Argentinien in der Schuldenkrise


Alles schon mal dagewesen:
Die Entschuldung Westdeutschlands durch die Londoner Schuldenabkommen von 1953

»Die Bundesrepublik Deutschland einerseits und die Regierungen Belgiens, Ceylons, Dänemarks, der Französischen Republik, Griechenlands, Irans, Irlands, Italiens, Jugoslawiens, Kanadas, Liechtensteins, Luxemburgs, Norwegens, Pakistans, Schwedens, der Schweiz, Spaniens, der Südafrikanischen Union, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika andererseitshaben, getragen von dem Wunsche, die Hindernisse auf dem Wege zu normalen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Staaten zu beseitigen und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung einer blühenden Völkergemeinschaft zu leisten, (...) folgendes vereinbart«.
(aus: Einleitung des Londoner Schuldenabkommens)

Was hat Argentinien mit Westdeutschland im Jahre 1953 zu tun?

Kredite werden aus den verschiedensten Gründen aufgenommen. Oftmals ist nur ein Teil der Ursachen der Schulden ökonomischer Natur: Bei der Entscheidung, wer Kredite für welche Projekte bekommt spielen häufig politische Hintergründe eine Rolle. Nur so ist es zu erklären, dass Herrscher wie Mobutu im Zaire, Marcos auf den Philippinen, Moi in Kenia und viele andere mehr trotz weithin bekannter Korruption und Missbrauch der Mittel über viele Jahre hinweg immer neue Kredite bekamen.

Ähnliches gilt auch für eine Reihe von argentinischen Regierungen: Menschenrechtsverletzungen, hohe Rüstungsausgaben, Prestigeprojekte und ausufernde Korruption waren Merkmale vor allem der Militärdiktaturen der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts – und ein Kredit nach dem anderen wurde bewilligt.

Zumindest ein Teil der Schulden Argentiniens entstand, weil der »Westen« dortige Regierungen politisch hofierte. Doch seit die Schuldenkrise Anfang der achtziger Jahre ausbrach ist plötzlich nur noch von den ökonomischen Ursachen der Krise die Rede. Das Land müsse den Gürtel enger schnallen, der Internationale Währungsfonds werde Wirtschaftsreformen verordnen, die alle Probleme lösen ...

Das Resultat ist bekannt: Der Bevölkerung geht es schlechter denn je, frühere Herrscher verfügen weiterhin über Auslandskonten, eine Regierung nach der anderen scheitert an der Lösung der unlösbaren Krise, die Menschen demonstrieren, Brotaufstände führen an den Rand des Bürgerkrieges – und hin und wieder machen Gerüchte über einen bevorstehenden Militärputsch die Runde. Während über den ökonomisch richtigen Weg aus der Krise gestritten wird geht ein Land weiter vor die Hunde.

Kriegsgegner erhielt einen weitreichenden Schuldenerlass

Dabei zeigt der Schuldenerlass für Westdeutschland, der 1953 in Kraft trat, dass dort, wo ein politischer Wille ist, auch ein Weg gefunden werden kann. Es geht daher im Folgenden weniger darum aufzuzeigen, dass der Erlass für Westdeutschland ein ökonomische übertragbares Modell sein könnte. Vielmehr wird ein politische Entwicklung skizziert, die darin mündet, dass man aus politischen Gründen eine dauerhafte Lösung einer Schuldenkrise suchte und fand.

Der in den Londoner Schuldenabkommen verabredete Erlass von Schulden wirkt auf den ersten Blick sehr überraschend. Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verzichteten in einem umfassenden Vertrag auf den größten Teil der Vorkriegsschulden, die sie gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem juristischen »Erben« der nationalsozialistischen Diktatur, offenstehen hatten. Sie halfen damit dem Land, das sie kurz vorher noch angegriffen und Teile ihrer Länder zerstört hatte. In drei weiteren Verträgen verzichteten die USA, Großbritannien und Frankreich auf die Rückzahlung eines großen Teiles der Nachkriegs-Wirtschaftshilfe.

Zur Vorgeschichte: Schuldensituation 1919–1933

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden im Rahmen des Versailler Friedensvertrages umfangreiche Reparationszahlungen beschlossen, die das Deutsche Reich an die Kriegsgegner leisten sollte. Vorbild der harten Forderungen, die insbesondere Frankreich stellte, waren die hohen Zahlungen, die Frankreich ab 1871 an Deutschland richten mußte, nachdem es den Krieg von 1870/71 verloren hatte. So wie Deutschland damals die Zahlungen für eine rasante Industrialisierung nutzte, wollte man nun Deutschlands Zahlungen für einen Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Gebiete nutzen.

