionsgefahr dar.
Außerdem dürfen sie nicht in Treppenhäusern, Durchgängen
und neben Ausgängen abgestellt werden. Sie
müssen auch weiters vor Wärmestrahlung
- Sonne, Wärmegeräte etc. - geschützt werden.
■ Gasflaschen - Aufbewahrung - Lagerung:
Quelle: http://www.schoenhacker.at Quelle: Linde-Gas (pdf 203 kb)
■ Gasflaschen - Wechsel:
Gasflaschen müssen
immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem
Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen.
Keinesfalls darf die Überprüfung auf Dichtheit durch „Ableuchten“ mit
offener Flamme durchgeführt werden.
■ Gasgeruch:
Bei Wahrnehmung von
Gasgeruch - Erd- oder Flüssiggas -
besteht immer Explosionsgefahr.
Daher: Betroffene Räume sofort gut lüften,
keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten,
Elektrogeräte weder aus- noch einschalten, keine
elektrische Klingel betätigen, kein Telefon im
betroffenen Haus benützen -auch kein Handy,
alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer
verwenden, betroffenes
Gebäude und Umgebung von Personen räumen - nicht
läuten nur klopfen und rufen,
Gaszufuhr absperren - Hauptventil der
Hausanspeisung oder beim Gaszähler,
Gasversorgungsunternehmen und Feuerwehr sofort benachrichtigen,
Stromzufuhr durch Versorgungsunternehmen
abschalten lassen, erst nach Freigabe durch das
Gasversorgungsunternehmen oder durch die Feuerwehr die
Stromversorgung wieder herstellen lassen und erst dann das
Gebäude wieder betreten.
■ Gastherme:
Diese Geräte arbeiten mit
offener Flamme. Sie verbrauchen Sauerstoff und geben Abgase
an die Raumluft ab. Räume, in denen
solche Geräte betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften. Außerdem
soll der Einbau vom Professionisten erfolgen. Er überprüft auch die nötige
Raumgröße.
Brennbare
Materialien und Gegenstände sind
wegen der Entzündungsgefahr von den gasbefeuerten
Geräten fernzuhalten.
■ Glühlampen:
Die Oberflächentemperatur
von eingeschalteten Glühlampen ist so hoch, dass
abgelagerter Staub gezündet werden kann. Es sind deshalb nur Beleuchtungsgeräte
mit Schutzgläsern über den Glühlampen zu verwenden.
■ Grillen:
Der Grillplatz soll windgeschützt
sein, damit keine Asche herumfliegt.
Nicht unter dem Sonnen- bzw. Regenschirm
und niemals in geschlossenen Räumen grillen.
Grillen Sie nicht im Wald oder in Waldnähe.
Stellen Sie den Griller standsicher auf. Er sollte nicht wackeln oder umkippen
können.
Halten Sie genügend Abstand - mindestens fünf Meter - zu brennbaren
Gegenständen und Materialien ein.
Verwenden Sie zum Entzünden der Grillkohle immer spezielle Grillanzünder
(Zündwürfel, Trockenspiritus oder Grillpaste), keinesfalls Flüssigspiritus
oder Benzin!
Nie den Griller von
Kindern bedienen oder anzünden lassen.
Kinder nicht in der Nähe des Grills spielen oder herumtollen lassen –
Sicherheitsabstand mindestens zwei bis drei Meter.
Behalten Sie die Feuerstelle immer gut im Auge!
Tropfendes Fett kann zur Flammenbildung führen. Alufolie oder Aluabtropftassen
verhindern das weitgehend.
Den Griller niemals unbeaufsichtigt lassen.
Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken
löschen! Ansonsten besteht die Gefahr einer Fettexplosion!
Einen
Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillers
bereit halten.
Die Restglut am besten mit Wasser ablöschen und in nicht brennbare Behälter
geben. Keine Kartons oder Plastikkübel verwenden!
Wenn Sie die Restkohle im Griller lassen, unterbinden Sie die Luftzufuhr durch
Abdecken mit einem Metalldeckel oder Metallverschluss.
