Clown Dr. Martin Reichelt
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Zahnärztliche Chirurgie

Definition/Allgemeines

Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man chirurgische Eingriffe, die nur im Mundraum durchgeführt werden, d.h. die Zähne, den Kiefer und die Weichgewebe betreffen.

Die zahnärztliche Chirurgie ist von der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie abzugrenzen. Diese wird nicht durch Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (Oralchirurgen) durchgeführt, sondern durch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Diese haben sowohl Medizin, als auch Zahnmedizin studiert und sind auf Wiederherstellungen im gesamten Gesichtsbereich spezialisiert. Sie widmen sich ggf. allerdings auch oralchirurgischen Eingriffen.

Die häufigsten Eingriffe in der zahnärztlichen Chirurgie sind:

Zahnentfernung (Extraktion)
Osteotomie
Wurzelspitzenresektion
Hemisektion
Amputation
Präpothetische Chirurgie
Chirurgische Parodontaltherapie
Incision
Excision/Ektomie
Implantate

 
Zahnentfernung oder Extraktion

Wenn ein Zahn schon fast vollständig zerstört ist, oder andere Gründe vorliegen die eine Erhaltung unmöglich machen, muß der Zahnarzt wohl oder übel den Zahn extrahieren (entfernen).

Sollte ein Zahn trotz aller Bemühungen nicht mehr zu retten sein, wird er unter Betäubung vorsichtig aus dem Zahnfach entfernt. Wenn Komplikationen auftreten und der Zahn nicht so einfach zu entfernen ist, muß der Zahnarzt den Zahn herausmeißeln.

Hat der Patient einen Zahn mit stark abgeknickten Wurzeln, leisten diese bei der Herausnahme des Zahnes mitunter gewaltigen Widerstand. Bei diesen etwas komplizierteren Operationen ist ein erheblich größerer Zeitaufwand nötig.

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Osteotomie (Entfernung von verlagerten Zähnen oder Zahnresten)

Unter einer Osteotomie versteht man ein operatives Durchtrennen von Knochen oder die Ausschneidung eines Knochenstücks. Dies ist erforderlich, um beispielsweise im Knochen liegende Zähne oder Zahnreste, wie z.B. Wurzeln, zu entfernen.

Die Entfernung der im Verlauf des Lebens häufig zu Komplikationen führenden Weisheitszähne ist oftmals eine Osteotomie. Nur selten haben diese Zähne ausreichend Platz, um sich regulär in die Zahnreihe als letzter Zahn einreihen zu können.

Operatives Vorgehen

Mit einer lokalen Anästhesie in Form einer Spritze wird das zu operierende Gebiet betäubt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Allergie des Patienten gegen das Anästhesiemittel und keine akute Entzündung vorliegt.

Unter Abklappung des Zahnfleischs wird der Kieferknochen freigelegt. Mittels rotierender Instrumente trägt der Oralchirurg unter Wasserkühlung so viel Knochensubstanz ab, um die dortigen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln) entfernen zu können.

Anschließend wird der Operationsbereich durch Nähte verschlossen, die nach wenigen Tagen, nach Verheilung der Wunde entfernt werden. In den nächsten Monaten "durchbaut" und regeneriert sich der entstandene Knochendefekt. Sollen mehrere Weisheitszähne oder gar noch weitere vorhandene Zahnanlagen gleichzeitig entfernt werden, ist vom Arzt der Umfang der Operation abzuschätzen. Ggf. werden mehrere Termine mit entsprechendem zeitlichem Abstand geraten.

Es ist stets zu beachten, dass der Patient auch nach kleineren chirurgischen Eingriffen ein oder mehrere Tage arbeitsunfähig sein kann.

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Wurzelspitzenresektion

Unter einer Wurzelspitzenresektion versteht man die Freilegung und Entfernung der im Knochen verankerten Spitzen aller Wurzeln eines Zahnes. Dieser Eingriff dient der Beseitigung von dort vorhandenen Entzündungsherden, die über den Zahnnerv in die Wurzelspitze gewandert sind und nicht mit einer herkömmlichen Wurzelkanalbehandlung behoben werden konnten. So besteht auch die Möglichkeit, dass bereits der Knochen des Wurzelbereichs infiziert ist oder sich ggf. eine Kieferzyste oder ein Granulom gebildet haben.

