MEDIATION - EIN NEUER WEG ZUR KONFLIKTLÖSUNG

von Dr. Josef Schweighofer


Inhaltsübersicht:

1) Definition von Mediation
2) Herkunft und Entwicklung
3) Grundelemente der Mediation
4) Die Rolle des Mediators
5) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation
6) Die Phasen des Mediationsprozesses
7) Techniken im Mediationsprozess

1) Definition von Mediation

Mediation ? auf Deutsch „Vermittlung“ ? ist
• ein freiwilliges, zeitlich begrenztes, zielorientiertes Verfahren,
• in dem zwischen Konfliktparteien im Beisein eines oder mehrerer neutraler Vermittler
• die Kommunikation gefördert, bearbeitet und strukturiert wird
• und Möglichkeiten (Optionen, Alternativen) zur Lösung des Konflikts gesammelt werden,
• worüber die Parteien abwägen und verhandeln
• und schließlich eigenständig eine für sie passende Vereinbarung treffen,
• die von beiden als fair akzeptiert wird
• und die Aufrechterhaltung einer Beziehung zwischen ihnen ermöglicht.

Laut § 1 Abs. 1 des ZivMediatG (BGBl I 29/2003) ist Mediation eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systema-tisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflik-tes zu ermöglichen.

2) Herkunft und Entwicklung

a) Historische Herkunft
Im alten China war Vermittlung das vorrangige Instrument der Konfliktregelung. Nach konfuzianischer Überzeugung war Konfliktlösung vor allem durch Einsicht bzw. Vereinbarung erreichbar. Gegnerschaftliche Streitverfahren wurden als störend für eine harmonische Beziehung angesehen und mit Frieden und Verständigung unvereinbar. Auch in der heutigen Volksrepublik China wird Vermittlung in den Volkskomitees praktiziert. Auch in der japanischen Kultur ist die Tradition von Versöhnung und Vermittlung stark verwurzelt. In afrikanischen und lateinamerikanischen Kulturkreisen haben vermittelnde Streitinterventionen ebenfalls Tradition.
Im Neuen Testament finden sich mehrere Hinweise auf Vermittlung im Sinn einvernehmlicher Konfliktregelung (vgl. Matthäus, 5,9; 1.Timotheus 2,5; Korinther 6,1-4).
In den USA wurde seit Anfang der 70-er Jahre Mediation vermehrt als Alternative zu den überlasteten Gerichten eingesetzt und in einigen Staaten in den Gerichtsbetrieb eingebunden, indem vor allem Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten erfolgreich an „Conciliation Courts“ abgegeben wurden. 1980 wurde in Kalifornien erstmals gesetzlich („Senate Bill 961“) vorgeschrieben, dass alle streitigen Sorgerechts- und Besuchsrechtssachen vor Beginn des Gerichtsverfahrens einem „Vermittlungsverfahren“ zugeführt werden mussten. Inzwischen haben über die Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten Mediation gesetzlich im Zusammenhang mit Familienstreitigkeiten zwingend oder als freiwilliges Angebot vorgesehen.
In den 80-er Jahren kam Mediation auch nach Deutschland und andere europäische Staaten und von dort in den 90-er Jahren auch nach Österreich.

b) Entwicklung in Österreich
Die gesetzgeberischen Anfänge der Mediation in Österreich gehen auf das Jahr 1993 zurück. Am 24 Februar 1993 fand im Nationalrat eine parlamentarische Enquete zum Thema „Mediation und Probleme von Minderjährigen bei Trennung und Scheidung ihrer Eltern“ statt. Diskutiert wurde damals über Mediation als Mittel zur Konfliktregelung bei familienrechtlichen Streitigkeiten.
Als nächster Schritt fand im Jahr 1994/1995 an den Gerichtsstandorten Wien Floridsdorf und Salzburg ein Modellprojekt mit dem Titel „Familienberatung bei Gericht, Mediation und Kinderbegleitung bei Trennung oder Scheidung der Eltern“ statt. Der Versuch erwies sich als erfolgreich.
Im Jahr 1999 kam es zur ersten rechtlichen Verankerung der Mediation im EheRÄG und im § 99 EheG. Im Jahr 2001 wurde das Anwendungsgebiet der Mediation durch das KindRÄG auf kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten erweitert.
Schließlich wurde vom Nationalrat am 29. April 2003 eine umfassende Regelung der Mediation einstimmig beschlossen. Sie wurde am 6 Juni 2003 mit BGBl 29/2003 als „Zivilrechts-Mediations-Gesetz“ (ZivMediatG) kundgemacht.

