I. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen
gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich
zulässig, gelten diese Bedingungen für all unsere Leistungen mit Einschluss
der Beratungsleistungen. Offenlegung gem. §25 Mediengesetz: UID ATU47618804.
Mag. Reinmar Wolf, A-2340 Moedling bei Wien, Fleischgasse 9, Tel. 0664/ 14 55 950,
reinmar.wolf@aon.at.
II.
Zustandekommen des Vertrages
Die
Bestellung des Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, ist ein
verbindliches Angebot.
Musikwolf
kann dieses Angebot nach ihrer Wahl in angemessener Zeit durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
III.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise
für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der
zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt bar
oder per
Erlagschein binnen 10 Tagen nach Rechnungsrehalt ohne Abzüge. Bei
Zahlungsverzug werden 1% Verzugszinsen p.m. zuzüglich Spesen und Mahngebühren
verrechnet.
Musikwolf
behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit
von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen
Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen
zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat
der Besteller ein Kündigungsrecht.
Aufrechnungsrechte
stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von Musikwolf anerkannt sind.
Säumigkeit:
Der säumige Kunde ist verpflichtet, bankmäßige Zinsen zu erstatten und auch
alle tariflichen und zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und
Auskunftskosten eines von uns beauftragten Inkassoinstitutes oder einer
Anwaltskanzlei zu ersetzen.
IV.
Veranstaltungen
Die Gruppe BROADWAY erhält bei
öffentlichen Veranstaltungen auf Wunsch pro Musiker 2 Freikarten. Div. Essen
und Getränke vor und während der Veranstaltung sind für die Musiker frei.
Höhere Gewalt, Unfall oder
plötzlich auftretende Krankheit entbinden Musiker bzw. Veranstalter von ihren
Verpflichtungen. Pönale: Bei schuldhaftem Nichtauftreten erhält die Band keine
Gage und leistet ein Pönale (Konventionalstrafe) in Höhe der vereinbarten
Gage. Bei Absage oder Storno durch den Veranstalter ist dieser ebenso
pönalepflichtig.
Bei kommerziellen
Veranstaltungen: Der Veranstalter verpflichtet sich, alle behördlich
notwendigen Bewilligungen einzuholen und die Veranstaltung ordnungsgemäß bei
der AKM Gen.mbH. anzumelden (1030 Wien, Baumannstr. 8-10).
Weiters verpflichtet sich der
Veranstalter, eine Bühne, 2 ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse (je 16 A)
und eine Künstlergarderobe zur Verfügung zu stellen. Für durch Besucher
verursachte Schäden am Equipment der Band haftet der Veranstalter.
Die Programmzusammenstellung
obliegt der Gruppe BROADWAY, deren Repertoireliste integrierter
Vertragsbestandteil ist. Pausen werden mit dem Veranstalter koordiniert.
Gerichtsstand für Streitfälle aus
dieser Vereinbarung ist Mödling. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.
V.
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Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
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VI.
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