Grundsätzen
ordnungsmäßiger Finanzplanung:
Certified
Financial Planner™
Wir
planen nach den
Grundsätzen
ordnungsmäßiger Finanzplanung:
Die
Praxis hat Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung entwickelt. Jeder
CFP - Lizenzträger ist
verpflichtet, diese einzuhalten. Diese Grundsätze
lauten im einzelnen:
1. Vollständigkeit
Darunter versteht man die zweckadäquate Erfassung,
Analyse und Planung aller Kundendaten, die
Einbeziehung aller Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die
Erfassung notwendiger persönlicher Informationen
sowie die Abbildung des persönlichen Zielsystems des
Kunden.
2.
Vernetzung
Der Finanzplaner hat alle Wirkungen und
Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben
unter Einbeziehung persönlicher, rechtlicher,
steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.
3.
Individualität
Die Person des Kunden mit seinem familiären und
beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen
steht im Mittelpunkt der Finanzplanung.
Verallgemeinerungen in diesen Punkten sind unzulässig.
4.
Richtigkeit
Die Finanzplanung ist im Grundsatz fehlerfrei, nach
dem jeweiligen Stand der Gesetzgebung und nach
anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen.
Planungen können per se nicht sicher, sondern nur
plausibel sein und allgemein anerkannten Grundsätzen
der Planungsrechnung entsprechen.
5.
Verständlichkeit
Die Präsentation der Ergebnisse der Finanzplanung hat
für den Kunden verständlich und nachvollziehbar zu
sein; im Rahmen des Auftrags gestellte Fragen sind zu
beantworten.
6.
Dokumentationspflicht
Die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und
Ergebnisse ist dem Kunden in schriftlicher oder
anderer geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Darüber
hinaus haben CFP - Lizenzträger eigene Berufsgrundsätze
zu beachten.