3) Grundelemente der Mediation

a) Verfahrensrechtliche:
• zeitliche Begrenzung
• Zielorientiertheit
• Raschheit
• gemeinsame Anwesenheit beider Parteien und eines oder zweier Mediatoren
• Wirtschaftlichkeit
• Flexibilität

b) Inhaltliche:
• Kommunikation
• Strukturierung der Gespräche
• Gleichbehandlung
• Sammeln von Möglichkeiten (Optionen, Alternativen)
• Abwägen und Verhandeln
• Vereinbarung zwischen den Parteien
• Ausrichtung auf Zukunft

c) Psychologische:
• Freiwilligkeit
Niemand soll gezwungen werden, sich einem Mediationsprozess zu unterziehen. Dies schließt wohl noch nicht aus, daß Mediation etwa bestimmten Gerichtsverfahren vorgeschaltet würde, wodurch Konfliktparteien „gezwungen“ würden, Mediation kennenzulernen.
• Offenheit
• Vollständige Information
• Eigeninitiative
• Eigenverantwortung
• Respekt
• Verständnis
• Fairneß
• Vertrauen
• Beziehung zwischen den Partnern


4) Die Rolle des Mediators

a) Neutralität
Der Mediator hat sich in der Kommunikation stets um Unparteilichkeit bzw. „balancierte Parteilichkeit“ (Allparteilichkeit oder auch Äquidistanz) zu bemühen, um Vertrauen und Akzeptanz beider Partner zu erhalten. Der Mediator sollte seine Neutralität im Zuge des Verfahrens immer wieder reflektieren, sich also in einem Zustand des „labilen Gleichgewichts“ halten.
Der Mediator kann jedoch nach überwiegender Meinung auf zwingende rechtliche Bestimmungen hinweisen und objektiv rechtliche Auskünfte erteilen (z.B. auch über den möglichen Ausgang eines Gerichtsverfahrens).
Grenzen der Neutralität:
aa) mangelnde Fähigkeit einer Partei, ihre Bedürfnisse auszudrücken;
bb) mangelnde Freiwilligkeit
cc) Widerspruch eines Mediationsergebnisses mit grundlegenden moralischen Werten.

b) Leitung und Strukturierung der Gespräche
Der Mediator erstellt die Tagesordnung und den Zeitplan.
Der Mediator achtet auf die Einhaltung der Mediationsvereinbarung und der Verhandlungsprinzipien.
Er beobachtet die Interaktion der Parteien und führt die Gespräche durch Interventionen und Fragestellungen.
Er achtet darauf, Machtungleichgewichte zu neutralisieren, ohne Partei zu ergreifen.
Er versucht, komplexe Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen bzw. den Kern herauszuarbeiten.
Er faßt die Diskussionsabschnitte zu geeigneten Zeitpunkten zusammen und hält Einigungen fest.

c) Fachliche und rechtliche Grundkenntnisse
Der Mediator soll in Bezug auf den Inhalt der Mediation die nötigen Grundkenntnisse haben, um fachbezogenen Äusführungen der Parteien grundsätzlich folgen zu können.
Er soll weiters auch die nötigen juristischen Kenntnisse haben, um einen Sachverhalt rechtlich richtig einordnen zu können bzw. die rechtlichen Konsequenzen des jeweiligen Sachverhalts abzusehen.
Dies wird bei der Wahl der Fragen von Bedeutung sein und hilft, daß alle Aspekte der Regelungsmaterie bedacht werden und Erörterung finden.

