Ist die Traumimmobilie erst einmal gefunden, bedarf es unbedingt des Einblicks ins Grundbuch. Auszüge sind bei Rechtsanwälten, Notaren oder Bezirksgerichten (kostenpflichtig) erhältlich, die Eintragungen verraten dem Eingeweihten umfassend die rechtlichen Verhältnisse der Liegenschaft (Förderungen, Pfandrechte, Rechte dritter Personen).
Aber Achtung: Mietverträge Dritter stehen regelmäßig nicht im Grundbuch! Danach gilt es einen Vertragsrichter des beidseitigen Vertrauens zu finden, der die Abwicklung des Kaufes vornimmt. Wählt man als Treuhänder einen Rechtsanwalt oder Notar, genießt man durch die jeweilige Kammer besonderen Versicherungsschutz für die treuhändig erlegten Gelder. Der Treuhänder formuliert den Vertrag nach Wunsch der Parteien. Dabei empfiehlt es sich auf die Anmerkung einer sogenannten Veräußerungsrangordnung zu bestehen, um sich gegen Doppelverkäufe und weitere Belastungen der Liegenschaft zu schützen.
Aber Achtung: in Liegenschaftsverträgen wird regelmässig die Gewährleitung für die Installationen und Anlagen, Heizungen, Sanitäreinrichtungen, Stromleitungen etc. ausgeschlossen! Dies ist im Regelfall auch zulässig, ist doch auf solche Kaufverträge das Konsumentenschutzgesetz regelmässig nicht anzuwenden. Will man keine böse Überraschung erleben, empfiehlt es sich daher, bereits vor Unterschrift - und allenfalls unter Zuziehung eines Fachmannes - diese Einrichtung und Anlagen zu überprüfen. Bei allen Kalkulationen muss man allfällige Sanierungsaufwendungen ebenso berücksichtigen wie die Nebenkosten des Kaufvertrages - Makler und Treuhänder wollen entlohnt werden. Daneben werden Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr fällig, und auch allenfalls aufgenommene Kredite sind unter Umständen mit Gebühren belastet. |