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erziehungsberatung.

Wenn Fragen auftauchen, die Mann/Frau gerne alleine oder als Paar mit einer unabhängigen, ihrer Familie außerhalb stehenden Person besprechen möchten. Oder wenn Papa/Mama sich einfach nicht verstanden fühlen, nicht mehr weiter wissen, sich mit ihrer eigenen Lebensgeschichte auseinandersetzen möchten, Erziehungsfragen neu stellen.

psychologische beratung.

Im Gegensatz zur Psychotherapie, welche ein längerfristiger Prozess ist, geht es in der Beratung mehr um Begleitung und Unterstützung des Menschen in akuten Problemsituationen, um Informationsvermittlung und Behandlungsmöglichkeiten.

entwicklungspsychologische seminare.

werkstatt für neue blickwinkel. Eine Weiterbildung für Eltern, Kindergarten- und SchulpädagogInnen, offen für neue Fragen und Wege in der Entwicklungspsychologie in 7 Modulen. Hier geht es zur werkstatt.

das eigene finden. Seminarreihe in mehreren Modulen zu je zwei Teilen im Bildungshaus Schloss Puchberg, die sich thematisch ganz entwicklungspsychologischen Themen verschreibt. Hier geht es zur seminarreihe.

psychotherapie.

Psychotherapie ist vielseitig anwendbar. Kinder wie Erwachsene, Einzelne oder auch Gruppen werden hier angesprochen. Eine Schwerpunktanwendung bei viva famiilia ist die Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP). Sie bietet Unterstützung bei Angstzuständen, Depressionen, psychosomatischen Erkrankungen, in Lebenskrisen, Beziehungsproblemen, verschiedenen Formen von Sucht, Essstörungen, bei der Bewältigung von körperlichen Erkrankungen sowie bei Persönlichkeitsentwicklung und Selbstverwirklichung.

kinderbeistand.

Was ist ein Kinderbeistand?
Ein Kinderbeistand ist eine psychosozial geschulte Begleiter/in mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt sie/er die Kinder in stürmischen Zeiten für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Ihr Kind hat das Recht, dass es dem Richter/der Richterin seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.

Wann werden Kinderbeistände bestellt?
Wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, auch zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt. Dazu kommen manchmal noch Vorladungen zum Jugendamt oder zu einem Gutachter. All das bringt für die Kinder, denen es in dieser Zeit ohnehin meist nicht sehr gut geht, zusätzliche Belastungen. Um diese möglichst zu verringern, kann für das Kind/die Kinder ein Kinderbeistand bestellt werden.

Was ist die Aufgabe des Kinderbeistandes?

Aufgabe des Kinderbeistands ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit dem Kind seinen Wünschen und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör zu verschaffen. Ein Kinderbeistand ist ausschließlich parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind und daher gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.

 

Kontakt
Psychologische Praxis

Mag. Michaela Kern
+43 (0)664 88447720
info@viva-familia.at

Kontakt
Kindergruppe


Mag. FH Andrea Kaindlstorfer
+43 (0)664 4119656
info@viva-familia.at