Wechseln Sie den Standort des Grillers nur dann, wenn er
schon abgekühlt ist. Nur ein kalter Griller lässt sich gefahrlos transportieren.
Gefahrlos grillen mit Gas.
Gasschlauch, Dichtung und Anschlüsse
nach jeder Saison auf Risse und Sprödheit kontrollieren, sowie mit Lecksuchspray
gasführende Teile überprüfen.
Gasflasche mit
Grillwagen stabil verbinden und Flasche niemals
liegend verwenden!
Gasgriller grundsätzlich mit
geöffnetem Deckel anzünden.
Wenn der Griller nicht sofort zündet,
- nach 4- bis 5-maligem Versuch Gas verflüchtigen lassen und nach etwa 3
Minuten erneut probieren.
Funktioniert
der Zünder nicht, niemals von oben mittels Feuerzeug anzünden – Stichflammengefahr! Investieren
Sie in gute Geräte, die im Gehäuse eine Ausnehmung für das gefahrlose Anzünden
haben.
Anzünden ohne
automatische Zündung: Zuerst mit Feuerzeugflamme an den Brenner und dann erst
die Gasflamme aufdrehen!
Bei Gasgeruch,
das Grillgerät sofort abstellen und eine Dichtheitsprobe durchführen. Im
Zweifelsfalle den Fachhandel zu Rate ziehen. Auf keinen Fall weiter in Betrieb
nehmen!
Nach dem
Grillen zuerst die Gasventile und dann erst das Flaschenventil abdrehen.
Die Flasche
darf über Winter am Grill gelagert werden. Ratsam ist es, den Druckregler vom
Flaschenventil abzuschrauben und mittels Kunststoffmutter das Gewinde zu
schützen.
■ Heißarbeiten:
Zu diesen
brandgefährlichen Tätigkeiten zählen:
Autogen- und
Elektroschweißen, Autogenes Schneiden,
Flämmen,
Löten,
Schleifen und Trennschleifen.
Unbedingt erforderliche
Brandschutzmaßnahmen bei Heißarbeiten sind: Freihalten der
Arbeitsstelle von brennbaren Stoffen,
Bereitstellen
geeigneter Löschgeräte vor Beginn der Heißarbeit - bei
Flämmarbeiten ist zusätzlich immer eine gefüllte
Löschleitung mit absperrbarem Strahlrohr vorzusehen,
fachkundige Überwachung während der Heißarbeit,
Nachkontrollen
innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Beendigung der Heißarbeit.
■ Heizdecken:
Elektrische Heizdecken sollten niemals geknickt oder gefaltet sondern nur im
ausgebreiteten Zustand verwendet werden.
Heizdecken
nur zum Vorwärmen verwenden,
da sonst die Gefahr eines Wärmestaus besteht und in weiterer
Folge zu einem Brand kommen kann.
■ Installationen:
Elektro-Installationen, Gas-Installationen
etc. sowie die
erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten nur von Professionisten erledigen
lassen. Verzichten Sie auf Eigeninstallationen und
Eigenreparaturen!
■ Kachelöfen:
Lassen Sie beim Anheizen von
Kachelöfen die Ofentür so lange offen, bis das Holz zu
einem niedrigen Glutstock herabgebrannt ist. Schließt man die Tür zu früh,
bilden sich brennbare Gase, die explodieren können.
■ Kamin:
Vor Beginn der Heizperiode
sollten Feuerstätten und Kamine vom Rauchfangkehrer überprüft werden.
Vorsicht auch bei Um- und Neueinbauten. Daher auch hier immer mit
Professionisten arbeiten.
■ Kerzen:
Kerzenlicht
nicht auf Dachböden, in Abstellräumen,
in Kellern und in Scheunen
verwenden.
Kerzen auf eine unbrennbare Unterlage
stellen. Brennende Kerzen immer im Auge behalten!
Löschen Sie diese beim Verlassen des
Raumes!
■ Kraftfahrzeuge:
Verzichten Sie an Ihrem
Fahrzeug auf Selbstreparaturen. Lassen Sie besonders Schweißarbeiten
und Elektroinstallationen nur von Fachleuten
durchführen.
