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Zahnärztliche Chirurgie Definition/Allgemeines Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man chirurgische Eingriffe, die nur im Mundraum durchgeführt werden, d.h. die Zähne, den Kiefer und die Weichgewebe betreffen. Die zahnärztliche Chirurgie ist von der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie abzugrenzen. Diese wird nicht durch Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (Oralchirurgen) durchgeführt, sondern durch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Diese haben sowohl Medizin, als auch Zahnmedizin studiert und sind auf Wiederherstellungen im gesamten Gesichtsbereich spezialisiert. Sie widmen sich ggf. allerdings auch oralchirurgischen Eingriffen. Die häufigsten Eingriffe in der zahnärztlichen Chirurgie sind:
Wenn ein Zahn schon fast vollständig zerstört ist, oder andere Gründe vorliegen die eine Erhaltung unmöglich machen, muß der Zahnarzt wohl oder übel den Zahn extrahieren (entfernen). Hat der Patient einen Zahn mit stark abgeknickten Wurzeln, leisten diese bei der Herausnahme des Zahnes mitunter gewaltigen Widerstand. Bei diesen etwas komplizierteren Operationen ist ein erheblich größerer Zeitaufwand nötig. Unter einer Osteotomie versteht man ein operatives Durchtrennen von Knochen oder die Ausschneidung eines Knochenstücks. Dies ist erforderlich, um beispielsweise im Knochen liegende Zähne oder Zahnreste, wie z.B. Wurzeln, zu entfernen. Operatives Vorgehen Unter einer Wurzelspitzenresektion versteht man die Freilegung und Entfernung der im Knochen verankerten Spitzen aller Wurzeln eines Zahnes. Dieser Eingriff dient der Beseitigung von dort vorhandenen Entzündungsherden, die über den Zahnnerv in die Wurzelspitze gewandert sind und nicht mit einer herkömmlichen Wurzelkanalbehandlung behoben werden konnten. So besteht auch die Möglichkeit, dass bereits der Knochen des Wurzelbereichs infiziert ist oder sich ggf. eine Kieferzyste oder ein Granulom gebildet haben. Unter einer Hemisektion versteht man in der Zahnmedizin die Halbierung eines wurzelkanalgefüllten Zahnes mit dem Ziel, beide Zahnhälften oder eine zu erhalten. Demzufolge ist dieses Vorgehen nur an bestimmten Zähnen überhaupt denkbar. Es werden meist die unteren großen Backenzähne bei sinnvoller Indikation durchtrennt. Auslöser ist meist eine Entzündung, welche genau in der Aufspaltung der beiden Wurzeln unter dem Zahnfleisch sitzt. Die Amputation ist im Gegensatz zur Hemisektion die Entfernung eines Kronen- und Wurzelanteils eines Zahnes. So kann zum Beispiel im Oberkiefer die gaumenseitige Wurzel der hinteren Backenzähne bzw. die vordere oder hintere Wurzel der Unterkieferbackenzähne, unter Erhalt des restlichen Zahnes, entfernt werden. Die präprothetische Chirurgie ist ein sehr weitgefächertes Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie. Sie beinhaltet alle chirurgischen Eingriffe, die zu einer Verbesserung des Sitzes und der Eingliederung eines Zahnersatzes führen. Eine erweiterte bzw. ergänzende Therapie bei Parodontopathien stellt die Parodontalchirurgie dar. Lockeres, abstehendes, ggf. geschwollenes Schleimhautgewebe bietet Nischen für Bakterien, bedingt Mundgeruch und macht eine optimale Mundhygiene unmöglich. Somit erfolgt bei einer offenen Kürettage nicht nur eine Beseitigung von parodontologischen Störfaktoren, sondern auch eine Modellation des Zahnfleischs. Incision bedeutet Einschnitt. Im medizinischen Bereich versteht man darunter eine operative Spaltung mit einem Skalpell eventuell unter Zuhilfenahme einer chirurgischen Präparierschere. Schichtweise wird Gewebe durchtrennt, um eine mit Flüssigkeiten wie Gewebeflüssigkeit, Eiter oder Blut gefüllte Schwellung zu eröffnen. Ein so genannter Abszess kann von außen oder von innen (d.h. vom Mundraum her) eröffnet werden. Zur Entzündungsbekämpfung muss dem Abszess ein Abfluss geschaffen werden. Dies ist immens wichtig, da sich sonst der Abszess im Kopfbereich nach innen verlagern und bis ins Gehirn aufsteigen kann. Deshalb erfolgt eine großzügige Eröffnung mittels Incision und zumeist einer Einlage in das Abszessgebiet, um ein zu rasches Verschließen zu verhindern. Allgemein heißt dies "Drainage" oder "Tamponade". In der Zahnmedizin wird dieses zumeist durch Einlage eines Streifens erreicht. Ein stetiger Wechsel der Drainage muss so lange erfolgen, bis kein Sekretfluss mehr erkennbar ist. Ggf. ist trotz chirurgischer Unterstützung eine Antibiotikaeinnahme unumgänglich. Die Excision umfasst das Herausschneiden von kleineren Schleimhautstückchen über größere Gewebeanteile bis hin zur Entfernung von großen Tumoren. Letztere fallen jedoch in den Fachbereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der Begriff wandelt sich im Zusammenhang mit dem entfernten Gewebe oder Organ in den Wortzusatz "Ektomie" um. Somit bezeichnet z.B. eine "Zystektomie" die Entfernung einer Zyste (siehe Kieferzyste). Der Zahnarzt "excidiert" unter lokaler Betäubung z.B. überschüssige Gewebeteile während einer chirurgischen Operation, Wundränder, Narben sowie Schleimhautwucherungen. Sollte die Gutartigkeit des entnommenen Gewebes nicht eindeutig sein, so kann dieses zur Abklärung zu einem Spezialisten, einem Histologen, geschickt werden.
Der Vorteil des Implantats gegenüber Brücken ist, dass die darauf angefertigte Krone, ohne die Nachbarzähne präparieren zu müssen, einzusetzen ist. Man kann sie auch verwenden, um einen herausnehmbaren Zahnersatz wirkungsvoll befestigen zu können. Das ist bei unteren Vollprothesen von großem Vorteil. Mit Hilfe von 6-8 Implantaten ist es möglich, auch bei einem Totalverlust der Zähne, einen festsitzenden Zahnersatz (zirkuläre Brücke) anzufertigen. |
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