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Tipps vom Hausherrn

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  Kurier vom 1.4.2010  
     
  Wohnungssuche: Ein Rechtsanwalt plaudert aus der Schule. Wo die Fallen für Vermieter und Mieter, Verkäufer und Käufer lauern.  
     
 

Die wichtigste Frage, bevor eine Wohnung gemietet wird, lautet: Altbau oder Neubau? Von Letzterem kann man in der Regel ausgehen, wenn das Haus nach 1953 errichtet wurde. Für Altbau-Wohnungen gilt das volle Mietrechtsgesetz, für Neubau-Wohnungen meist nur sehr eingeschränkt. Das heißt: Viele Schutzbestimmungen wie die Richtwerte beim Mietzins, die Erhaltungspflichten des Vermieters oder das Recht, die Höhe der Betriebskosten bei der Schlichtungsstelle überprüfen zu lassen, sind nicht anwendbar.

 

 

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