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Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektrotechnik-Datentechnik Kurt Reiter:

1. Geltungsbereich
Für alle Anbote, Lieferungen, Software-Erstellungen, Wartungen oder sonstigen Dienstleistungen sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend.

Abweichende Bedingungen für einzelne Geschäfte müssen schriftlich erfolgen und von beiden Seiten firmenmäßig gezeichnet werden.

Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Anbote
Alle Anbote sind freibleibend und unverbindlich, sofern auf dem Anbot nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt ist.


3. Bestellungen, Vertragsabschluß
Bestellungen werden mündlich, telefonisch und schriftlich (Post, Fax, Email, usw.) entgegengenommen. Die Annahme des Auftrags wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers schriftlich bestätigt. (Dieser Wunsch muss im Falle einer schriftlichen Bestellung auf der Bestellung deutlich vermerkt sein.)


4. Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie eventueller Verpackungs- und Portokosten.


5. Lieferung
Die angegebenen Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig.

Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.

Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen entbinden Elektro-/Datentechnik für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistungserbringung.

Falls nach Vertragsabschluß Umstände eintreten oder erkennbar werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, ist Elektro-/Datentechnik berechtigt Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden der fehlenden Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen erst nach Zahlung oder Beibringung einer Bankgarantie erneut zu laufen.

Beanstandungen aus sichtbaren Transportschäden an der Verpackung sind vom Lieferanten (Postbediensteter, Bote) bestätigen zu lassen und unverzüglich telefonisch oder per Fax bekanntzugeben. Versteckte Transportschäden (d.h. solche, die äußerlich nicht erkennbar sind) sind binnen eines Werktages bekanntzugeben. Die beschädigte Ware ist an Elektro-/Datentechnik zwecks Reparatur oder Garantieaustausch spesenfrei zu retournieren.

Im Falle von Teillieferungen werden dem Auftraggeber nicht die Transportspesen der einzelnen Teillieferungen, sondern nur jene, die in der Höhe einer Gesamtlieferung liegen, in Rechnung gestellt.


6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu erfolgen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen geringfügig unvollständiger Lieferung oder leichter Mängel, Zahlungen zurückzubehalten.

Im Falle von Teillieferungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung bis zur Restlieferung zurückzuhalten, sondern hat jede erhaltene Teillieferung fristgerecht zu bezahlen.

Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug kommen, so stehen Elektro-/Datentechnik pro angefangenen Monat Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu.


7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages (abzüglich korrekt abgezogener Skonto) in das Eigentum des Auftraggebers über. Sollte der Auftraggeber die Annahme der Ware verweigern (das Nichtbezahlen innerhalb der vereinbarten Frist gilt als Annahmeverweigerung), so ist Elektro-/Datentechnik berechtigt, dem Auftraggeber die angefallenen Transportkosten sowie den Wertverlust der Ware in Rechnung stellen. Sollte die Ware anderweitig unverkäuflich sein, oder aber nur zu einem geringeren Preis, so wird Elektro-/Datentechnik dem Auftraggeber den vollständigen Auftragswert abzüglich des Verkaufserlöses in Rechnung stellen.

Sollte der Auftragsgegenstand (oder zumindest ein Teil davon) die Erstellung von Software sein, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Wenn nicht schriftlich vereinbart und von beiden Seiten rechtskräftig unterzeichnet, erwirbt der Auftraggeber stets nur das Nutzungsrecht an der Software. Er darf dieses ohne Zustimmung durch Elektro-/Datentechnik weder weiterverkaufen noch in sonst irgendeiner Weise an Dritte übertragen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht für genau einen Arbeitsplatz (Verwendung durch beliebig viele Personen) oder für genau eine Person (Verwendung an beliebig vielen Arbeitsplätzen.) Die Auswahl zwischen den beiden Lizenzierungsarten bleibt dem Auftraggeber frei. Sinngemäßes gilt natürlich, wenn eine bestimmte Anzahl an Nutzungslizenzen erworben werden.

Jede von Elektro-/Datentechnik erstellte Software unterliegt den österreichischen Urheberrechtsbestimmungen.

Regelungen für den unternehmens- bzw. organisationsweiten Einsatz von Software müssen ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart werden.


8. Gewährleistung und Garantie
Ist auf der Rechnung keine Serviceadresse angeführt, so gilt die angeführte Firmenadresse von Elektro-/Datentechnik. Kosten und Risiko des Transports zur bzw. von der Serviceadresse gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wird Elektro-/Datentechnik alle Herstellergarantien zur Gänze an seine Kunden weitergeben. Allfällige Transportkosten gehen aber zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Hersteller die Garantieleistung verweigern, so werden alle vom Hersteller in Rechnung gestellten Kosten ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterverrechnet.

Unter keinen Umständen werden Kosten, die dem Auftraggeber durch Selbstreparatur der gelieferten Ware (auch Software) oder Reparatur durch Dritte entstehen sowie Wiedergutmachung von Schäden, die dadurch entstehen können oder entstanden sind, übernommen.

Elektro-/Datentechnik haftet für keine direkten oder indirekten Schäden, die durch von Elektro-/Datentechnik gelieferte Produkte entstanden sind, so weit dies nicht durch die jeweilige Gesetzeslage ausgeschlossen ist.

Elektro-/Datentechnik ist nicht zur Reparatur verpflichtet. Lehnt Elektro-/Datentechnik eine Reparatur während der gesetzlich festgelegten Gewährleistungsdauer ab, so wird Elektro-/Datentechnik dem Kunden binnen 14 Tagen alle Anzahlungen, bzw. den vollen Kaufpreis, abzüglich in Anspruch genommener Skonto, rückerstatten.


9. Sonstige Bestimmungen
Einige Produkte unterliegen Wiederausfuhrbeschränkungen. Diese werden von Elektro-/Datentechnik nicht explizit vermerkt. Falls der Auftraggeber plant, von Elektro-/Datentechnik erworbene Produkte zu exportieren, so hat er sich vor Vertragsabschluß diesbezüglich mit Elektro-/Datentechnik ins Einvernehmen zu setzen.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Rechtsunwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Gerichtsstand für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht des Firmenstandortes.

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