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Als Wahlarzt ist eine Teilrefundierung bei allen Kassen vorgesehen und wird im Erstgespräch geklärt. Das Angebot Wahlarzt bedeutet -der Tarif des Wahlarztes wird mit den Patienten frei vereinbart.

Gemäß den gesetzlichen Vorrausetzungen, einer freien Arztwahl werden von der Kasse für Arztbesuche ein Kostenersatz (z.B.WGKK refundiert 80% des normalen Kassentarifs) geleistet.





(Anmerkung: diese Seite wird noch bzgl. weiteren Informationen und Links erweitert)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   
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