VERSEHGANG:
Wird die Krankensalbung
Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils
noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor
der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Eucharistie
(nach der Krankensalbung; daher heißen diese dann auch Sterbesakramente)
versehen (daher der Name Versehgang).
Gemäß vom
Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den
mit vollkommenem Ablass (Generalabsolution) verbundenen apostolischen
Segen.
Ein Versehgang ist jederzeit (Tag und Nacht) möglich (Tel.:
02236/ 53507)!
Es sollte
aber nicht bis zur letzten Minute gewartet werden.
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