Mit
einem
Katalysator-Fahrzeug keinesfalls über eine
trockene Wiese, Acker oder Waldboden
fahren bzw. auch das Fahrzeug nicht dort abstellen.
Der Katalysator wird sehr heiß und
kann trockenes Gras, Stroh
sowie Reisig entzünden.
Bei einem
Autowrack nicht den Tank anbohren um Restbenzin entfernen zu können. Durch die
Schleifkohlenfunken der Bohrmaschine können Benzindämpfe entzündet werden.
■
Öfen:
Öfen nicht mit
brennbaren Flüssigkeiten anzünden - Explosionsgefahr!
Keine brennbaren Gegenstände im Nahbereich des Ofens lagern.
■
Offenes Feuer:
Offenes Feuer im Freien nie unbeaufsichtigt lassen.
Vor dem Verlassen der
Feuerstelle sind alle Glutreste nachhaltig mit Wasser
zu löschen. Bei starkem Wind ist im Freien
jedes Verbrennen und jedes Anheizen eines Feuers
unbedingt zu unterlassen.
Funkenflug könnte einen Brand
herbeiführen.
Als Richtwerte für die Mindestabstände bei Feuer oder beim Verbrennen im
Freien können angenommen werden: 30 m zu Bauten
und öffentlichen Verkehrsflächen, 100 m zu
Lagerungen leicht brennbarer Stoffe,
300 m zu Lagerungen
brennbarer Flüssigkeiten.
■ Offene Kamine:
Verwenden Sie bei offenen
Kaminen immer Funkengitter und halten Sie das Feuer
ständig unter Aufsicht! Funken können meterweit fliegen und daher
Bodenbeläge, Kleidung,
Polstermöbel, Vorhänge, Papier usw. auch in größerer Entfernung entzünden.
■ Rauchen:
Rauchen Sie niemals im
Bett. Wenn Sie mit einer brennenden Zigarette einschlafen, ist es bestimmt auch
Ihre letzte. Denn lange bevor Ihr Bettzeug in Flammen aufgeht, entsteht
tödlicher
Qualm.
Das Rauchen im Wald ist nicht nur verboten, sondern
auch brandgefährlich. Trockenes Laub oder Reisig brennt wie Zunder!
Werfen Sie Zigaretten oder andere Rauchzeugreste nie
achtlos weg. Sorgsam ausgedämpfte und entsorgte Zigarettenkippen
halten nicht nur die Umwelt sauber, sondern reduzieren auch die
Brandgefahr.
Keinesfalls
rauchen in brandgefährlicher Umgebung:
Holz- Textil- Papierverarbeitende
Arbeitsstätten, Theater,
Warenhäuser
-, beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten - Benzin,
Farben, Fleckputzmittel, Lacke - auch wasserlösliche Lacke sind brennbar,
Lösungsmittel etc..
■ Rauchmelder:
Die sogenannten Rauchmelder sind batterie- oder netzbetriebene
Geräte. Sie können auch auf einfache Art und Weise überprüft werden (sollte
regelmäßig gemacht werden, um die Funktionstauglichkeit festzustellen).
Geeignete Montageorte für Rauchmelder sind Gänge und
Stiegenhäuser, aber auch alle Wohnbereiche, vor allem Kinder- und Schlafzimmer.
■ Reise:
Inspizieren
Sie die Fluchtwege in Ihrem Urlaubshotel. Machen Sie
sich mit dem Verlauf des Fluchtweges vertraut und kontrollieren Sie, ob er
benützbar ist. Vergewissern Sie sich, dass alle Fluchttüren zu öffnen sind.
Beachten Sie die Brandschutzhinweise im Hotel und am
Zimmer. Standorte der Feuerlöscher
und Wandhydranten erkunden. Brandmeldemöglichkeiten beachten
- Brandmelder müssen sichtbar sein. Sich über Notrufmöglichkeiten
informieren.
■ Scheune:
Bei schlecht getrocknetem Heu kann es zur Selbstentzündung des Heustockes
kommen.
