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VERSEHGANG:

Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Eucharistie (nach der Krankensalbung; daher heißen diese dann auch „Sterbesakramente“) versehen (daher der Name „Versehgang“).

Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass (Generalabsolution) verbundenen apostolischen Segen.



Ein Versehgang ist jederzeit (Tag und Nacht) möglich (Tel.: 02236/ 53507)!
Es sollte aber nicht bis zur letzten Minute gewartet werden.