Mietbedingungen / AGB
A) MIETDAUER:
Diese beginnt mit dem Tag , an dem das Gerät an den Mieter ausgefolgt, bahnverladen, oder einer Spedition übergeben worden ist. Sie endet bei Eintreffen des Gerätes auf unserem Lagerplatz. Die Kompressoren werden mit vollem Tank ausgeliefert. Fehlender Treibstoff wird zum Tankstellenpreis verrechnet.
B) KÜNDIGUNG:
Vor Ablauf der Mietzeit kann die Miete mit sofortiger Wirkung von uns aufgelöst werden, wenn:
a) der Mieter mit der Bezahlung in Verzug ist,
b) der Mieter den Mietgegenstand nicht sachgemäß pflegt, wartet oder einsetzt.
C) MIETE UND ZAHLUNG:
a) Unsere Mietsätze basieren auf einer Einsatzdauer von 8 Stunden pro Tag, bei längerem Einsatz pro Tag werden die doppelten Mietsätze verrechnet.
b) Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, fällig. Verzugszinsen betragen 14% p.A.
c) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen fällig zu stellen.
d) Wir verwenden gut gewartete, neuwertige Maschinen. Bei Störungen repariern wir sie unverzüglich durch unseren Service-Dienst, oder wir tauschen sie gegen gleichwertige aus.
e) Etwaige Schadenersatzforderungen an uns wegen Maschinenstillstand können wir nicht akzeptieren.
D) PFLEGE DES MIETGEGENSTANDES:
a) Der Mieter ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Wartung und Pflege des Gerätes zu sorgen. Auftretende Schäden sind uns unverzüglich zu melden. Im Reparaturfall sind unsere Weisungen bezüglich der Reparatur abzuwarten und zu befolgen! Weiters geht der Vermieter davon aus, daß der Mietgegenstand vom Mieter ordnungsgemäßs bedient und gewartet wird. Gewaltschäden, Schäden aus versäumter Wartungsplficht oder Fehlbedinung werden auf Kosten des Mieters repariert.
b) Der Mietgegenstand darf nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszewckes und nur im Sinne eines branchenüblichen Gebrauches verwendet werden.
c) Versiegelte und verplombte Einstellungen, sowie die verstellbare Zugstange (Deichsel) und Anhängerkupplung an den Kompressoren dürfen unter keinerlei Umständen aufgebrochen bzw. verstellt werden, wenn dies bei der Rückgabe festgestellt wird, ist eine Pönale von Euro 500,-- sofort fällig!4. Der Mieter hat den Mietgegenstand in gereinigtem Zustand zurückzustellen. Eventuelle Reinigungskosten werden separat verrechnet.
d) Der Mietgegenstand wird von uns innerhalb von 7 Werktagen nach Rückgabe auf etwaige Schäden untersucht. Im Falle von Schäden, auch welche die bei der Rückgabe nicht ersichtlich waren kommen Punkt D) und E) unserer Mietbedingung zur Anwendung!
E) HAFTUNG:
a) Der Mieter haftet während der Mietdauer für Beschädigung und Verlust des Mietgegenstandes. Für Abnützung im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauches haftet der Mieter nicht.
b) Für Sach- oder Personenschäden, die beim Gebrauch des Mietgegenstandes auftreten, haftet der Vermieter nicht.
F) GESETZLICHE BESTIMMUNGEN:
Falls der Mieter unsere fahrbaren Kompressoren selbst transportiert, haftet der Mieter uns gegenüber, daß während des gesamten Transportes die gesetzlichen Bestimmungen (STVO, KFG u.a.) eingehalten werden (z.B. gültiger Führerschein des Lenkers des Transportfahrzeuges, passendes Transportfahrzeug, usw.). Verwaltungsstrafen, die durch den Transport, Betrieb, das Abstellen u.a. anfallen, sind vom Mieter zu tragen.