Ist diese Gefahr
gegeben, soll regelmäßig die Temperatur mit einer Heusonde gemessen werden. Wird im Heustock eine Temperatur
von 70 °C oder darüber gemessen, besteht bereits hohe
Selbstentzündungsgefahr.
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor - Autos, Zugmaschinen etc. - dürfen in der Scheune nicht abgestellt
werden.
Funkenflug, ein heißer Auspufftopf oder auch ein Kurzschluss in der elektrischen
Anlage der Fahrzeuge können rasch
und unerwartet zur Entzündung der
eingelagerten, meist leicht brennbaren Güter, führen.
■ Schutzschalter:
Der Fehlerstrom-Schutzschalter - FI-Schalter - muss einwandfrei funktionieren. Er
sollte einmal jährlich auf seine Funktion hin überprüft werden.
Alte FI-Schutzschalter sollten generell ausgetauscht werden.
Fehlerstrom-Schutzschalter, die einen größeren Fehlerstrom als 300 Milliampere - 0,3 Ampere aufweisen, stellen keinen ausreichenden Personen- und Brandschutz
dar.
Neue FI-Schutzschalter reagieren bereits bei Fehlerströmen unter 30 Milliampere.
■ Sicherungen:
Keinesfalls „geflickte“
- überbrückte - Sicherungen verwenden, da diese
nicht den erforderlichen Überlastungsschutz
gewährleisten.
■ Speisefett- und Öl:
Überhitztes
Speisefett- und Öl kann zur
Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen. Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett
einbringen, da durch das ausspritzende Fett Brand- und Verletzungsgefahr besteht.
Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, sollten aber trotzdem
nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar
als frisches, daher erhöht ein häufiger Fettwechsel die Brandsicherheit.
■ Spraydosen:
Spraydosen
enthalten brennbare Treibgase.
Sie müssen vor
Wärmestrahlung geschützt aufbewahrt und dürfen nicht
in der Nähe von offenen Flammen oder glühenden
Gegenständen verwendet werden.
■ Steckdosen:
Die
Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten
- Fernseher,
Kaffeemaschine,
Radio, Videorecorder etc.
- zulässig,
nicht jedoch für Geschirrspüler und
ähnliche Geräte.
■ Strahlungswärme:
Öfen und Rauchrohre aus Metall müssen von brennbaren Materialien mindestens
einen halben Meter entfernt sein. Abstand bei
geschlossenen Kachelöfen: 25 cm. Abstand bei offenen
Kaminen: mindestens 1 m.
Gegebenenfalls einen Hitzeschild dazwischen anbringen.
■ Verschmutzungen:
Staub, Spinnweben und andere Verschmutzungen in der Nähe von Klemmen und
Steckkontakten können den elektrischen Kontakt beeinträchtigen und in weiterer
Folge zu Bränden führen. Halten Sie daher Steckdosen, Verteilerdosen und
ähnliches immer sauber.
■ Wärmegeräte:
Kaffeemaschinen,
Kochplatten,
Teewassererhitzer und ähnliches sind immer auf unbrennbarer
Unterlage aufzustellen und sollten mindestens 50 cm Abstand zu brennbaren
Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von
Flüssigkeit bedeckt sein. Die Verwendung
von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen sind
grundsätzlich verboten.
Elektrische Wärmegeräte im Stall nur mit niedriger
Oberflächentemperatur verwenden. Werden bei der
Aufzucht zur Warmhaltung einfache „Heizlampen“ oder „Heizstrahler“ eingesetzt,
gefährden diese nicht nur die Jungtiere, sie sind auch eine enorme
Brandgefahr.
■ Wärmestau:
Legen Sie keine
Kleidungsstücke zum Trocknen auf Wärmegeräte. Besondere Vorsicht bei
Heizlüftern, da es durch das Verdecken der Lüftungsschlitze zum Wärmestau kommen
kann!
Sind
Verlängerungskabel aus optischen Gründen unter
dem Teppich verlegt oder noch auf der Kabeltrommel aufgespult, kann es zu einem
Wärmestau und damit zu einem Brand kommen. Elektrische Leitungen müssen Wärme
abgeben können.