Die Franzosen beharrten auf hohen Zahlungen, da weite Gebiete Nordfrankreichs zerstört waren und wieder aufgebaut werden mußten. Daher sollten 52 % der Reparationen an Frankreich gehen (England 22%, Italien 10%, Belgien 8%, weitere an Serbien, Japan, USA etc.). Zudem hoffte man in Frankreich, hohe Zahlungen würden Deutschland auf Dauer schwächen und so einen deutschen Revanchekrieg verhindern. Verhandelt wurde über Zahlungen von bis zu 226 Mrd. Goldmark (Kolb, 44).

Es gab auch außerhalb Deutschlands massive Kritik an den vorgeschlagenen Zahlungen. Der britische Ökonom John Maynard Keynes, einer der Teilnehmer der Verhandlungen, konnte sich mit der Forderung einer Reduzierung der Zahlungen nicht durchsetzen. Er prophezeite schon unmittelbar nach Abschluß des Versailler Vertrages, dieser bürde Deutschland nicht leistbare Zahlungen auf und sei der Keim für den nächsten Krieg, mit dem Deutschland sich dann wieder von den Zahlungen und weiteren Bestimmungen des Friedensvertrages (Gebietsabtretungen, Rüstungsbeschränkungen) befreien wolle.

In der Tat konnte und wollte Deutschland die auf mehreren Konferenzen immer wieder neu verhandelten Zahlungen nicht leisten.

Kaum umstritten ist in der Forschung, dass die ständig wechselnden deutschen Regierungen die Hyperinflation 1921–1923 und die Massenarbeitslosigkeit 1929–1933 nicht zuletzt deshalb kaum bekämpften oder sogar bewußt verstärkten, um mit Verweis auf die desolate wirtschaftliche Lage von weiteren Zahlungen freigestellt zu werden. (Kolb, 45 sowie 49–51; Kolb 128–129 sowie 201–204; Meyer, 341)

Ständige Tagungen und zwei Umschuldungen brachten keine echte Lösung der Schuldenfrage. Der von Finanzexperten – nicht wie vorherige Abmachungen von Politikern – ausgehandelte Dawes-Plan von 1924 sah vor, dass die von Deutschland aufzubringenden jährlichen Reparationszahlungen den wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden sollten. Einige Jahre mit reduzierten Forderungen und der schrittweise Anstieg der Zahlungen (1924/25 1 Mrd. Mark, steigend bis auf 2,5 Mrd. Mark ab 1928/29) sollten der deutschen Wirtschaft und dem Staat Zeit geben, sich zu erholen. Zudem wurden dem Deutschen Reich mit der Dawes-Anleihe in Höhe von 800 Mio. Goldmark ein international aufgenommener Kredite zu 7 % Zinsen überwiesen (Abs, 16). Es durfte zudem Anleihen z. B. auf die Eisenbahn und Industriebetriebe zeichnen, die als Sicherheit für weitere Zahlungen dienen sollten (Meyer, 336–338).

Deutsche Schuldenspirale

Der Dawes-Plan brachte zwar auf Verlangen der amerikanischen Regierung – die auf eine umfassende Einigung, einen Aufschwung in Deutschland und damit eine Ausweitung des Welthandels hoffte – eine Verbesserung der Situation, doch die Zahlungsverpflichtungen lagen noch immer über der deutschen Leistungsfähigkeit (Link, 74). Daher wurden die Forderungen mit immer neuen Krediten beglichen. Allein in den USA wurden zwischen 1924 und 1930 deutsche Anleihen im Werte von 1,43 Mrd. US$ aufgelegt. Dazu kamen noch umfangreiche kurzfristige Kredite sowie Beteiligungen US-amerikanischer Firmen an deutschen Unternehmen, die schnell wieder abgezogen werden konnten (Link, 83–84).

De Facto hatte sich ein Kreislauf gebildet: Das Deutsche Reich lieh sich in den USA Geld und leitete dieses im Rahmen der Reparationszahlungen zum größten Teil nach Großbritannien und Frankreich weiter. Diese Staaten wiederum beglichen mit den Überweisungen ihre Schulden bei den USA.

