von Dr. Josef Schweighofer
Inhaltsübersicht:
1) Definition von Mediation
2) Herkunft und Entwicklung
3) Grundelemente der Mediation
4) Die Rolle des Mediators
5) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation
6) Die Phasen des Mediationsprozesses
7) Techniken im Mediationsprozess
1) Definition von Mediation
Mediation ? auf Deutsch „Vermittlung“ ?
ist
• ein freiwilliges, zeitlich begrenztes, zielorientiertes Verfahren,
• in dem zwischen Konfliktparteien im Beisein eines oder mehrerer neutraler
Vermittler
• die Kommunikation gefördert, bearbeitet und strukturiert wird
• und Möglichkeiten (Optionen, Alternativen) zur Lösung des Konflikts
gesammelt werden,
• worüber die Parteien abwägen und verhandeln
• und schließlich eigenständig eine für sie passende Vereinbarung
treffen,
• die von beiden als fair akzeptiert wird
• und die Aufrechterhaltung einer Beziehung zwischen ihnen ermöglicht.
Laut § 1 Abs. 1 des
ZivMediatG (BGBl I 29/2003) ist Mediation eine auf Freiwilligkeit der Parteien
beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler
(Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien
systema-tisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete
Lösung ihres Konflik-tes zu ermöglichen.
2) Herkunft und Entwicklung
a) Historische Herkunft
Im alten China war Vermittlung das vorrangige Instrument der Konfliktregelung.
Nach konfuzianischer Überzeugung war Konfliktlösung vor allem
durch Einsicht bzw. Vereinbarung erreichbar. Gegnerschaftliche Streitverfahren
wurden als störend für eine harmonische Beziehung angesehen und
mit Frieden und Verständigung unvereinbar. Auch in der heutigen Volksrepublik
China wird Vermittlung in den Volkskomitees praktiziert. Auch in der japanischen
Kultur ist die Tradition von Versöhnung und Vermittlung stark verwurzelt.
In afrikanischen und lateinamerikanischen Kulturkreisen haben vermittelnde
Streitinterventionen ebenfalls Tradition.
Im Neuen Testament finden sich mehrere Hinweise auf Vermittlung im Sinn einvernehmlicher
Konfliktregelung (vgl. Matthäus, 5,9; 1.Timotheus 2,5; Korinther 6,1-4).
In den USA wurde seit Anfang der 70-er Jahre Mediation vermehrt als Alternative
zu den überlasteten Gerichten eingesetzt und in einigen Staaten in den
Gerichtsbetrieb eingebunden, indem vor allem Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten
erfolgreich an „Conciliation Courts“ abgegeben wurden. 1980 wurde
in Kalifornien erstmals gesetzlich („Senate Bill 961“) vorgeschrieben,
dass alle streitigen Sorgerechts- und Besuchsrechtssachen vor Beginn des Gerichtsverfahrens
einem „Vermittlungsverfahren“ zugeführt werden mussten. Inzwischen
haben über die Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten Mediation
gesetzlich im Zusammenhang mit Familienstreitigkeiten zwingend oder als freiwilliges
Angebot vorgesehen.
In den 80-er Jahren kam Mediation auch nach Deutschland und andere europäische
Staaten und von dort in den 90-er Jahren auch nach Österreich.
b) Entwicklung in Österreich
Die gesetzgeberischen Anfänge der Mediation in Österreich gehen auf
das Jahr 1993 zurück. Am 24 Februar 1993 fand im Nationalrat eine parlamentarische
Enquete zum Thema „Mediation und Probleme von Minderjährigen bei
Trennung und Scheidung ihrer Eltern“ statt. Diskutiert wurde damals über
Mediation als Mittel zur Konfliktregelung bei familienrechtlichen Streitigkeiten.
Als nächster Schritt fand im Jahr 1994/1995 an den Gerichtsstandorten
Wien Floridsdorf und Salzburg ein Modellprojekt mit dem Titel „Familienberatung
bei Gericht, Mediation und Kinderbegleitung bei Trennung oder Scheidung der
Eltern“ statt. Der Versuch erwies sich als erfolgreich.