d) Vertraulichkeit, Verschwiegenheit
Alles was in der Mediation erörtert wird, soll vertraulich behandelt werden und vom Mediator nicht ans Gericht oder eine sonstige Behörde weitergeleitet werden.
Derzeit besteht jedoch noch keine gesetzliche Regelung einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht des Mediators, wie sie etwa für Rechtsanwälte, Psychotherapeuten usw. geregelt ist.
Trotz des Grundsatzes, daß die Partner in der Mediation alle Fakten offen legen sollen, besteht keine Gewähr, dass im Fall des Scheiterns einer Mediation eine Partei in der Mediation getätigte Zugeständnisse der anderen in einem Gerichtsverfahren gegen diese verwendet.
Allgemein anerkannt ist, daß der Mediator bei Gewalt und sexuellem Missbrauch nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden sein soll.

e) Keine Verantwortung für das Verfahrensergebnis
Der Mediator ist für das Mediationsverfahren, nicht jedoch für das Mediationsergebnis verantwortlich. Dieses liegt in der Autonomie der Parteien.

5) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation

• Kommunikationsfähigkeit der Parteien
• Grundsätzliche Fähigkeit, eigene Standpunkte zu vertreten und durchzusetzen
• Ausreichende Information beider Partner


6) Die Phasen des Mediationsprozesses

a) Vorbereitung der Mediation
• Besprechung der Prinzipien, Ziele und Grenzen des Mediationsvefahrens
• Klarstellung der Rolle des Mediators
• Besprechung der Rahmenbedingungen (Frequenz und Dauer der Sitzungen, Kosten)
• Abschluß eines Mediationsvertrages

b) Sammlung der zu klärenden Punkte
Festlegung der Reihenfolge, in der sie geklärt werden sollen
Festhalten von Fakten und Positionen

c) Bearbeitung der Streitpunkte
• Die Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen erfragen und diskutieren
• Kommunikationshindernisse bearbeiten
• Verständnis aufbauen

d) Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten
Wie können die Parteien ihre Wünsche am besten verwirklichen?
Welche Alternativen und Optionen gibt es?
Wie können geltende Bestimmungen (Förderungen, Steuerreglungen) am besten genutzt werden?
Orientierung auf die Zukunft.

e) Entscheidungsfindung
Die Parteien treffen die für sie passendste Regelung und besprechen diesbezügliche Details und Konsequenzen.

f) Festhalten der Mediationsvereinbarung
Die Parteien können die Vereinbarung je nach Inhalt außerhalb der Mediation durch Fachleute überprüfen lassen.
Die Parteien können mit dem Mediator eine weitere Sitzung zur Besprechung des Vollzugs, Auswirkungen in der Praxis oder allenfalls erforderliche Modifikationen vereinbaren, eventuell erst nach einem längeren Zeitabstand.
Auch können die Parteien vereinbaren, im Fall neuerlicher Streitpunkte wieder eine Mediation durchzuführen (was jedoch nicht beinhaltet, daß diese auch erfolgreich beendet werden muss).


7) Techniken im Mediationsprozess

a) Positives Raumklima schaffen
Nach Möglichkeit soll in einem freundlich eingerichteten und nicht angeräumten Raum gearbeitet werden.

b) Angenehmes Gesprächsklima schaffen
Vor Beginn der Mediationsgespräche je nach Situation einen auflockernden „Small-Talk“ fördern, soweit dies in der Situation auch stimmig und autentisch ist.

c) Autentisch bleiben, Glaubwürdigkeit
Der Mediator soll im Prozess stets seine Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit bewahren.

