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Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma
www.musikwolf.com - MUSIK MACHT SCHULE, Inh. Mag. Reinmar Wolf

 

I. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für all unsere Leistungen mit Einschluss der Beratungsleistungen.

II. Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung des Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, ist ein verbindliches Angebot.

Musikwolf kann dieses Angebot nach ihrer Wahl in angemessener Zeit durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Mödling.

Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt per beigelegtem Erlagschein binnen 10 Tagen mach Rechnungsrehalt ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug werden 1% Verzugszinsen p.m. zuzüglich Spesen und Mahngebühren verrechnet.

Musikwolf behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Musikwolf anerkannt sind.

Säumigkeit: Der säumige Kunde ist verpflichtet, bankmäßige Zinsen zu erstatten und auch alle tariflichen und zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten eines von uns beauftragten Inkassoinstitutes oder einer Anwaltskanzlei zu ersetzen.

IV. Versand

1. Musikwolf ist bereit, die Ware zu versenden. Hierfür beträgt der Mindestauftragswert EUR 30,-- (inkl. Umsatzsteuer). Falls der Besteller Versand mit einem geringeren Warenwert wünscht, behält sich Musikwolf vor, einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen.

Die für den Versand entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen. Musikwolf berechnet die effektiv entstehenden Kosten oder eine zur Vereinfachung der Versandkostenberechnung gebildete Kostenpauschale (in der Regel EUR 5,-).

2. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht über, sobald Musikwolf die Ware dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben hat.

3. Musikwolf hat das Recht, einen geeigneten Versandweg zu bestimmen. Die Ware ist dem Versandunternehmen in einer geeigneten Verpackung zu übergeben. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials übernimmt Musikwolf keine Haftung.

Soweit große, schwere, nicht vom Hersteller verpackte Ware zum Versand kommt, z.B. Traversen, Schaumstoff, Schlagzeugkoffer, ..., wird die Verpackung gesondert berechnet.

Der Besteller ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei fehlender Bescheinigung erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Bestellers.

V. Lieferzeit

Musikwolf wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist, ist Musikwolf zu Teillieferungen berechtigt.

Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt werden, wird Musikwolf eine Lieferfrist angeben. Musikwolf kommt nicht in Verzug, wenn diese angegebene Lieferfrist um 18 Tage überschritten wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können.

Stellt sich innerhalb dieser Nachlieferungsfrist heraus, dass die Lieferung unmöglich oder für Musikwolf unzumutbar ist, ist Musikwolf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.

Gerät Musikwolf gleichwohl in Verzug, so ist deren Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

VI. Gewährleistung

Liegt ein von Musikwolf zu vertretener Mangel vor, so ist Musikwolf nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle des Mangels ist Musikwolf verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei Versandgeschäften ist also der Empfänger verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Risiken zum Sitz von Musikwolf Mödling zu senden. Das Risiko und die Kosten der Rücksendung an den Besteller trägt Musik Produktiv, falls die Mangelrüge berechtigt war.

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist Musik Produktiv zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die Musikwolf zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Musikwolf auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

Die Gewährleistungsfrist besteht 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

VII. Warenrücknahme, Widerruf

Eine Warenrücknahme kann nur dann erfolgen, wenn das Rücknahmerecht mit dem Zustandekommen des Vertrages schriftlich vereinbart wurde. Unbeschadet dessen besteht eine Rücknahmeverpflichtung von Musikwolf nur dann, wenn die Ware und die Originalverpackung sich in einem einwandfreien Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz von Musikwolf in Mödling erfolgt. Falls Ware ohne vorherige Rücknahmevereinbarung zurückgesandt wird, behält sich Musikwolf vor, die Annahme zu verweigern.

Der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung ist generell ausgeschlossen bei solchen Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt wurden oder weil nicht lagermäßig vorhanden, nach Zustandekommen des Vertrages von Musikwolf ausdrücklich bestellt worden sind. Auf diesen Umstand hat Musikwolf den Besteller hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so kann der Besteller davon ausgehen, dass die Ware lagermäßig vorhanden ist.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beider