Im Jahr 1999 kam es zur ersten rechtlichen Verankerung der Mediation im EheRÄG
und im § 99 EheG. Im Jahr 2001 wurde das Anwendungsgebiet der Mediation
durch das KindRÄG auf kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten erweitert.
Schließlich wurde vom Nationalrat am 29. April 2003 eine umfassende Regelung
der Mediation einstimmig beschlossen.
Sie
wurde am 6 Juni 2003 mit BGBl 29/2003
als „Zivilrechts-Mediations-Gesetz“ (ZivMediatG) kundgemacht.
3) Grundelemente der Mediation
a) Verfahrensrechtliche:
• zeitliche Begrenzung
• Zielorientiertheit
• Raschheit
• gemeinsame Anwesenheit beider Parteien und eines oder zweier Mediatoren
• Wirtschaftlichkeit
• Flexibilität
b) Inhaltliche:
• Kommunikation
• Strukturierung der Gespräche
• Gleichbehandlung
• Sammeln von Möglichkeiten (Optionen, Alternativen)
• Abwägen und Verhandeln
• Vereinbarung zwischen den Parteien
• Ausrichtung auf Zukunft
c) Psychologische:
• Freiwilligkeit
Niemand soll gezwungen werden, sich einem Mediationsprozess zu unterziehen.
Dies schließt wohl noch nicht aus, daß Mediation etwa bestimmten
Gerichtsverfahren vorgeschaltet würde, wodurch Konfliktparteien „gezwungen“
würden, Mediation kennenzulernen.
• Offenheit
• Vollständige Information
• Eigeninitiative
• Eigenverantwortung
• Respekt
• Verständnis
• Fairneß
• Vertrauen
• Beziehung zwischen den Partnern
4) Die Rolle des Mediators
a) Neutralität
Der Mediator hat sich in der Kommunikation stets um Unparteilichkeit bzw. „balancierte
Parteilichkeit“ (Allparteilichkeit oder auch Äquidistanz) zu bemühen,
um Vertrauen und Akzeptanz beider Partner zu erhalten. Der Mediator sollte seine
Neutralität im Zuge des Verfahrens immer wieder reflektieren, sich also
in einem Zustand des „labilen Gleichgewichts“ halten.
Der Mediator kann jedoch nach überwiegender Meinung auf zwingende rechtliche
Bestimmungen hinweisen und objektiv rechtliche Auskünfte erteilen (z.B.
auch über den möglichen Ausgang eines Gerichtsverfahrens).
Grenzen der Neutralität:
aa) mangelnde Fähigkeit einer Partei, ihre Bedürfnisse auszudrücken;
bb) mangelnde Freiwilligkeit
cc) Widerspruch eines Mediationsergebnisses mit grundlegenden moralischen Werten.
b) Leitung und Strukturierung
der Gespräche
Der Mediator erstellt die Tagesordnung und den Zeitplan.
Der Mediator achtet auf die Einhaltung der Mediationsvereinbarung und der Verhandlungsprinzipien.
Er beobachtet die Interaktion der Parteien und führt die Gespräche
durch Interventionen und Fragestellungen.
Er achtet darauf, Machtungleichgewichte zu neutralisieren, ohne Partei zu ergreifen.
Er versucht, komplexe Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen
bzw. den Kern herauszuarbeiten.
Er faßt die Diskussionsabschnitte zu geeigneten Zeitpunkten zusammen und
hält Einigungen fest.
c) Fachliche und rechtliche
Grundkenntnisse
Der Mediator soll in Bezug auf den Inhalt der Mediation die nötigen Grundkenntnisse
haben, um fachbezogenen Äusführungen der Parteien grundsätzlich
folgen zu können.
Er soll weiters auch die nötigen juristischen Kenntnisse haben, um einen
Sachverhalt rechtlich richtig einordnen zu können bzw. die rechtlichen
Konsequenzen des jeweiligen Sachverhalts abzusehen.
