
WILLKOMMEN
Von den Innovationen
der letzten Jahre, haben intelligente oder smarte Geräte in fast allen
Bereichen unsere Lebensgewohnheiten beeinflusst. Ob im Haushalt, im KFZ,
im Gesundheitsbereich, in der Unterhaltung, in der Kommunikation, uva. -
es gibt keinen Bereich, der nicht intelligent gesteuert werden kann.
Die Entwickler
steckten viel Know-How in diese digitalen Ausstattungen. Es ist
verständlich, dass sie vom kommerziellen Erfolg profitieren wollen und
ausschliesslich die Vorteile der Produkte preisen. Bei vielen smarten
Geräten gibt es leider Schattenseiten. Auch beim Smart-Meter oder
"intelligenten Messgerät".
Diesem Umstand
Rechnung tragend, hat der österreichische Gesetzgeber reagiert.
Gemäss der letzten Novellierung des ElWOG - Elektrizitätswirtschafts-
und Organisationsgesetzes 2010, §83 Abs.1 idgF, darf eine kleine Gruppe
von Stromkunden frei entscheiden (in der letzten Installationsperiode
5%, IME-VO §1 Abs.1), ein "intelligentes Messgerät" auch abzulehnen.
Nun sollte man meinen,
in einem Rechtsstaat mit Rechtssicherheit kann sich ein österreichischer
Bürger darauf verlassen, dass vom Nationalrat verabschiedete und
inkraftgetretene Bundesgesetze befolgt werden. Leider ist dem nicht so!
Beispielsweise bedient
sich Netz-Burgenland, in "Absprache mit der Arbeiterkammer und
E-Control, der Regulierungsbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit", eines "hinterlistigen Tricks" (legi fraudem facere) um die
ElWOG-Novellierung zu umgehen und Kunden, die sich auf das Bundesgesetz
berufend ein Smart-Meter nicht möchten, zu zwingen, ein solches trotzdem
montieren und in Betrieb nehmen zu lassen.
Mailzuschriften und Beiträge
von kongruierenden Internetinitiativen bestätigen, dass diese Praxis
auch von anderen Netzbetreibern angewendet wird. Darin
sehen wir nicht nur eine Rechtsunsicherheit begründet, sondern einen
schweren Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit.
Bearbeitungsstand Homepage
05.11.2018
Bearbeitungsstand News
16.02.2019
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"Smart Meter Nein" - PDF, ca 4,5 MB, ca 250 Seiten) |