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  "Der Jaguar parkte zu Recht am „Tatort“ zurück
  Kurier vom 10.7.2001    
     
 

Abgeschleppt: „Halteverbotszone für ORF-Dreharbeiten war gar nicht gültig“

Dem im Bereich einer temporären Halteverbotszone parkenden Autofahrer wurden vom Magistrat der Stadt Wien Abschlepp- sowie Aufbewahrungskosten vorgeschrieben. „Er beschwerte sich, seinen Anwalt Johann Etienne Korab zur Seite, beim Berufungssenat der Stadt Wien - und bekam Recht“.  

 

 

 

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