Mopedausweis


Voraussetzungen :


1. Vollendetes 15. Lebensjahr (Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 15. Geburtstag)


2. Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten , sofern  das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist


3. 6 Unterrichtseinheiten theoretische Schulung mit anschließender Prüfung 


4. 8 Unterrichtseinheiten praktische Schulung aufgeteilt in 6 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 2 Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr


 


Zum Lenken eines Motorfahrrades ("Moped") musst du das 16. Lebensjahr vollendet haben, bis zum vollendeten 24. Lebensjahr muss jeder Lenker einen Mopedausweis besitzen, nur in Ausnahmefällen kann der Mopedausweis schon mit 15 Jahren ausgestellt werden. Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich dürfen Motorfahrräder nur lenken, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.


Keinen Mopedausweis brauchen :



  • Besitzer eines Führerscheines

  • Übergangsfrist für Persone  ohne Lenkberechtigung die auf Grund ihres Alters nachweislich vor September 2009 Mopeds gelenkt haben, können sich bis 1.9.2011 ohne Ausbildung und Prüfung einen Mopedausweis ausstellen lassen.

 


Der Mopedausweis ist kein EU Dokument und gilt nur in Österreich.


Motorfahrrad :


Als Motorfahrrad gilt ein Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm hat.


Alkohol :


Vor Vollendung des 20. Lebensjahres darf ein Motorfahrrad, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug und ein Invalidenkraftfahrzeug nur in Betrieb genommen und gelenkt werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.


 

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Inh. Rodler Johann, 6130 Schwaz, Münchnerstraße 14, Tel. 05242/64341