d) Vertrauen
aa) in die eigene Kompetenz des Mediators.
bb) in die Eigenverantwortlichkeit der Parteien.
Konkreten Hinweisen auf Fehlen der Eigenverantwortlichkeit einer Partei ist jedoch nachzugehen und die Mediation bei tatsächlichem Fehlen abzubrechen.

e) Aktives, reflektierendes Zuhören
Die Äußerungen der Parteien zusammenfassend rückfragen („Looping“), z.B. mit den Worten: „Habe ich Sie richtig verstanden..“
Dadurch wird die Konzentration auf die tatsächliche Äußerung eines Partners gestärkt. Der Mediator bewertet dabei nicht und kann dadurch bewusst seine Neutralität zum Ausruck bringen. Dadurch wird auch die Merkfähigkeit der Partner gestärkt.
Das „Looping“ sollte sowohl auf der Wortebene als auch auf der Gefühlsebene erfolgen. Daher empfiehlt es sich vor allem bei einfacheren sozialen Schichten die Wortwahl des anderen aufzugreifen.
Diese Technik beinhaltet auch die tiefenpsychologischen Merkmale von Übertragung und Gegenübertragung.
Im fortgesetzten Mediationsverfahren sollte idealerweise angestrebt werden, dass sich die Parteien gegenseitig „loopen“.
Mit einer derartigen Intervention kann der Mediator als Gesprächsleiter auch gut einen Streit zwischen den Parteien unterbrechen bzw. die Parteien wieder auf die Sachebene zurückholen.
Diese Methode kann auch der Verlangsamung und Vertiefung der Diskussion dienen.

f) Respekt
Jeder Teilnehmer soll in seiner Persönlichkeit voll angenommen und respektiert werden. Auch die Standpunkte und Ansichten jedes Teilnehmers sollen anerkannt werden.

g) Wertschätzen
Die Leistungen jedes Teilnehmers anerkennen und auch entsprechend würdigen („Loben“), auch in Bezug auf Zugeständnisse eines Partners in der Verhandlung, ohne dass dies parteiisch oder allzu schmeichelnd wirkt.

h) Beidseitig bleiben
Bei längeren Ausführungen eines Partners den anderen ins Gespräch einbeziehen. Beide Parteien sollen auch zeitlich etwa gleichermaßen zu Wort kommen.

i) Normalisieren
Den Klienten vermitteln, daß ihr Problem nichts außergewöhnliches, anormales ist und daß sie es ruhig zulassen können.

j) Fokussieren
Wenn die Partner vom Thema abkommen oder sich in Streitigkeiten verwickeln, diese wieder auf das konkrete Regelungsthema zurückführen und auf die eigenen Standpunkte.

k) Spannung nehmen, Gelassenheit fördern
Festgefahrene Standpunkte relativieren, das Gespräch in geeigneten Momenten auflockern etc.

l) Offenheit für alle Äußerungen
Alle Ideen und Vorschläge sollen gesammelt werden.

m) Aufgreifen und Erörtern von ungünstigen und destruktiven Gesprächsformen
Der Mediator nimmt für den Prozess negative Äußerungen zum Anlass, um aufzuzeigen, welche Kummunikationsformen für den Prozess günstiger sind.

n) Frageformen:
Der Mediator hält die Konversation vorrangig durch Fragen aufrecht. Dadurch kann er am besten seine Neutralität bewahren und gibt keine Erklärungen ab.
Eröffnungsfragen helfen, die Dinge in Gang zu setzen (z.B. „Welche Erfahrungen haben Sie mit Mediation? Gibt es dabei Dinge, die Sie beunruhigen?“ ).
Informationsfragen dienen der Faktensammlung (Wer, wie, wann, wo warum).
Klärende Fragen sollen Äußerungen konkretisieren („Was meinen Sie mit..“).
Hypothetische Fragen bringen neue Aspekte ein („angenommen Sie würden..“)
Stimulierende Fragen ermuntern ebenfalls zu neuen Gedanken („gäbe es noch weitere Möglichkeiten..“)