Eine Wurzelspitzenresektion bietet die Chance, diesen problematischen Zahnwurzelbereich nochmals zu säubern, bakteriell abzudichten, und den Patienten mit einer Erfolgsquote von 70% vor einem Zahnverlust zu bewahren.

Operatives Vorgehen

Der Ablauf des chirurgischen Eingriffs gestaltet sich genauso wie bei der Osteotomie. Nur wird diesmal ausschließlich die Wurzelspitze durch Knochenentfernung dargestellt. Um die Stabilität des Zahnes nicht zu gefährden, kappt der Oralchirurg nur die Spitze der Zahnwurzel und säubert den infizierten Bereich. Hat der Zahn noch keine Wurzelfüllung erhalten, versieht er die belassene Wurzel mit einer solchen. Von unten wird die Wurzel abgedichtet, bevor die Schleimhaut wieder an ihrem entsprechenden Platz vernäht wird.

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Hemisektion

Unter einer Hemisektion versteht man in der Zahnmedizin die Halbierung eines wurzelkanalgefüllten Zahnes mit dem Ziel, beide Zahnhälften oder eine zu erhalten. Demzufolge ist dieses Vorgehen nur an bestimmten Zähnen überhaupt denkbar. Es werden meist die unteren großen Backenzähne bei sinnvoller Indikation durchtrennt. Auslöser ist meist eine Entzündung, welche genau in der Aufspaltung der beiden Wurzeln unter dem Zahnfleisch sitzt.

Ist der Zahn trotz allem im Sinne einer Parodontaltherapie zu erhalten, oder für eine prothetische Konstruktion unabkömmlich, stellt die Hemisektion einen lohnenswerten Versuch dar. Voraussetzung ist allerdings ein hochmotivierter Patient, der bereit ist, dem Zahnverlust nochmals zu trotzen. Eine gute Mundhygiene ist hierbei unabkömmlich.

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Amputation

Die Amputation ist im Gegensatz zur Hemisektion die Entfernung eines Kronen- und Wurzelanteils eines Zahnes. So kann zum Beispiel im Oberkiefer die gaumenseitige Wurzel der hinteren Backenzähne bzw. die vordere oder hintere Wurzel der Unterkieferbackenzähne, unter Erhalt des restlichen Zahnes, entfernt werden.

Das operative Vorgehen verhält sich wie bei einer Zahnentfernung, allerdings ausschließlich bezogen auf die nicht erhaltenswürdige Wurzel. Zum Einsatz kommt eine so spezielle Behandlung z.B. bei Wurzeln, deren Zahnhalteapparat begrenzt zerstört ist, d.h. tiefe Parodontale Taschen auftreten, oder die eine tiefe Wurzelkaries aufweisen.

Es muss durch den Zahnarzt auf jeden Fall taktil und röntgenologisch abgeklärt werden, ob die restlichen Wurzeln des Zahnes erhaltenswürdig sind, so dass der chirurgische Aufwand für den Patienten erfolgsversprechend ist.

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Präpothetische Chirurgie

Die präprothetische Chirurgie ist ein sehr weitgefächertes Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie. Sie beinhaltet alle chirurgischen Eingriffe, die zu einer Verbesserung des Sitzes und der Eingliederung eines Zahnersatzes führen.

Demzufolge ist eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Oralchirurgen und dem den Zahnersatz anfertigenden Zahnarzt notwendig. Da meist ältere, zum größten Teil zahnlose Patienten eines solchen Eingriffes bedürfen, ist eine Nutzen-Risiko-Abwägung ausgesprochen wichtig. Nach einem Zahnverlust wandelt sich der Kieferknochen stetig um, daher kann das Knochenangebot so nachhaltig verändert sein, dass ein guter Sitz einer Prothese technisch nicht mehr zu gestalten ist.

Ziel eines chirurgischen Eingriffs ist somit, eine belastbare, muskelfreie Knochenoberfläche zu gewinnen bzw. unbelastbare Kieferabschnitte in belastbare umzuwandeln.

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Chirurgische Parodontaltherapie

Eine erweiterte bzw. ergänzende Therapie bei Parodontopathien stellt die Parodontalchirurgie dar.

