Klasse A
Motorrad

a) Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, sowie

b) Kraftfahrzeuge auf drei Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400kg beträgt.
Vorstufe A (Av) beschränkt die Lenkberechtigung für die Klasse A auf Leichtmotorräder, geht nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A über

c) Ältere Führerscheine führen die Bezeichnung Al, diese müssen auf der Bezirkshauptmannschaft umgeschrieben werden.
Nach einer Zweijahresfrist besteht eine automatische Berechtigung für alle Motorräder.
Für all jene die nicht solange warten möchten, besteht die Möglichkeit durch eine Fahrprüfung sofort die Berechtigung auch für schwere Motorräder zu erlangen.


Klasse B
PKW

a) Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500kg.

b) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, wenn der Besitzer die Lenkberechtigung für die Klasse B
- seit mindestens 5 Jahren besitzt,
- sich nicht mehr in der Probezeit gemäß §4 befindet,
- nachweist, praktischen Unterricht im Lenken derartiger Krafträder genommen zu haben und
- der Code 111 im Führerschein eingetragen ist.

c) mit leichten Anhängern bis 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.

d) mit Anhängern deren höchstzulässiges Gesamtgewicht kleiner als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist bzw. das höchstzulässige Gesamtgewicht max. 3.500kg beträgt.


Klasse B17
Vorgezogene Lenkberechtigung

Vorgezogene Lenkberechtigung

Die vorgezogene Lenkberechtigung gilt ausschließlich für die Klasse B und kann mit dem 16. Lebensjahr begonnen werden. Die Theorie- und Fahrprüfung dürfen jedoch erst mit dem vollendeten 17. Lebensjahr abgelegt werden.
Zur Anmeldung sind ein bis max. zwei Personen aus dem Familienverband des Kandidaten zu nennen, die als Begleiter den Führerscheinantrag ebenfalls unterschreiben müssen. Diese Personen müssen seit mindestens 7 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und es darf keinen Nachweis auf ein schwerwiegendes Verkehrsdelikt aus den letzten 3 Jahren bestehen.

  • Beginn ab dem 16. Geburtstag
  • 13 Kurseinheiten + 14 Fahrlektionen zu je 45 Min.
  • 1.000km mit Begleiter
  • 1 Fahrlektion + 1,5 Std. Theoriegespräch
  • 1.000km mit Begleiter
  • 1 Fahrlektion + 1,5 Std. Theoriegespräch
  • 1.000km mit Begleiter
  • Simulierte Prüfungsfahrt + 45 Min. Theoriegespräch
  • Abschließend Autobahnfahrt
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres ist der Antritt zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung möglich.

Klasse C
LKW

Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg.

Klasse C
Leichter LKW

Kraftwagen der Klasse C mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500kg.

Klasse D
Autobus

Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz.


Klasse E
Anhänger

mögliche Kombinationen: B+E, C1+E, C+E, D+E


Klasse F
Traktor

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50km/h und alle dazupassenden Anhänger.