Der Young-Plan, der ab Februar 1929 verhandelt wurde, sollte unter dem Eindruck der aufziehenden Weltwirtschaftskrise erneut die Zahlungen den wirtschaftlichen Realitäten anpassen. Der Vertrag, den die deutsche Regierung 1930 unterschrieb, sah Zahlungen von 112 Mrd. Mark vor, die das Deutsche Reich bis 1988 in jährlichen Raten von 2 Mrd. Mark leisten sollte. Mit diesem Geld wollten Frankreich und Großbritannien ihre ebenfalls bis 1988 laufenden Schulden gegenüber den USA tilgen (Kolb, 70). Der Start der Zahlungen sollte durch die mit 5,5 % verzinste Young-Anleihe in Höhe von 300 Mio. US-Dollar (rund 1,2 Mrd. Reichsmark) erleichtert werden, die international aufgelegt wurde (Abs, 21).

Der Widerstand gegen die Bestimmungen des Young-Plans führte im Deutschen Reich zu einem fatalen Zusammenschluss von konservativen und nationalistischen Kräften mit den Nationalsozialisten, die gemeinsam einen Volksentscheid über die Annahme des Plans durchsetzten. Zwar scheiterte die Ablehnung des Young-Plans, doch die NSDAP konnte sich in der ganzen Kampagne stark profilieren und erhielt bei den folgenden Wahlen deutlich mehr Stimmen als zuvor (Holzbach, 92).

Der Zusammenbruch des Weltwirtschaftssystems führte 1931 zu neuen Überlegungen. Der amerikanische Präsident Hoover verkündete am 20.6.1931 das nach ihm benannte »Hoover-Moratorium«. Ein Jahr lang sollten aus dem Ersten Weltkrieg resultierende Schulden gegenüber den USA nicht bedient werden müssen. Die verlangte Gegenleistung war, dass die von diesem Moratorium profitierenden Nationen ebenfalls auf alle aus dem Krieg resultierenden Zahlungen ihrer Schuldner verzichten sollten. Neue Verhandlungen (16.6. – 9.7.1932 in Lausanne) kamen dann zu dem Ergebnis, dass die USA die ausstehenden Zahlungen aus den kriegsbedingten Krediten – vor allem Frankreichs und Großbritanniens – erließ und diese im Gegenzug auf alle weiteren deutschen Zahlungen im Rahmen des Young-Planes verzichteten. Lediglich eine einmalige Zahlung in Höhe von 3 Mrd. Goldmark sollte das Deutsche Reich nach einem dreijährigen Moratorium noch leisten. (Michalka, 325) Diese deutsche Abschlußzahlung wurde nie geleistet (Kolb, 130).

De facto waren dem Deutschen Reich damit rund 110 Mrd. Mark erlassen worden und es standen nur noch die Schulden offen, die in den vorhergehenden Jahren gemacht worden waren, um die Reparationen leisten zu können.

Die Nationalsozialisten stellten 1934 einen großen Teil – etwa die Bedienung der Dawes– sowie der Young-Anleihe mit Ausnahme der Überweisungen an Schweden und die Schweiz – und 1939 alle Zahlungen auf ausstehende Schulden ein (Abs, 17 sowie 21).

Umfang der Schulden 1952

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand ein Teil der Vorkriegsschulden noch offen. Die ausstehenden Summen bestanden zum größten Teil aus den Dawes- und Young-Anleihen, die das Deutsche Reich aufgelegt hatte, um die Reparationen leisten zu können, sowie aus privaten Anleihen. Dazu kamen unmittelbar nach dem Krieg aufgenommene Kredite sowie die Zahlungen aus dem Marshallplan.

Das kriegszerstörte Deutschland, in dem zudem noch Teile der Industrie demontiert wurden, konnte in den ersten Nachkriegsjahren die Schulden nicht bedienen. Über einen teilweisen Erlass der Nachkriegsschulden verhandelte man bereits 1951 mit den drei Westalliierten. Diese Regelung sollte allerdings erst in Kraft treten, wenn auch über die ausstehenden Vorkriegsschulden eine Einigung erzielt war. Die Verträge waren damit »rechtlich und ökonomisch eng verknüpft«. »Im Dezember 1951 einigten sich die drei Westalliierten mit der Bundesrepublik über die Rückzahlungsbedingungen für die Nachkriegs-Wirtschaftshilfe unter der Bedingung, dass die deutschen Vorkriegsschulden einer einvernehmlichen Regelung zugeführt würden.« (BMF 1994).

Um zu einer umfassenden Lösung zu kommen sollten alle Vorkriegs- und Nachkriegsschulden – Schulden bei Staaten, Privatbanken sowie aus Anleihen bei Privatanlegern – auf einer zentralen Konferenz neu geregelt werden. Diese Konferenz tagte in London mit einer sechswöchigen Unterbrechung vom 28.2.1952 bis zum 8.8.1952. Schon die Dauer der Gespräche zeigt, mit wieviel Energie nach einer Lösung gesucht wurde. Anwesend waren Vertreter aus 20 Gläubigerstaaten, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) sowie Vertreter von privaten Gläubigern.

