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| Diplomarbeit von Daniela Hafner: "Die eskalierenden Kreisläufe von Flüchtlingen in Österreich am Beispiel von nigerianischen Asylwerber" |
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Einleitung
Aufbau der Arbeit 1) Allgemeine Gesetzgebung Asylland Österreich Das österreichische Asylverfahren Versorgung während des Asylverfahrens 2) Der vergessene Kontinent 3) Eskalierende Kreisläufe 4) Die Katastrophe 5) Ansätze der Sozialarbeit Überprüfung der These Quellenverzeichnis Impressum » zu den Fußnoten « |
Allgemeine Gesetzgebung und Bestimmungen für Flüchtlinge in Österreich1.1 Asylland ÖsterreichIm Jahr 2003 wurden in Österreich insgesamt 32.359 Asylanträge gestellt.2 Vergleicht man die Zeiträume Jänner bis Juli der Jahre 2003 und 2004, so ist die Anzahl der Asylanträge in den ersten 7 Monaten 2004 um 3.478 zurückgegangen.3 Das ist ein Minus von 19,4 %.
Nicht zuletzt ist der Grund für den signifikanten Rückgang von Asylanträgen auf das ab 1. Mai 2004 in Kraft getretene Asylgesetz 2003 zurückzuführen. „Als dreisten Anschlag auf den Rechtsstaat“ 4 bezeichnete Michael Genner vom Verein „Asyl in Not“ bereits im Mai 2003 die bevorstehenden Änderungen des Asylgesetzes. Auch amnesty international kritisiert im Jahresbericht 2004 das neue Gesetz aufs Schärfste mit den Worten: „Dieses Asylgesetz ist katastrophal, es leistet schweren strukturellen Menschenrechtsverletzungen Vorschub“.5 Besonders ins Visier genommen wird hierbei die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen ablehnende Asylbescheide, die Einführung von Listen „sicherer“ Herkunftsländer und das Neuerungsverbot. "Die wiederkehrenden Behauptungen des Innenministers, dass nur jeder neunte oder achte wirkliche Asylgründe hätte, sind nichts anderes als eine populistische Methode, das neue restriktives Asylgesetz zu rechtfertigen"6, kritisiert Anny Knapp von der Asylkoordination Österreich. Tatsächlich wurden im Jahr 2003 laut der am 19. Jänner veröffentlichen Statistik des Innenministerium 6.433 Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen, 1829 Asylwerbern wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Wenn man Asyl und Non-refoulement (siehe S. 18) zusammen betrachtet, lässt sich erkennen, dass in jedem Dritten Verfahren ein Schutzbedürfnis festgestellt wird7.Die Fluchtgründe der Schutzsuchenden und die Praxis der Asylbehörden widersprechen deutlich den Wortmeldungen des Innenministers Strasser. Die Asylgesetznovelle 2003 wurde nach monatelanger, heftiger Diskussion und massiver Kritik von Rechtsexperten/innen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen im Oktober 2003 vom Nationalrat beschlossen.
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Diplomarbeit für Sozialarbeiter
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