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  „Gericht streicht Ärzten „Körberlgeld“ zurück
  Kurier vom 21.1.2004:    
     
  In diesem Fall verschafften sich Ärzte auf rechtswidrige Weise (verbotene Provisionsannahme) einen Zusatzverdienst. „Die von einer Medizintechnik – Firma angestrengten Verfahren, in denen sich der Wiener Anwalt Johann Etienne Korab engagierte, gingen bis zum Obersten Gerichtshof. Dort wurde den Ärzten das Nebengeschäft endgültig abgedreht.“  

 

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