Fragen

Ein Fragenkatalog kann nie vollständig sein, denn so verschieden wir Menschen sind, so verschieden sind unsere Konflikte und unsere Fragen zur Konfliktlösung. Einige Wiederholungen kann man beobachten, hier ein Ausschnitt…

 

Ich würde gerne eine Mediation in Anspruch nehmen, aber ich glaube,
mein Konfliktpartner will das nicht, was kann ich tun?

Im Idealfall sind beide Konfliktparteien bereit die gemeinsamen Probleme gemeinsam anzugehen und sprechen sich darüber ab, bei wem und wann ein erstes Mediationstreffen stattfinden soll. Manchmal ist die gemeinsame Gesprächsbasis so erschüttert, dass selbst das nicht funktioniert. Dann führe ich mit beiden Personen einzeln Gespräche, in denen sie die Vor- und Nachteile der Durchführung einer Mediation erfahren. Erst wenn die Bereitschaft beider besteht, in das Mediationsverfahren einzusteigen, beginnen die Mediationsgespräche zu dritt.

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Ist es nicht schon viel zu spät?

Solange Sie mit der anderen Konfliktpartei zukünftig Kontakt haben werden oder Kontakt haben wollen, ist es nicht zu spät, eine Konfliktbeilegung durch Mediation zu versuchen. Die Mediatorin bricht von sich aus den Prozess ab, wenn er aufgrund mangelnder Motivation der Teilnehmer oder des Wegfalls der Voraussetzungen (Offenheit, Vertraulichkeit, Kommunikationsregeln) aussichtslos geworden ist.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir selbst auf Lösungen draufkommen.
Es gibt doch keine Lösung für unser Problem!?

Oft ist im Streit unser kreatives Denken lahm gelegt. Der Positionenkampf bringt beide nicht weiter. Die Lage ist aussichtslos. Aus diesem Grund sucht die Mediatorin mit Ihnen gemeinsam die hinter Ihren Positionen liegenden Interessen. Somit wird der Raum für mögliche gemeinsame Lösungen größer. Ein Beispiel:

Ein Scheidungspaar meinte auf keinen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Frau wollte  die alleinige Obsorge für die gemeinsamen Kinder und bestand auf Ehegatten-Unterhalt. Der Mann stand ebenfalls auf dem Standpunkt, die Kinder müssten bei ihm leben  und war nicht bereit Ehegatten-Unterhalt zu bezahlen. – Unvereinbare Positionen.

Auf der Interessenebene stellte sich heraus, warum die Frau die hohe Summe forderte: sie brauchte finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung, weil sie eine Ausbildung machen wollte. Bei ihm stellte sich heraus, dass ihm wichtig war, seine Vaterrolle fortsetzen zu können, eine ganztägige Betreuung der Kinder wäre ihm ohnehin unmöglich gewesen. Er wollte aber Schuldgefühle vor seinen Kindern vermeiden, dass er nicht „um sie gekämpft habe.“  Als all das „am Tisch lag“, konnten sie sehr rasch Lösungen finden, die für beide zufrieden stellend waren: Sie vereinbarten, dass er in ihren Ausbildungszeiten die Kinder übernimmt, so sparte sie sich externe Kinderbetreuung und konnte daher auch auf  ihre Geldforderung verzichten. Der Vater hatte nun Zeit und Gelegenheit, seine Vaterrolle zu wahren und die Kinder konnten zu beiden Elternteilen Kontakt haben.

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Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Scheidungsmediationen dauern etwa 5 bis 10 Sitzungen zu einer bzw. ein einhalb Stunden.

Paarmediationen in aufrechter Partnerschaft und Nachbarschaftskonflikte können sehr kurz oder ebenso lang sein.

Gruppenmediationen wie zB. die innerbetriebliche Mediation sollte etwa so lange angesetzt werden, dass im Schnitt für jeden Teilnehmer eine Stunde Zeit gerechnet wird, wobei die Sitzungen am Block oder in größeren Abständen durchgeführt werden.

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Hat die Mediation auch Nachteile? 

Mediation hat kaum Nachteile, weil im Falle des Scheiterns immer noch die ordentlichen Gerichte aufgesucht werden können.  

Mediation beruht auf der freiwilligen Teilnahme der Parteien. Die Parteien versprechen am Ende einer erfolgreichen Mediation Vereinbarungen umzusetzen. Hält eine Partei ihre vertragliche Zusage nicht ein, kann die andere Partei die Umsetzung nicht erzwingen.

Dem kann teilweise vorgebeugt werden, indem die Teilnehmer mit den Vereinbarungen auch ein entsprechendes Kontrollsystem festlegen. Dazu leitet sie die Mediatorin an.

Im Regelfall sind die Mediationsteilnehmer aber stolz auf die eigenständige Erarbeitung ihrer Lösungen, weshalb sie konsequenter umgesetzt werden als Gerichtsurteile.

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Brauche ich einen Anwalt?

Das kommt ganz darauf an, wie sehr Ihr Konflikt rechtliche Relevanz aufweist. Ist das der Fall, empfehle ich jedenfalls eine parteiische rechtliche Beratung. Sie können erst zu etwas „Ja“ sagen, zB. wenn es um einen Verzicht geht, wenn Sie zu etwas „Nein“ gesagt haben. Als Mediatorin achte ich darauf, dass die Parteien alle Vor- und Nachteile ihrer Vereinbarungen kennen.

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Was bringt die Mediation, wenn neue Streitigkeiten auftreten?

Erzähle es mir und ich werde es vergessen.
Zeige es mir und ich werde mich erinnern.
Lass es mich tun und ich werde es behalten. (Konfuzius)

In der Mediation lösen Sie nicht nur Ihren Konflikt, sondern führen Streitgespräche, bei denen Sie lernen, dem anderen auf wertschätzende Weise Ihr Anliegen, Ihre Kritik, Ihre Befürchtungen, Ihre Enttäuschung oder Ihren ärger zum Ausdruck zu bringen. Das nützt Ihnen auch in zukünftigen Konfliktsituationen.

Ein Beispiel: Das in  einer Behörde zur Verbesserung des Arbeitsklimas durchgeführte Mediationsverfahren führte zur Vereinbarung von  internen „Konfliktspielregeln“, die den Mitarbeitern beim Auftreten von neuen Konflikten halfen. Das bestätigten die Teilnehmer ein Jahr später beim dafür durchgeführten Follow–up.

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Bitte zögern Sie nicht, Ihre Frage an mich zu richten:
Marion Wallner, 0664-2025074

mediation@marionwallner.at