Treibende Kraft bei den Verhandlungen war die USA: Die BRD sollte als Grenzstaat zu kommunistischen Regimen politisch und wirtschaftlich gestärkt werden. Zudem hoffte die USA, Deutschland werde wieder eine Armee aufbauen und damit die in Korea kriegführenden Amerikaner in Europa »entlasten«. Auch sollte die wieder wachsende deutsche Wirtschaft die Produktion ausbauen und damit einen Teil der potentiell inflationsfördernden Güterlücke auffüllen, die durch die erneute Umstellung von US-Fabriken auf Rüstungsgüter entstanden waren.

Zudem wollte man verhindern, dass eine andauernde und schwelende Diskussion um die Altschulden der Bundesrepublik den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten versperrt und das Land auf öffentliche Kredite aus den USA angewiesen blieb (Kampffmeyer, 50).

Bereits bei der Festlegung der zu verhandelnden Schuldensumme wurden Deutschland erhebliche Zugeständnisse gemacht. Auf der Basis des Wertes von Gold wurden die Vorkriegsschulden mit 13,5 Mrd. DM festgelegt und die Nachkriegsschulden mit 16,2 Mrd. DM, zusammen also rund 29,7 Mrd. DM.

Damit wurden schon vorab alle seit 1934 bzw. 1939 nicht gezahlten Zinsen und Zinseszinsen erlassen. Vorsichtige Berechnungen gehen davon aus, dass damit bei einem Zinssatz von nur 5 % indirekt mindestens 14,6 Mrd. DM erlassen wurden (Hersel, 1997).

Die deutsche Delegation wurde ausgerechnet von Hermann Josef Abs geleitet, dessen wichtige Rolle als Bankier in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in den letzten Jahren immer mehr aufgedeckt wird. Diese Delegation kam allein bei der Berechnung der Vorkriegsschulden zu dem Ergebnis, das die BRD jährlich rund 1,5 Mrd. DM zahlen müsse. Man hielt diese Maximalforderungen für so hoch, dass sie »unmöglich zu erfüllen waren« (Abs, 143).

Die Vereinbarungen von London

Die Londoner Konferenz suchte – im Gegensatz zu den meisten heute stattfindenden Schuldenkonferenzen – keineswegs nur nach einer vorübergehenden Lösung von Liquiditätsschwierigkeiten. In den »Richtlinien für die Ausarbeitung der Empfehlungen« wird festgelegt:

»Der Plan soll:

(i) der allgemeinen Wirtschaftslage der Bundesrepublik und den Wirkungen der territorialen Beschränkungen ihrer Herrschaftsgewalt Rechnung tragen; er darf weder die deutsche Wirtschaft durch unerwünschte Auswirkungen auf die innere Finanzlage aus dem Gleichgewicht bringen noch vorhandene oder künftige deutsche Devisenquellen über Gebühr in Anspruch nehmen (:..);

(ii) eine ordnungsgemäße Gesamtregelung vorsehen und eine gerechte und billige Behandlung aller beteiligten Interessen gewährleisten«.

Diese weitreichenden Ziele sahen somit vor, dass nicht die maximal möglichen Zahlungen, sondern die Transferfähigkeit und damit die weitere wirtschaftliche und politische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund der Überlegungen standen (Kampffmeyer, 52).

Entsprechend weitreichend waren die Konzessionen der Gläubigerstaaten. Im Ergebnis wurden nach den Verhandlungen sowohl von den Nachkriegs- als auch von den Vorkriegsschulden rund 50 % erlassen. Es verblieb eine Restschuld von 14,45 Mrd. DM. Auch diese Restschuld wurde weiter reduziert, da »2,5 Mrd. D-Mark zinsfrei, 5,5 Mrd. mit Zinsen bis zu zweieinhalb Prozent und 6,3 Mrd. mit Zinsen von im Durchschnitt etwa viereinhalb bis fünf Prozent belastet« waren. »Zinseszinsen wurden nicht berechnet.« Dies war entscheidend für die Höhe der Restschuld, da bei den meisten verhandelten Beträgen die ausstehenden Zinsen höher waren als das ausstehende Kapital (Abs, 192–193). Deutschland wurde zugestanden, in den ersten fünf tilgungsfreien Jahren (1953–1957) lediglich Zinszahlungen in Höhe von 567,2 Millionen DM jährlich zu leisten. In der Zeit von 1958–1978 sollten jährlich Tilgungszahlungen in Höhe von 765 Millionen DM geleistet werden.

