Oberösterreichischer Blindensportclub
Der OÖBSC ist ein selbstständiger Sportverein, der seinen Mitgliedern neben der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft von Blinden und Sehbehinderten auch die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung im Freizeitbereich sowie im Wettkampf bietet. Da der Sitz dieses Vereines in Linz ist, findet auch dort der regelmäßige Trainingsbetrieb statt. Jenen Mitgliedern, die aus Entfernungsgründen nicht oder nicht regelmäßig nach Linz kommen können, versuchen wir dadurch zu helfen, dass wir ihnen mit Ratschlägen, Trainingskursen oder finanzieller Unterstützung beim Ankauf von Trainingsgeräten unter die Arme greifen (siehe Subventionsrichtlinien). In manchen Fällen gelingt es uns auch, eine Integration in einem bestehenden heimischen Sportverein zu erreichen oder durch Einzelbetreuung begabte Sportlerinnen oder Sportler gezielt zu unterstützen.
Folgende Sportarten werden von unserem Verein
angeboten:
Jedes Mitglied sollte über die Ziele des Vereines sowie über die Rechte und Pflichten bescheid wissen. Wir empfehlen daher, die Vereinsstatuten gewissenhaft durchzulesen.
Jedes aktive Mitglied hat bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Möglichkeit, für den Ankauf von Trainingsgeräten einen finanziellen Zuschuss zu erhalten. Der Zuschuss wird über einen formlosen Antrag mit beigelegter Rechnung vom Vereinsvorstand nach Möglichkeit der finanziellen Mittel gewährt. Nähere Erläuterungen stehen in den Subventionsrichtlinien.
Jedes aktive Mitglied erhält nach Bezahlung seines Mitgliedsbeitrages einen Sportpass des Österreichischen Behindertensportverbandes mit einem Beiblatt für die jährlichen Eintragungen des Arztes bei der medizinischen Untersuchung. Im Sportpass ist vom Augenarzt die Behinderungsklasse einzutragen: B1 = vollblind, B2 und B3 = mit verschieden starkem Sehrest. Siehe Klassifikationskriterien. Der Sportpass ist ein Dokument und wird bei Verlust nur gegen die Entrichtung von EUR 15,-- neu ausgestellt. Für die Teilnahme an Trainingskursen bzw. Wettkämpfen ist ein gültiger Sportpass unbedingt notwendig. Der Sportpass ist nur in Zusammenhang mit dem Beiblatt gültig, in dem die letzte medizinische Eintragung nicht älter als ein Jahr sein darf. Ist das Beiblatt voll, so muss es über einen unserer Funktionäre gegen ein neues eingetauscht werden. Für Skiveranstaltungen ist zusätzlich die Mitgliedschaft beim ÖSV (Österreichischer Skiverband) notwendig. Die Mitgliedskarte wird von uns besorgt.
Grundsätzlich können Kursbeiträge, Fahrt- und Quartierkosten etc. nur dann über den Verein abgerechnet werden, wenn das Mitglied vom Verein zu einer Sportveranstaltung angemeldet worden ist. Die Abrechnung soll innerhalb von drei Wochen dem Vereinskassier übermittelt werden.
Welche Kosten können verrechnet werden?
Fahrtkosten, Quartierkosten, Kursbeiträge, NenngelderWie wird abgerechnet?
Ausfüllen einer Teilnehmerliste und einer Liste der Letztempfänger des ÖBSV (Österreichischer Behindertensportverband) mit blauem Kugelschreiber. Diese beiden Listen werden gemeinsam mit einer Veranstaltungsausschreibung und bei Wettkämpfen mit einer Ergebnisliste dem Vereinskassier übermittelt.[Formulare herunterladen] (form.zip, 71 kb)
Zuletzt geändert am: 30.3.2011