Kühlschrank, Lampen, Halogenleuchten, Waschmaschine und Wäschetrockner brauchen
genügend Entlüftungsmöglichkeit.
■ Wald:
Im
Wald ist zu jeder Zeit das Anzünden und Unterhalten von Feuern
sowie das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht grundsätzlich verboten.
Besonders groß ist die Waldbrandgefahr im Frühjahr nach der
Schneeschmelze sowie bei Trockenheit im Sommer und
Herbst.
■ Wasserleitung auftauen:
Die Wasserleitung nicht mit einer offenen Flamme - Lötlampe etc. - auftauen. Nicht
nur die offenen Flammen können brennbare Stoffe in der näheren Umgebung der
Auftaustelle entzünden; auch die durch das Wasserrohr fortgeleitete Hitze kann
in einen unkontrollierbaren Hohlraum oder in einen benachbarten Raum mit leicht
entzündbaren Gegenständen - Papierabfälle etc. - ein Feuer entfachen.
Zum Auftauen sind geeignet: Dampfstrahlgeräte, Haartrockner, Heißluftgebläse,
Heizlüfter, Heizmatten, Tücher die in heißes Wasser getaucht werden,
Wärmflaschen, heiße Ziegelsteine.
■ Weihnachtszeit:
Adventkranz - Friedenslicht - Christbaum - Silvesterparty
Aufklärung der Angehörigen und Kind/er, welche Maßnahmen
zu treffen sind, falls es zu einem Brand
kommt?
Befindet sich der Adventkranz bzw. das Friedenslicht auf einer
feuerfesten Unterlage oder auf einer mit
Wasser gefüllten Keramikplatte?
Christbäume bis zum Fest möglichst im Freien aufbewahren
und das Schnittende in Wasser oder Schnee
stellen!
Ist der Adventkranz, das Friedenslicht bzw. der Christbaum
nicht in der Nähe von Vorhängen oder
anderen brennbaren Materialien aufgestellt? Vorhänge können
sich durch Luftzug
bewegen.
Ist das Reisig des Adventkranzes vor dem Entzünden der Kerze
mit Wasser besprüht worden?
Bereits acht
Tage nach Aufstellung in beheizten Räumen kann es
bei Brand zu
stichflammenartiger Brandausbreitung
kommen!
Steht der Christbaum kippfest? Verwendung eines stabilen
eventuellen mit Wasser gefüllten Ständers.
Sind alle Kerzen senkrecht angebracht und ist ausreichend
Abstand zu anderem brennbaren Material - Äste, Weihnachtsschmuck? Achten Sie auf die
Strahlungswärme!
Behalten Sie brennende Kerzen immer im Auge!
Löschen Sie alle Kerzen beim Verlassen des
Raumes!
Spritzkerzen müssen unbedingt frei hängen - ohne Berührung
zu Ästen bzw. Zweigen und
Weihnachtsschmuck!
Christbaumschnee aus Spraydosen nicht bei brennenden
Kerzen benützen!
Steht ein Eimer bzw. eine Gießkanne mit Wasser gefüllt für
einen eventuellen Ernstfall in der
unmittelbaren Reichweite?
Ist es bei meiner Silvesterparty unbedingt notwendig,
offene Zündquellen zu benützen?
Sind die Partydekorationen wie Lampions, Girlanden usw. gut
befestigt und von eventuell brennenden
Kerzen bzw. anderen offenen Feuerquellen weit genug entfernt
angebracht?
Ist genügend Freiraum für Fluchtwege
gegeben?
Sind die Feuerwerksraketen weit genug vom Haus entfernt und
vorschriftsmäßig aufgestellt?
Ist ein Feuerlöscher bzw. eine Löschdecke in nächster Nähe
vorhanden?
Ist ein Aufkleber mit den Notrufnummern in der Nähe des
Telefons bzw. auf dem Apparat angebracht?
Sind alle Vorbereitungen zum besinnlichen
bzw. fröhlichen Feiern erledigt, um die offenen
Feuerquellen bzw. das Partygeschehen ständig beobachten zu können?
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