Die neue Internetadresse des Schnauzer-Pinscherklubs lautet www.schnauzer-pinscherklub.at

 

Antrag an die Generalversammlung

 

1.   Auftrag an den Vorstand: Die Generalversammlung ist zukünftig an einem Wochenende – vorzugsweise samstags – durchzuführen.

 

2.   Der Vorstand wird von der Generalversammlung beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Farbschlagtrennung des Deutschen Pinschers und des Zwergpinschers bei CACIB und CACA Schauen herbeizuführen. Über den Fortschritt dieser Bemühungen sind die Mitglieder im Printmedium des 1.ÖSPK den „Schnauzer-Pinscher Nachrichten“ zu unterrichten.

 

3.   Einführung einer Jugend- und Familienmitgliedschaft.

 

4.   Satzungsänderung: Die Aufnahme eines neuen Mitglieds muss im Printmedium des 1.ÖSPK den „Schnauzer-Pinscher Nachrichten“ bekannt gegeben werden. Die Mitglieder des 1.ÖSPK haben das Recht, innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat ab Bekanntgabe beim Vorstand begründeten Einspruch zu erheben.

 

5.   Informationspflicht des Vorstands: Der Vorstand wird angewiesen die Mitglieder des 1.ÖSPK in allen Belangen des Klubs – z.B. Ausstellungen, Turniere, Vorstandssitzungen, usw. – ausführlich, in Bild und Wort im Printmedium des 1.ÖSPK den „Schnauzer-Pinscher Nachrichten“ zu informieren.

 

6.   Neuordnung bei der Vergabe der Klubsieger: Bei den Riesenschnauzern werden grundsätzlich 2 Klubsieger vergeben, in der Gebrauchshundeklasse und aus den übrigen Klassen.

 

7.   Da der in § 14 Abs.2 VerG 2002 bestehende Verpflichtung der Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter und des Beginns der Vertretungsbefungnis bis heute nicht nachgekommen wurde (Frist 4 Wochen) und das, obwohl das Führungsorgan auf diesen Umstand vor ca. 2 Jahren aufmerksam gemacht worden ist, ist der Verein laut Vereinsbehörde handlungsunfähig und es wird eine Geldstrafe bis zu € 726,- verhängt.

      Wegen dieser groben Fahrlässigkeit beantrage ich, dass die Strafe nicht vom Verein sondern vom zuständigen Leitungsorgan zu begleichen ist.

 

8.   Antrag auf Änderung der Satzung:

 

      neu § 11.1.1 Jedes Vorstandsmitglied muss eine eigene physische Person sein.

 

      §11.3 soll neu lauten:    

      Scheidet ein Mitglied des Vorstandes (ausgenommen der Präsident) vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so muss der Präsident innerhalb eines Zeitraumes von 12 Wochen ein Ersatzmitglied berufen, welches bei der nächsten Generalversammlung von dieser bestätigt werden muss.

 

      Abschaffung des Präsenzquorums in § 13.7 und § 14.5