HomeZur PersonKompetenzMitarbeiterAllgemeinesKlientenstockPresseWegweiserImpressum
header
 
   
 
  „Ein echter Konsul unter falschem Verdacht“ zurück
  Kurier vom 3.6.2003:  
     
 

„Justiz verbiss sich in Anklage wegen Passfälschung“

Ein Inhaber eines Konsularpasses wurde aufgrund eines Gutachtens des Landesgendarmeriekommandos für die Steiermark der Passfälschung bezichtigt. Es  wurde jedoch seitens des Botschafters des Staates, welcher den Pass ausgestellt hatte, bestätigt, dass der Pass echt sei. Auch in einem Schriftwechsel zwischen der Staatspräsidentin des betreffenden Staates und den österreichischen Behörden wurde die Echtheit des Passes bestätigt. Trotzdem kam es zur Anklage wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung auf Grund eines Gutachtens eines Amtssachverständigen, welches jedoch in der Hauptverhandlung nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte und als unrichtig zurückgezogen werden musste. „Der Freispruch war mehr als logisch. Zuvor durfte sich der Wiener Anwalt Johann Etienne Korab, noch über den Ankläger wundern, der trotz der Sachlage aufgestanden war und schuldangemessene Bestrafung gefordert hatte.“ „Ein Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wurde eingeleitet.“ 

 

 

rwk logo