| Allgemeine
Geschäftsbedingungen Elektrotechnik-Datentechnik Kurt Reiter:
1. Geltungsbereich
Für alle Anbote, Lieferungen, Software-Erstellungen,
Wartungen oder sonstigen Dienstleistungen sind ausschließlich
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend.
Abweichende Bedingungen für einzelne Geschäfte
müssen schriftlich erfolgen und von beiden Seiten firmenmäßig
gezeichnet werden.
Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam,
auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Anbote
Alle Anbote sind freibleibend und unverbindlich, sofern auf
dem Anbot nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt ist.
3. Bestellungen, Vertragsabschluß
Bestellungen werden mündlich, telefonisch und schriftlich
(Post, Fax, Email, usw.) entgegengenommen. Die Annahme des
Auftrags wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
schriftlich bestätigt. (Dieser Wunsch muss im Falle einer
schriftlichen Bestellung auf der Bestellung deutlich vermerkt
sein.)
4. Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
sowie eventueller Verpackungs- und Portokosten.
5. Lieferung
Die angegebenen Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind keine
Festtermine. Teillieferungen sind zulässig.
Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten
und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene
Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der
Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag
zurücktreten.
Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik,
Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige
Unruhen entbinden Elektro-/Datentechnik für ihre Dauer
von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistungserbringung.
Falls nach Vertragsabschluß Umstände eintreten
oder erkennbar werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, ist Elektro-/Datentechnik
berechtigt Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie
zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen
werden mit dem Bekanntwerden der fehlenden Kreditwürdigkeit
unterbrochen und beginnen erst nach Zahlung oder Beibringung
einer Bankgarantie erneut zu laufen.
Beanstandungen aus sichtbaren Transportschäden an der
Verpackung sind vom Lieferanten (Postbediensteter, Bote) bestätigen
zu lassen und unverzüglich telefonisch oder per Fax bekanntzugeben.
Versteckte Transportschäden (d.h. solche, die äußerlich
nicht erkennbar sind) sind binnen eines Werktages bekanntzugeben.
Die beschädigte Ware ist an Elektro-/Datentechnik zwecks
Reparatur oder Garantieaustausch spesenfrei zu retournieren.
Im Falle von Teillieferungen werden dem Auftraggeber nicht
die Transportspesen der einzelnen Teillieferungen, sondern
nur jene, die in der Höhe einer Gesamtlieferung liegen,
in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart hat die Zahlung des Rechnungsbetrages
binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung
auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu erfolgen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen geringfügig
unvollständiger Lieferung oder leichter Mängel,
Zahlungen zurückzubehalten.
Im Falle von Teillieferungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt,
die Zahlung bis zur Restlieferung zurückzuhalten, sondern
hat jede erhaltene Teillieferung fristgerecht zu bezahlen.
Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug kommen,
so stehen Elektro-/Datentechnik pro angefangenen Monat Verzugszinsen
in der Höhe von 1 % pro Monat zu.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages
(abzüglich korrekt abgezogener Skonto) in das Eigentum
des Auftraggebers über. Sollte der Auftraggeber die Annahme
der Ware verweigern (das Nichtbezahlen innerhalb der vereinbarten
Frist gilt als Annahmeverweigerung), so ist Elektro-/Datentechnik
berechtigt, dem Auftraggeber die angefallenen Transportkosten
sowie den Wertverlust der Ware in Rechnung stellen. Sollte
die Ware anderweitig unverkäuflich sein, oder aber nur
zu einem geringeren Preis, so wird Elektro-/Datentechnik dem
Auftraggeber den vollständigen Auftragswert abzüglich
des Verkaufserlöses in Rechnung stellen.
Sollte der Auftragsgegenstand (oder zumindest ein Teil davon)
die Erstellung von Software sein, so gelten die nachfolgenden
Bestimmungen:
Wenn nicht schriftlich vereinbart und von beiden Seiten rechtskräftig
unterzeichnet, erwirbt der Auftraggeber stets nur das Nutzungsrecht
an der Software. Er darf dieses ohne Zustimmung durch Elektro-/Datentechnik
weder weiterverkaufen noch in sonst irgendeiner Weise an Dritte
übertragen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht
für genau einen Arbeitsplatz (Verwendung durch beliebig
viele Personen) oder für genau eine Person (Verwendung
an beliebig vielen Arbeitsplätzen.) Die Auswahl zwischen
den beiden Lizenzierungsarten bleibt dem Auftraggeber frei.
Sinngemäßes gilt natürlich, wenn eine bestimmte
Anzahl an Nutzungslizenzen erworben werden.
Jede von Elektro-/Datentechnik erstellte Software unterliegt
den österreichischen Urheberrechtsbestimmungen.
Regelungen für den unternehmens- bzw. organisationsweiten
Einsatz von Software müssen ausdrücklich in schriftlicher
Form vereinbart werden.
8. Gewährleistung und Garantie
Ist auf der Rechnung keine Serviceadresse angeführt,
so gilt die angeführte Firmenadresse von Elektro-/Datentechnik.
Kosten und Risiko des Transports zur bzw. von der Serviceadresse
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wird
Elektro-/Datentechnik alle Herstellergarantien zur Gänze
an seine Kunden weitergeben. Allfällige Transportkosten
gehen aber zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Hersteller
die Garantieleistung verweigern, so werden alle vom Hersteller
in Rechnung gestellten Kosten ohne Aufschlag an den Auftraggeber
weiterverrechnet.
Unter keinen Umständen werden Kosten, die dem Auftraggeber
durch Selbstreparatur der gelieferten Ware (auch Software)
oder Reparatur durch Dritte entstehen sowie Wiedergutmachung
von Schäden, die dadurch entstehen können oder entstanden
sind, übernommen.
Elektro-/Datentechnik haftet für keine direkten oder
indirekten Schäden, die durch von Elektro-/Datentechnik
gelieferte Produkte entstanden sind, so weit dies nicht durch
die jeweilige Gesetzeslage ausgeschlossen ist.
Elektro-/Datentechnik ist nicht zur Reparatur verpflichtet.
Lehnt Elektro-/Datentechnik eine Reparatur während der
gesetzlich festgelegten Gewährleistungsdauer ab, so wird
Elektro-/Datentechnik dem Kunden binnen 14 Tagen alle Anzahlungen,
bzw. den vollen Kaufpreis, abzüglich in Anspruch genommener
Skonto, rückerstatten.
9. Sonstige Bestimmungen
Einige Produkte unterliegen Wiederausfuhrbeschränkungen.
Diese werden von Elektro-/Datentechnik nicht explizit vermerkt.
Falls der Auftraggeber plant, von Elektro-/Datentechnik erworbene
Produkte zu exportieren, so hat er sich vor Vertragsabschluß
diesbezüglich mit Elektro-/Datentechnik ins Einvernehmen
zu setzen.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht
die Rechtsunwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand für alle aus einem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht
des Firmenstandortes.
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