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Als Wahlarzt
ist eine Teilrefundierung bei allen Kassen vorgesehen und wird im
Erstgespräch geklärt. Das Angebot Wahlarzt bedeutet -der Tarif des Wahlarztes
wird mit den Patienten frei vereinbart.
Gemäß den gesetzlichen Vorrausetzungen, einer freien Arztwahl werden von
der Kasse für Arztbesuche ein Kostenersatz (z.B.WGKK refundiert 80% des
normalen Kassentarifs) geleistet.
(Anmerkung: diese Seite wird noch bzgl. weiteren Informationen
und Links erweitert)
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