Dies wird bei der Wahl der Fragen von Bedeutung sein und hilft, daß alle
Aspekte der Regelungsmaterie bedacht werden und Erörterung finden.
d) Vertraulichkeit, Verschwiegenheit
Alles was in der Mediation erörtert wird, soll vertraulich behandelt werden
und vom Mediator nicht ans Gericht oder eine sonstige Behörde weitergeleitet
werden.
Derzeit besteht jedoch noch keine gesetzliche Regelung einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht
des Mediators, wie sie etwa für Rechtsanwälte, Psychotherapeuten usw.
geregelt ist.
Trotz des Grundsatzes, daß die Partner in der Mediation alle Fakten offen
legen sollen, besteht keine Gewähr, dass im Fall des Scheiterns
einer Mediation eine Partei in der Mediation getätigte Zugeständnisse
der anderen in einem Gerichtsverfahren gegen diese verwendet.
Allgemein anerkannt ist, daß der Mediator bei Gewalt und sexuellem Missbrauch
nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden sein soll.
e) Keine Verantwortung für
das Verfahrensergebnis
Der Mediator ist für das Mediationsverfahren, nicht jedoch für das
Mediationsergebnis verantwortlich. Dieses liegt in der Autonomie der Parteien.
5) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation
• Kommunikationsfähigkeit
der Parteien
• Grundsätzliche Fähigkeit, eigene Standpunkte zu vertreten
und durchzusetzen
• Ausreichende Information beider Partner
6) Die Phasen des Mediationsprozesses
a) Vorbereitung der Mediation
• Besprechung der Prinzipien, Ziele und Grenzen des Mediationsvefahrens
• Klarstellung der Rolle des Mediators
• Besprechung der Rahmenbedingungen (Frequenz und Dauer der Sitzungen,
Kosten)
• Abschluß eines Mediationsvertrages
b) Sammlung der zu klärenden
Punkte
Festlegung der Reihenfolge, in der sie geklärt werden sollen
Festhalten von Fakten und Positionen
c) Bearbeitung der Streitpunkte
• Die Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen erfragen und
diskutieren
• Kommunikationshindernisse bearbeiten
• Verständnis aufbauen
d) Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten
Wie können die Parteien ihre Wünsche am besten verwirklichen?
Welche Alternativen und Optionen gibt es?
Wie können geltende Bestimmungen (Förderungen, Steuerreglungen) am
besten genutzt werden?
Orientierung auf die Zukunft.
e) Entscheidungsfindung
Die Parteien treffen die für sie passendste Regelung und besprechen diesbezügliche
Details und Konsequenzen.
f) Festhalten der Mediationsvereinbarung
Die Parteien können die Vereinbarung je nach Inhalt außerhalb der
Mediation durch Fachleute überprüfen lassen.
Die Parteien können mit dem Mediator eine weitere Sitzung zur Besprechung
des Vollzugs, Auswirkungen in der Praxis oder allenfalls erforderliche Modifikationen
vereinbaren, eventuell erst nach einem längeren Zeitabstand.
Auch können die Parteien vereinbaren, im Fall neuerlicher Streitpunkte
wieder eine Mediation durchzuführen (was jedoch nicht beinhaltet, daß
diese auch erfolgreich beendet werden muss).
7) Techniken im Mediationsprozess
a) Positives Raumklima schaffen
Nach Möglichkeit soll in einem freundlich eingerichteten und nicht angeräumten
Raum gearbeitet werden.
b) Angenehmes Gesprächsklima
schaffen
Vor Beginn der Mediationsgespräche je nach Situation einen auflockernden
„Small-Talk“ fördern, soweit dies in der Situation auch stimmig
und autentisch ist.
c) Autentisch bleiben, Glaubwürdigkeit
Der Mediator soll im Prozess stets seine Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit
bewahren.
d) Vertrauen
aa) in die eigene Kompetenz des Mediators.
bb) in die Eigenverantwortlichkeit der Parteien.
