
Beamte - sagt man - sind fantasielos und humorlos, aber wenigstens korrekt. Wer so etwas behauptet, kennt bestimmte Beamte vom Sozialministerium nicht.
Die haben es nämlich tatsächlich fertiggebracht, dass ein Servicehund für Körperbehinderte mit einem Zeugnis als Therapiehund unter der Bezeichnung "Partnerhund" in den Bundesbehindertenpass eingetragen wird!
Also - Fantasie haben sie. Therapiehunde sind zumeist liebe und nützliche Tiere, und der brave Dux hat auch wirklich eine Therapiehundeausbildung mit Zeugnis - er darf also kranke und alte Menschen besuchen, motiviert sie zu therapeutischen Bewegungen, aber mit seinem eigentlichen Job als nützlicher Helfer für sein körperbehindertes Frauchen hat das gar nichts zu tun und wäre überhaupt kein Grund für die Eintragung - dazu braucht man schon Fantasie!
Humor haben die Beamten auch. Sonst wäre es ihnen nicht eingefallen, Erlässe zu produzieren, wodurch "Partnerhunde" in den Behindertenpass eingetragen werden dürfen. "Partnerhunde" sind nach den eigenen Angaben der Vereinigung, die solche Tierchen vermarktet, Hunde, die von Servicehund über Signalhund, Therapiehund, bis zum Streichelhund eigentlich alles und nichts sein können. Wer so komische Erlässe herausgibt, muss doch Sinn für Humor haben!
Ob die Beamten korrekt sind - naja, ein bisschen weniger Fantasie und Humor und mehr Korrektheit wäre vielleicht angebracht. Korrekt könnte man es nennen, wenn das Ministerium auch für die Servicehunde für Körperbehinderte und Anfallkranke endlich eine gesetzliche Definition (so wie für die Blindenführhunde) erstellen würden - mit einer (ordnungsgemäßen) Prüfung, so dass sich jedermann danach richten könnte und daraufhin diese Hunde in den Behindertenpass eingetragen würden ...