Schiedsgericht und garantierte Handelsüberschüsse

Hätte Deutschland seine Wirtschaft weniger schnell ausgebaut und wäre es zu Zahlungsproblemen und Streitfällen gekommen, hätte man ein Schiedsgericht anrufen können, um so auf eventuelle Zahlungsschwierigkeiten zu reagieren.

Die Gläubigernationen waren sich der Tatsache bewußt, dass die BRD zur Begleichung der Schulden Außenhandelsüberschüsse erwirtschaften musste. Sie sicherten eine liberale Handelspolitik zu, um die Erzielung von Handelsüberschüssen nicht zu erschweren (Kampffmeyer, 52). Ziel war, »dass Deutschland den Transfer nur aus echten Außenhandelsüberschüssen abdecken könne und es nicht angehe, den Schuldendienst aus der laufenden Inanspruchnahme von Währungsreseven zu bestreiten.« (Abs, 195)

Trotz der weitreichenden Zugeständnisse der Gläubiger gab es in Deutschland viele Stimmen, die die verlangten Zahlungen für nicht tragbar hielten. Es hagelte Kritik am Verhandlungsergebnis (Abs, 195–196).

Rückzahlungsraten deutlich unter 5 % der Exporteinnahmen

Die vorgesehenen Zahlungen lagen bereits 1952 mit 3,35% deutlich unter einer Quote von 5 % der deutschen Exporteinnahmen in Höhe von 16,908 Mrd. DM. Mit dem starken Wachstum der deutschen Exporte (1960: 47,952 Mrd.; 1970: 125,280 Mrd.) hätte der Anteil der Tilgungen an den Exporteinnahmen deutlich unter 1% sinken können, wenn die Bundesrepublik nicht schon ab 1953 Jahr für Jahr mehr Geld überwiesen hätte, als sie eigentlich mußte. So konnten die Schulden bis auf kleinste Restbeträge bis 1960 vorab getilgt werden.

Fazit

Realistisch betrachtet handelte es sich bei den Schuldenerlassen von 1953 weniger um eine Geste der Versöhnung mit einem Kriegsgegner, als um eine kühl kalkulierte politische Entscheidung: Die Gläubigerstaaten wollten mit dem Schuldenerlass die deutsche Wirtschaft und die deutsche Bevölkerung bei dem Versuch unterstützen, dass Land wiederaufzubauen, die Demokratie zu stabilisieren und am Welthandel teilzunehmen. Diese politischen Motive führten dazu, dass man zu einem weitgehenden Verzicht auf offenstehende Forderungen bereit war, einem Verzicht, der aus heutiger Sicht viel weiter ging, als es ökonomisch dringend erforderlich war.

Verstärkt wurde die Bereitschaft zum Schuldenerlass noch dadurch, dass die hohen nach dem Ersten Weltkrieg aufgestellten Forderungen an das damalige Deutsche Reich eine der Ursachen für die wirtschaftliche Instabilität der Weimarer Republik waren, die wiederum neben anderen Faktoren den Aufstieg der Nationalsozialisten und die Machtübernahme Hitlers begünstigte.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, dass die Ziele der Londoner Abkommen voll und ganz erreicht wurden:

Damit war das Londoner Schuldenabkommen ein wichtiger Baustein für den Wiederaufbau Westdeutschlands. Der Bundesrepublik wurde mit dem weitgehenden Verzicht auf die ausstehenden Schulden und Zinszahlungen ein wichtiger Impuls für den wirtschaftlichen Neuanfang gegeben.

Warum wird er Ländern wie Argentinien verweigert?

Friedel Hütz-Adams

 

LITERATUR

 

  Exporte
in Mrd. DM
geforderte Zahlungen/
Exporte SDQ
geleistete Zahlungen/
Exporte SDQ
1949 4,136 13,71%  
1950 8,364 6,78%  
1951 14,580 3,89%  
1952 16,908 3,35%  
1953 18,528 3,06% 3,96%
1954 22,032 2,57% 3,33%
1955 25,716 2,21% 2,85%
1956 30,864 1,84% 3,43%
1957 35,964 1,58% 2,94%
1958 36,996 2,07% 2,86%
1959 41,184 1,86% 4,21%
1960 47,952 1,60% 3,62%
1965 71,652 1,07% 0,77%
1970 109,608 0,61% 0,22%

Quelle: P. Hersel