Konkreten Hinweisen auf Fehlen der Eigenverantwortlichkeit einer Partei ist
jedoch nachzugehen und die Mediation bei tatsächlichem Fehlen abzubrechen.
e) Aktives, reflektierendes
Zuhören
Die Äußerungen der Parteien zusammenfassend rückfragen („Looping“),
z.B. mit den Worten: „Habe ich Sie richtig verstanden..“
Dadurch wird die Konzentration auf die tatsächliche Äußerung
eines Partners gestärkt. Der Mediator bewertet dabei nicht und kann dadurch
bewusst seine Neutralität zum Ausruck bringen. Dadurch wird auch
die Merkfähigkeit der Partner gestärkt.
Das „Looping“ sollte sowohl auf der Wortebene als auch auf der Gefühlsebene
erfolgen. Daher empfiehlt es sich vor allem bei einfacheren sozialen Schichten
die Wortwahl des anderen aufzugreifen.
Diese Technik beinhaltet auch die tiefenpsychologischen Merkmale von Übertragung
und Gegenübertragung.
Im fortgesetzten Mediationsverfahren sollte idealerweise angestrebt werden,
dass sich die Parteien gegenseitig „loopen“.
Mit einer derartigen Intervention kann der Mediator als Gesprächsleiter
auch gut einen Streit zwischen den Parteien unterbrechen bzw. die Parteien wieder
auf die Sachebene zurückholen.
Diese Methode kann auch der Verlangsamung und Vertiefung der Diskussion dienen.
f) Respekt
Jeder Teilnehmer soll in seiner Persönlichkeit voll angenommen und respektiert
werden. Auch die Standpunkte und Ansichten jedes Teilnehmers sollen anerkannt
werden.
g) Wertschätzen
Die Leistungen jedes Teilnehmers anerkennen und auch entsprechend würdigen
(„Loben“), auch in Bezug auf Zugeständnisse eines Partners
in der Verhandlung, ohne dass dies parteiisch oder allzu schmeichelnd
wirkt.
h) Beidseitig bleiben
Bei längeren Ausführungen eines Partners den anderen ins Gespräch
einbeziehen. Beide Parteien sollen auch zeitlich etwa gleichermaßen zu
Wort kommen.
i) Normalisieren
Den Klienten vermitteln, daß ihr Problem nichts außergewöhnliches,
anormales ist und daß sie es ruhig zulassen können.
j) Fokussieren
Wenn die Partner vom Thema abkommen oder sich in Streitigkeiten verwickeln,
diese wieder auf das konkrete Regelungsthema zurückführen und auf
die eigenen Standpunkte.
k) Spannung nehmen, Gelassenheit
fördern
Festgefahrene Standpunkte relativieren, das Gespräch in geeigneten Momenten
auflockern etc.
l) Offenheit für alle
Äußerungen
Alle Ideen und Vorschläge sollen gesammelt werden.
m) Aufgreifen und Erörtern
von ungünstigen und destruktiven Gesprächsformen
Der Mediator nimmt für den Prozess negative Äußerungen
zum Anlass, um aufzuzeigen, welche Kummunikationsformen für den
Prozess
günstiger sind.
n) Frageformen:
Der Mediator hält die Konversation vorrangig durch Fragen aufrecht. Dadurch
kann er am besten seine Neutralität bewahren und gibt keine Erklärungen
ab.
Eröffnungsfragen helfen, die Dinge in Gang zu setzen (z.B. „Welche
Erfahrungen haben Sie mit Mediation? Gibt es dabei Dinge, die Sie beunruhigen?“
).
Informationsfragen dienen der Faktensammlung (Wer, wie, wann, wo warum).
Klärende Fragen sollen Äußerungen konkretisieren („Was
meinen Sie mit..“).
