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Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht Der erste Schnee hat in einigen Bundesländern bereits zu massiven Verkehrsbehinderungen geführt, Morgenfrost kann aber auch in den Niederungen für eisglatte Straßen sorgen. Zeit die Winterreifen aufzustecken. Ab 1. November gilt übrigens In Österreich die so genannte "situative Winterreifenpflicht“, das heißt je nach Straßenzustand, bei Schnee und Glätte. Vom 1. November bis 15. April muss ein PKW bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also Schnee, Matsch oder Eis, mit vier Winterreifen bereift sein. Als Winterreifen gelten Modelle, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M & S" gekennzeichnet sind, sowie Spikereifen, die mit einem zusätzlichen "E" versehen sind. Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen diese Vorschrift liegt bei 35 Euro bis 5.000 Euro je nach Gefährdungsgrad der anderen Verkehrsteilnehmer. Ein von der Exekutive beanstandetes Fahrzeug darf im Regelfall die Fahrt nicht fortsetzen. Übrigens: Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4mm bei Radialreifen und 5mm bei Diagonalreifen verfügen, sonst gelten sie als Sommerreifen. So genannte Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen, sofern sie die gesetzlich geforderte Mindestprofiltiefe haben. Bei einem Unfall mit falscher Bereifung zahlen die Versicherungen übrigens nicht. Aber unabhängig von allen gesetzlichen Vorgaben: Auch bei trockener Fahrbahn, aber niedrigen Temperaturen haftet ein "Winterreifen“ besser, da er über eine weichere Gummimischung verfügt. |
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Info-Handy-Notfalleinrichtung „IN“ IN ist die Abkürzung „Im Notfall“. Die Idee ist, dass Handybenützer einheitlich, und damit auch leicht auffindbar, unter dieser Abkürzung die Nummern der im Notfall zu verständigenden Personen (z. B. Angehörige) speichern. Im englischsprachlichen Raum wird die Abkürzung „ICE“ verwendet. Viele soziale Einrichtungen bemühen sich „IN“ zu verbreiten, zu beachten ist allerdings, dass Rettungsdienste in der Regel nicht die Angehörigen verständigen. Die Information nutzen können diejenigen, deren Aufgabe es ist, die Angehörigen von erkrankten oder verletzten Personen zu Informieren - "Polizei und Krankenhaus". |
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Der Heimnotruf bietet Personen mit gesteigertem Sicherheitsbedürfnis, wie etwa älteren Menschen oder schwangeren Frauen, Sicherheit im Alltag zuhause. Im Falle eines Notfalls kann der Kunde bzw. die Kundin durch Auslösen eines Alarmsenders, der entweder ums Handgelenk oder um den Hals getragen wird, über eine Basisstation sofort Sprechverbindung mit einer Rettungsleitstelle herstellen. Die professionell geschulten MitarbeiterInnen veranlassen dann alle weiteren, notwendigen Maßnahmen. Der Heimnotruf des Samariterbundes Burgenlandes ist ein absolut verläßliches Notfallsystem, das im Fall der Fälle professionelle Hilfe garantiert. Und das 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag. Durch dieses Service können sich Menschen, die körperlich beeinträchtigt sind, in ihrem Zuhause selbstständig und geborgen fühlen, auch wenn sie alleine stehen. „Wir bieten unseren Heimnotruf in der Startphase in jenen Gebieten an, die innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens von unseren Stützpunkten aus erreicht werden können“, betont Mag. Wolfgang Dihanits, Geschäftsführer der Samariterbund Burgenland GmbH. In einer weiteren Ausbaustufe wird das Notrufsystem flächendeckend auf das gesamte Burgenland ausgedehnt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.heimnotruf.at/burgenland oder unter der Telefonnummer 02618/62082-185. |
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„Der Führerschein im Scheckkartenformat ist fälschungssicher und wird überall anerkannt. Das erleichtert die Reisefreiheit und gibt Sicherheit.“ |
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Mit dem EU-Scheckkartenführerschein sind Autofahrerinnen und Autofahrer sicherer unterwegs. Ab 2013 werden europaweit nur noch Führerscheine nach dem einheitlichen Scheckkartenformat ausgegeben, die dann insgesamt 110 unterschiedliche Ländervarianten ersetzen werden. Das erhöht die Fälschungssicherheit und führt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Darüber hinaus bringt der Scheckkartenführerschein allerlei praktische Vorteile. So entstehen weniger Probleme bei Verkehrkontrollen im Ausland, auch das Anmieten von Fahrzeugen wird damit erleichtert und nicht zu vergessen: Durch das handliche Format passt der neue Führerschein in jede Brieftasche. |
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Falschmeldung über Führerscheine Derzeit kursieren wieder vermehrt Falschmeldungen über die Gültigkeit von Führerscheinen. Diese gehen auf einen Kettenbrief, der als E-Mail versandt wird, zurück. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Hoax (Falschmeldung), mit unrichtigen Informationen über den Scheckkartenführerschein. Darin behauptet eine unbekannte Person, dass der alte rosa Papier-Führerschein bis Jahresende auf den neuen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden muss, weil sonst alle fünf Jahre ein Fahrschultest mit amtsärztlicher Untersuchung drohe. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) betont ausdrücklich, dass diese Behauptungen falsch sind und stellt Folgendes klar: Der rosa Papier-Führerschein muss derzeit nicht umgetauscht werden, denn er gilt bis 2032. Die alten Führerscheine werden nach und nach spätestens aber Ende 2032 durch die neue Scheckkarten-Variante ersetzt. Jeder österreichische Führerschein, egal ob in rosa Papierform oder als Scheckkarte wird in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt. Die Behauptung über die regelmäßigen Tests in Fahrschulen und die ärztlichen Untersuchungen sind ebenfalls unrichtig. |
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Zulassungsschein im Scheckkartenformat ist da Wien, 22.02.2009 "Karte statt Schein: dieses Angebot wird es auf Wunsch vieler Autofahrerinnen und Autofahrer in Zukunft auch für den Zulassungsschein geben", berichtet Verkehrsministerin Doris Bures. Nachdem der Führerschein im Scheckkartenformat zum echten Renner geworden ist gibten nun auch den Zulassungsschein im Kleinformat". Die Zulassung im Scheckkartenformat stellt eine praktische und handliche Alternative zum normalen Papier- Zulassungsschein dar. Um rund 20 Euro können AutobesitzerInnen künftig optional bei ihrem Versicherer oder direkt bei der Zulassungsstelle den Zulassungsschein im neuen Format beantragen. Die Daten bleiben gleich wie auf dem bisherigen Papier-Schein, der auch weiterhin bestehen und gültig bleibt. "Alle, die nichts von Plastikkarten halten, können selbstverständlich bei ihrem altbewährten Schein bleiben". Ab sofort kann der neue Scheckkarten-Zulassungsschein beantragt werden. |
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