Gewitterstimmung mit Blitz

mediation



Lehrlingsmediation

Nach dem aktuellen Berufsausbildungsgesetz ist nunmehr eine außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres möglich. Davor muss eine Mediation durchgeführt werden.

Zweck der Mediation ist es, die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Vorraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist.

Ganz gleich, ob das Lehrverhältnis fortgesetzt wird oder nicht, bringt die erfolgreiche Durchführung einer Mediation auf jeden Fall Vorteile für die Beteiligten und das Betriebsklima. Um Spannungen nicht eskalieren zu lassen, aber auch um gesetzliche Fristen nicht zu versäumen, kontaktieren Sie mich rechtzeitig!

Wenn Sie mehr über Lehrlingsmediation wissen wollen, schreiben Sie mir ein E-Mail oder rufen mich an. Im Netz finden Sie weitere Informationen unter:
[
www.lehrlingsmediation.info]