Grundsätzlich sollen geschlossene Fragen (Fragen die mit Ja oder Nein zu beantworten sind) vermieden werden und offene Fragen formuliert werden (wer, wie, wo, was), um die Konversation in Gang zu halten.

o) Zeit geben
Der Mediator soll jedem Partner die erforderliche Zeit einräumen, die er für eine gründliche Bearbeitung des Konflikts benötigt und keinesfalls Druck auf eine Partei ausüben.

p) Ausrichtung auf Zukunft
Das Augenmerk der Parteien soll von alten Konflikten auf Regelungsmöglichkeiten für die Zukunft gelenkt werden.

q) Bewusster Umgang mit Sprache, Mimik und Gefühlen
Der Mediator soll sich stets der Bedeutung seiner Wortwahl und Mimik bewusst sein.
Soviel Emotion wie nötig, so wenig wie möglich, zum Beispiel, wenn der Mediator seiner Sorge Ausdruck verleiht.
Man sollte vermeiden, sich auf Kränkungen einzulassen.

r) Förderung eines tieferen Verständnisses
Jede Partei sollte zumindest ein tieferes Verständnis für sich selbst erreichen und ein rationales Verständnis für den anderen.
Ein tiefliegendes Verständnis für den anderen erleichtert diesem, sich zu ändern.

s) Bearbeitung des Konflikts auf verschiedenen Ebenen
aa) Ebene des Konkreten:
Hier beziehen die Parteien Positionen, um die gefeilscht wird. Es zählen Fakten und Zahlen. Jeder Konfliktpartner denkt nur an seine eigene Position. Nur als letzter Ausweg werden Zugeständnisse zur Erreichung eines Kompromisses gemacht.
bb) Ebene der Bedürfnisse und Interessen:
Hier wird auf die Bedürfnisse eingegangen, die hinter den Sachstandpunkten stehen und auf die Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation des Betreffenden. Hier können auch ideelle Werte und Vorlieben Einklang finden.
cc) Sinnebene, Lebensorientierungsebene:
Ausgehend vom Sachkonflikt und einer allenfalls bestehenden Krise wird eine Neuorientierung überlegt und besprochen, wobei auch Sinnfragen und Wertgrundsätze erörtert und überdacht werden können.
Um einen Konflikt grundlegend zu lösen, muß man meist unter die Ebene des Konkreten gehen.
Indem sich der Mediator mit seiner ganzen Person einbringt, ermöglicht er den Parteien, über eine darunterliegende Ebene zu sprechen. Keine Partei soll jedoch dazu gedrängt werden, sich auf eine darunterliegende Ebene zu begeben. Meistens öffnet sich auch die andere Partei, wenn sich eine Partei für eine darunter liegende Ebene öffnet. Der Mediator soll dabei die andere Partei stützen und ihr die nötige Zeit geben, um sich auch auf diese Ebene zu begeben.

t) Augenmerk auf Dynamik und Verhaltensmuster
Der Mediator soll stets die Dynamik zwischen den Parteien mitbeobachten und auf Verhaltensmuster achten, um sie in einer passenden Situation (sobald sich die jeweilige Partei auf diese Ebene einlassen kann) ansprechen. In der Mediation sollen jedoch Verhaltensmuster nicht verändert, sondern nur bewusst gemacht werden.
Bei Interventionen soll nie der andere „draußen gelassen“ werden.

u) Creating
Bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten soll der Mediator durch geeignete Fragestellung das Augenmerk auf Lösungsmöglichkeiten fördern, die für beide Parteien Vorteile bieten („Vergrößerung des Kuchens“), z.B. Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgaben für die Familie, Vergrößerung des Verkehrswertes des zu verkaufenden Hauses etc.

Copyright Dr. Josef Schweighofer

Weitere Informationen finden Sie im Skriptum „Mediation – Rechtliche Aspekte und Grundlagen“.

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