Hypothetische Fragen bringen neue Aspekte ein („angenommen Sie würden..“)
Stimulierende Fragen ermuntern ebenfalls zu neuen Gedanken („gäbe
es noch weitere Möglichkeiten..“)
Grundsätzlich sollen geschlossene Fragen (Fragen die mit Ja oder Nein zu beantworten sind) vermieden werden und offene Fragen formuliert werden (wer, wie, wo, was), um die Konversation in Gang zu halten.
o) Zeit geben
Der Mediator soll jedem Partner die erforderliche Zeit einräumen, die er
für eine gründliche Bearbeitung des Konflikts benötigt und keinesfalls
Druck auf eine Partei ausüben.
p) Ausrichtung auf Zukunft
Das Augenmerk der Parteien soll von alten Konflikten auf Regelungsmöglichkeiten
für die Zukunft gelenkt werden.
q) Bewusster Umgang
mit Sprache, Mimik und Gefühlen
Der Mediator soll sich stets der Bedeutung seiner Wortwahl und Mimik bewusst
sein.
Soviel Emotion wie nötig, so wenig wie möglich, zum Beispiel, wenn
der Mediator seiner Sorge Ausdruck verleiht.
Man sollte vermeiden, sich auf Kränkungen einzulassen.
r) Förderung eines tieferen Verständnisses
Jede Partei sollte zumindest ein tieferes Verständnis für sich selbst
erreichen und ein rationales Verständnis für den anderen.
Ein tiefliegendes Verständnis für den anderen erleichtert diesem,
sich zu ändern.
s) Bearbeitung des Konflikts
auf verschiedenen Ebenen
aa) Ebene des Konkreten:
Hier beziehen die Parteien Positionen, um die gefeilscht wird. Es zählen
Fakten und Zahlen. Jeder Konfliktpartner denkt nur an seine eigene Position.
Nur als letzter Ausweg werden Zugeständnisse zur Erreichung eines Kompromisses
gemacht.
bb) Ebene der Bedürfnisse und Interessen:
Hier wird auf die Bedürfnisse eingegangen, die hinter den Sachstandpunkten
stehen und auf die Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation des Betreffenden.
Hier können auch ideelle Werte und Vorlieben Einklang finden.
cc) Sinnebene, Lebensorientierungsebene:
Ausgehend vom Sachkonflikt und einer allenfalls bestehenden Krise wird eine
Neuorientierung überlegt und besprochen, wobei auch Sinnfragen und Wertgrundsätze
erörtert und überdacht werden können.
Um einen Konflikt grundlegend zu lösen, muß man meist unter die Ebene
des Konkreten gehen.
Indem sich der Mediator mit seiner ganzen Person einbringt, ermöglicht
er den Parteien, über eine darunterliegende Ebene zu sprechen. Keine Partei
soll jedoch dazu gedrängt werden, sich auf eine darunterliegende Ebene
zu begeben. Meistens öffnet sich auch die andere Partei, wenn sich eine
Partei für eine darunter liegende Ebene öffnet. Der Mediator soll
dabei die andere Partei stützen und ihr die nötige Zeit geben, um
sich auch auf diese Ebene zu begeben.
t) Augenmerk auf Dynamik
und Verhaltensmuster
Der Mediator soll stets die Dynamik zwischen den Parteien mitbeobachten und
auf Verhaltensmuster achten, um sie in einer passenden Situation (sobald sich
die jeweilige Partei auf diese Ebene einlassen kann) ansprechen. In der Mediation
sollen jedoch Verhaltensmuster nicht verändert, sondern nur bewusst
gemacht werden.
Bei Interventionen soll nie der andere „draußen gelassen“
werden.
u) Creating
Bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten soll der Mediator durch
geeignete Fragestellung das Augenmerk auf Lösungsmöglichkeiten fördern,
die für beide Parteien Vorteile bieten („Vergrößerung
des Kuchens“), z.B. Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgaben für
die Familie, Vergrößerung des Verkehrswertes des zu verkaufenden
Hauses etc.
Copyright Dr. Josef Schweighofer
Weitere Informationen finden Sie im Skriptum „Mediation – Rechtliche Aspekte und Grundlagen“.