OTTONENPOST Ausgabe 4/2006

Roland Weichselbaumer v/o Ogy
1963 – Habsburgkrise
Persönlich erlebt habe ich die Habsburgkrise nicht, da ich erst 1969 als Bürger dieser Republik geboren bin. Auf alle Aspekte dieser „Krise“ kann ich gar nicht eingehen, wahrscheinlich müsste man ein Buch darüber schreiben.

Margarete Mommsen-Reindl werte 1976 die Habsburgkrise so: „Die an dem Streit beteiligten waren sich ebenso wie dessen unabhängige Kommentatoren bald darüber einig, daß der Fall Habsburg die schwerste Krise der Zweiten Republik entfesselt hatte“. (Mommsen-Reindl, 1976, S. 9)

Der eigentliche Auslöser für die Krise im Jahr 1963 war der Umgang mit dem „Ausnahmegesetz“ aus dem Jahr 1919. Dieses Habsburgergesetz hat den Rang eines Verfassungsgesetzes, das sich gleich wohl im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung befindet. (vgl. Mommsen-Reindl, 1976, S. 111)

„So wurde von sozialistischer Seite der ÖVP zum Vorwurf gemacht, daß der 'wichtigste Beitrag, den sie zum Forderungsprogramm gegenüber den Großmächten aufstellte, der war, jene Klausel aus dem Vertragswerk wegzubekommen, wonach sich Österreich verpflichtete, das Gesetz über die Landesverweisung der Habsburger aufrechtzuerhalten.' Dieses Verlagen der ÖVP rief indessen Befremden hervor und blieb von den Alliierten auch unberücksichtigt.“ (Mommsen-Reindl, 1976, S. 57)

Der ursprüngliche Text der Regierungsvorlage zum Habsburgergesetz lautete 1919: „Im Interesse der Sicherheit der Republik und mit Rücksicht auf die durch die Verzichtserklärung des früheren Kaisers von Österreich vom 11. Nov. 1918 nicht berührten, insbesondere in dem bisher geführten Titel des Monarchen geltend gemachten Ansprüche auf die Beherrschung von Staatsgebieten, mit denen die Republik Deutschösterreich in Frieden und Freundschaft leben will, werden der ehemalige Träger der Krone, alle Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen sowie des Hauses Bourbon-Parma des Landes verwiesen.“ Im Verfassungsausschuß wurde diese ausführliche Einleitung zum Habsburgergesetz auf die Formel „im Interesse der Sicherheit der Republik“ verkürzt. (Mommsen-Reindl, 1976, S. 158) Der Text des Entwurfes ist die Umsetzung einer Hetze gegen Kaiser Karl und Kaiserin Zita, diese Blöße gab man sich im beschlossenen Gesetzestext dann doch nicht mehr.
Als weitere historische Begründung für die Notwendigkeit des Habsburgergesetzes wurde angeführt: „ ..., daß die Westmächte diese Lücke der Gesetzgebung dazu benutzen könnten, um auf die deutschösterreichische Zukunft Einfluß zu nehmen.“ (Mommsen-Reindl, 1976, S. 162) Mit dieser Zukunft war der Anschluss an Deutschland gemeint, der ja bei der Gründung der Republik am 12. November 1918 bereits verkündet wurde und sich nicht mit der Politik der Habsburger deckte.

Wahrscheinlich hat sich Margarete Mommsen-Reindl nicht allzu viel darüber nachgedacht, als sie von den „Putschversuchen Kaiser Karls in Ungarn“ schrieb. (vgl. Mommsen-Reindl, 1976, S. 165) Wer sich im Detail mit den Restaurationsversuchen in Ungarn beschäftigt, wird eher feststellen, dass es sich bei Horthy um den Putschisten handelte, der dann auch Ungarn in eine Katastrophe führte.
Laut Christian Dickinger unterlief Otto von Habsburg mit seinem Brief vom 2. Juli 1945 der schwerste politische Fehler seines Lebens. Er warnte die Westmächte vor Anerkennung der provisorischen Regierung Renner in Wien. (vgl. Dickinger, 2001, S. 14, 15) Nach Dickinger war die Allparteienregierung notwendig um die Teilung des Landes zu verhindern. (vgl. Dickinger, 2001, S.15) Aufgrund der Kleinheit der sowjetischen Besatzungszone war die Gefahr einer Teilung wie in Deutschland von Natur aus nicht so groß, wenn man aber bei dieser Gelegenheit auch einen Brief von Renner an Stalin erwähnt hätte, kann man dieser Sichtweise noch weniger folgen. Bei den Fehlleistungen eines Karl Renner würde sich im Vergleich eine sehr lange Liste mit schwersten Fehlern ergeben. Andererseits war der Brief an den amerikanischen Präsidenten aus meiner Sicht kein Fehler, aber den Ansichten eines Christian Dickingers konnte ich schon während meiner gemeinsamen Schulzeit mit ihm nicht folgen.
Im selben Fahrwasser bewegt sich die Aussage: „Hatte sich die Rennerische Taktik doch als die einzig richtige Möglichkeit zur Bewahrung der Staatseinheit erwiesen.“ (Mommsen-Reindl, 1976, S. 190)

Als Kernaussage für die ganze Krise der Republik kann man symbolisch folgende Worte anführen: „ ... obwohl eine Wiederherstellung der Monarchie zu diesem Zeitpunkt fern jeder Erwägung lag.“ (Mommsen-Reindl, 1976, S. 10) Die ganze Krise hätte dem Land erspart werden können, wenn man in der 2. Republik einfach auf dieses Gesetz verzichtet hätte.

Aktuell ist die Habsburgkrise nicht mehr, Dr. Otto von Habsburg darf wie jeder andere Österreicher in seine Heimat ein- und ausreisen. Auch bei einer geplanten Verfassungsreform wird das „Anti-“Habsburgergesetz aufrecht bleiben, als wäre es wirklich „ein Grundpfeiler des Palastes der Republik Österreich“.

Quellen:
Dickinger Christian, Die Skandale der Republik: Haider, Proksch & Co, Ueberreuter, Wien 2001

Mommsen-Reindl Margarete, Die Österreichische Proporzdemokratie und der Fall Habsburg, Böhlau Verlag, Graz 1976
Karikatur Ironimus

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