Ist das Ziel der vollständigen Behandlung der parodontalen Taschen im Rahmen eines konservierenden Vorgehens nicht erreichbar, wird es mit Hilfe von chirurgischen Maßnahmen erwirkt. Nicht allein die Taschentiefe, sondern auch die Form und der Entzündungsgrad der Parodontopathie kann den Zahnarzt zu einer so genannten "offenen Kürettage" veranlassen.

Lockeres, abstehendes, ggf. geschwollenes Schleimhautgewebe bietet Nischen für Bakterien, bedingt Mundgeruch und macht eine optimale Mundhygiene unmöglich. Somit erfolgt bei einer offenen Kürettage nicht nur eine Beseitigung von parodontologischen Störfaktoren, sondern auch eine Modellation des Zahnfleischs.

Über eine durch die Straffung auftretende Schrumpfung des Zahnfleischs und somit länger erscheinenden Zähnen muss der Patient vorher auf jeden Fall aufgeklärt werden.

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Incision

Incision bedeutet Einschnitt. Im medizinischen Bereich versteht man darunter eine operative Spaltung mit einem Skalpell eventuell unter Zuhilfenahme einer chirurgischen Präparierschere. Schichtweise wird Gewebe durchtrennt, um eine mit Flüssigkeiten wie Gewebeflüssigkeit, Eiter oder Blut gefüllte Schwellung zu eröffnen. Ein so genannter Abszess kann von außen oder von innen (d.h. vom Mundraum her) eröffnet werden.

Zur Entzündungsbekämpfung muss dem Abszess ein Abfluss geschaffen werden. Dies ist immens wichtig, da sich sonst der Abszess im Kopfbereich nach innen verlagern und bis ins Gehirn aufsteigen kann. Deshalb erfolgt eine großzügige Eröffnung mittels Incision und zumeist einer Einlage in das Abszessgebiet, um ein zu rasches Verschließen zu verhindern. Allgemein heißt dies "Drainage" oder "Tamponade". In der Zahnmedizin wird dieses zumeist durch Einlage eines Streifens erreicht. Ein stetiger Wechsel der Drainage muss so lange erfolgen, bis kein Sekretfluss mehr erkennbar ist. Ggf. ist trotz chirurgischer Unterstützung eine Antibiotikaeinnahme unumgänglich.

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Excision/Ektomie

Die Excision umfasst das Herausschneiden von kleineren Schleimhautstückchen über größere Gewebeanteile bis hin zur Entfernung von großen Tumoren. Letztere fallen jedoch in den Fachbereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der Begriff wandelt sich im Zusammenhang mit dem entfernten Gewebe oder Organ in den Wortzusatz "Ektomie" um. Somit bezeichnet z.B. eine "Zystektomie" die Entfernung einer Zyste (siehe Kieferzyste).

Der Zahnarzt "excidiert" unter lokaler Betäubung z.B. überschüssige Gewebeteile während einer chirurgischen Operation, Wundränder, Narben sowie Schleimhautwucherungen. Sollte die Gutartigkeit des entnommenen Gewebes nicht eindeutig sein, so kann dieses zur Abklärung zu einem Spezialisten, einem Histologen, geschickt werden.

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Implantate

Implantat  

Implantate sind Zahnwurzelnachbildungen aus hochwertigem Metall (Titan), die aus gewebefreundlichen Biowerkstfoffen hergestellt werden.

Die Implantate werden unter lokaler Anästhesie mit einem kleinen Angriff am Kieferknochen mit dem Ziel eingesetzt (implantiert), dass im späteren ein Zahnersatz auf diese "Wurzel" aufgebaut werden kann.

Der Durchmesser der Implantate beträgt 3-6 mm und ihre Länge 8-16 mm, was den Wurzelabmessungen natürlicher Zähne sehr nahe kommt.

Der Vorteil des Implantats gegenüber Brücken ist, dass die darauf angefertigte Krone, ohne die Nachbarzähne präparieren zu müssen, einzusetzen ist. Man kann sie auch verwenden, um einen herausnehmbaren Zahnersatz wirkungsvoll befestigen zu können.

Das ist bei unteren Vollprothesen von großem Vorteil. Mit Hilfe von 6-8 Implantaten ist es möglich, auch bei einem Totalverlust der Zähne, einen festsitzenden Zahnersatz (zirkuläre Brücke) anzufertigen.

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