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Mag. DDr. Adelheid Gassner-Briem

artbul1a.gif (270 Byte)  Gut betreut durch Ihre Wahlärztin  artbul1a.gif (270 Byte)

Eine Wahlärztin ist eine Ärztin, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat. Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich aus dem Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber jederzeit möglich.

Was habe ich als Wahlärztin zu bieten?
Eine Wahlärztin kann auch überweisen!
Wie ist es mit den Rezepten?
Was kostet die Wahlärztin?

Alles zum Thema Wahlarzt finden Sie unter diesem LINK zur Ärztekammer Vorarlberg. Dort finden Sie auch die Adressen aller Kassenvertragsärzte für Psychiatrie in Vorarlberg.

Was habe ich als Wahlärztin zu bieten?

Aufzählung Alle Leistungen der sozialen Krankenversicherung
Aufzählung Darüber hinaus auch Leistungen, die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind
Aufzählung Flexible Ordinationszeiten und KEINE Wartezeiten
Aufzählung Mehr Zeit für den einzelnen Patienten und individuelle Betreuung
Aufzählung Information über Kostenrückerstattung, transparente Preisgestaltung
Aufzählung Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit weiteren Fachärzten (Wahlärzten und Kassenärzten)

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Eine Wahlärztin kann auch überweisen!

Jede Wahlärztin kann zu einem anderen Wahlarzt, einem Kassenarzt oder in ein Krankenhaus überweisen.

 

Wie ist es mit den Rezepten?

Wie beim Kassenarzt ermöglicht Ihnen auch das Wahlarztrezept den direkten Bezug des verschriebenen Medikaments in jeder Apotheke zu denselben Bedingungen.

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Was kostet die Wahlärztin?

Scheuen Sie Sich nicht, Ihre Wahlärztin vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen. Für ihre Leistungen stellt Ihnen die Wahlärztin eine Privathonorarnote aus, die Sie zur Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Honorare der Ordination DDr. 

Honorartarife

Die Honorare der Ordination DDr. Gassner-Briem werden aufwands- und zeitbezogen erstellt.

Tatsächlich entstehen pro Minute Arbeitszeit einer Fachärztin Kosten in der Höhe von 3,1 Euro. Diese Kosten wurden von einem Steuerbüro errechnet und beinhalten die langjährige medizinische und psychotherapeutische Ausbildung (14 Jahre), Fortbildungen, die von der Ärztekammer vorgeschriebene jährliche Weiterbildung, Kosten für die räumliche Infrastruktur, Büro- und Schreibaufwand, Serviceverträge, Zinsen, Bankgebühren, Abgaben, Steuern, Gemeindeumlage, Betriebskosten, Versicherungen, etc. Dazu kommen das Studium der Krankengeschichten, gesetzlich geforderte medizinische Dokumentation, fallweise Literaturstudium bei schwierigen Fragestellungen, Überweisungen, Befundanforderungen. 

Aktuell werden meines Wissens den Patienten der GKK 0,44 Euro pro Punkt rückerstattet. Die Rückerstattungstarife von BVA, SVA und den kleineren Kassen liegen etwas höher. Ein Kassenvertragsarzt erhält jedoch meines Wissens am Beginn des Quartals 1,12 Euro pro Punkt direkt vom Kostenträger überwiesen.

Privat- und zusatzversicherte Patienten und Patientinnen bekommen in der Regel einen Großteil oder das gesamte Honorar rückerstattet. Die Privattarifempfehlung  liegt bei 2,6 Euro pro Punkt. (Quelle: Ärztekammer Vorarlberg, Arzt im Ländle)

Warum der Wahlarztpatient so wenig rückerstattet bekommt, empfehle ich direkt bei den Krankenkassen (Direktion, Ombudsmann) rückzufragen.

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