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!!! ACHTUNG !!!

...Seit 1. Jänner 2004 gibt’s in Österreich keine Schonfrist mehr!

...Fehlende Rechnungsmerkmale führen unweigerlich zum Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Rechnungsempfänger!

 

  • Neue, zwingende Rechnungsmerkmale seit 1. Jänner 2003

Wie Sie sicher wissen, muss eine Rechnung um gültig ausgestellt zu sein, gewisse Merkmale beinhalten. Nur wenn eine Rechnung all diese Merkmale aufweist, ist die Voraussetzung für den Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug1 vornehmen zu können gegeben.

Im Jänner 2003 kamen nun vier weitere zwingende Rechnungsmerkmale dazu. Aus unten angeführter Tabelle können Sie die alten sowie auch die aktuellen zwingenden Bestandteile einer Rechnung ersehen.

Bisherige zwingende Bestandteile einer Rechnung
Seit 01. 01. 2003 zusätzliche zwingende Bestandteile einer Rechnung

1. Angabe des liefernden oder leistenden    Unternehmens

2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Möglich ist jede Bezeichnung die eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift ermöglicht.)

3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der erbrachten Leistungen

4. Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum

5. Das Entgelt (und sinnvollerweise die Währung)

6. Den darauf entfallenden Steuerbetrag

7. Der anzuwendende Steuersatz oder ggf. den Hinweis auf eine Steuerbefreiung

8. Das Ausstellungsdatum (bei Bargeschäften ist Lieferdatum = Rechnungsdatum)

9. Eine fortlaufende (alpha-)numerische Nummer, welche zur eindeutigen Identifizierung der Rechnung nur 1x vergeben werden darf. (Die Prüfung der fortlaufenden Nummer ist durch den Leistungsempfänger nicht vorgesehen)

10. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer)

11. Ab 1. Jänner 2006 muss  die UID-Nr. des Kunden angegeben werden, sofern das Nettoentgelt der Rechnung  10.000,- € übersteigt.

Um sich und vor allem Ihren Kunden jede Menge Ärger (und viel Geld!) zu ersparen nutzen Sie die Möglichkeiten der Althaler Autodemontage-Software (welche Ihnen unter anderem durch den VIAV zur Verfügung gestellt wird) und erstellen Sie die Rechnungen mit diesem Programm. So stellen Sie sicher, dass Sie auch bestimmt keine Merkmale vergessen haben.

Dabei generieren Sie automatisch und ohne Mehraufwand die notwendigen Daten für die gesetzliche Abfall-Dokumentation des Altauto-Meldewesen‘s und die Kennzahlen für die Umsatzkontrolle. Weitere Vorteile sind, dass Sie über den Bildschirm verfolgen können, welche Ersatzteile je Fahrzeug für den Verkauf noch zur Verfügung stehen.

 

  • Ab 1. Jänner 2004 gibt es keine Schonfrist mehr für fehlende UID-Nummern auf Rechnungen über 150 €!

    TIPPS für die Überprüfung erhaltener Rechnungen (Dabei geht es um Ihr Geld!)
    • Wird die UID-Nummer beim Erstellen der Rechnung mit aufgedruckt oder ist sie bereits dem Firmen-Briefpapier zu entnehmen, ist eine Überprüfung nicht notwendig.
    • Ist eine UID-Nummer jedoch von Hand oder mit anderen leicht austauschbaren Mitteln unabhängig vom Rechnungsdruck zugefügt worden, ist diese vom Rechnungsempfänger über das UID-Büro zu überprüfen.

      Diese Überprüfung ist dann zweckmäßiger Weise zur Beweissicherung auch zu dokumentieren. Andernfalls wird wegen Unterlassung der besonderen Sorgfaltspflicht die Vorsteuer, welche Sie als Rechnungsempfänger geltend gemacht haben, wieder von Ihnen zurückgefordert!
Rechenbeispiel: Bei einer Summe von 100.000,-- € und einem Vorsteuersatz von 20% ist das ein schmerzhafter Betrag von 16.666,67 €, der erst einmal verdient werden muss.


  • Seit Jänner 2003 gibt es ein automatisches Prüfverfahren durch die Finanzämter
  • Ihre Buchhaltungsdaten sind inkl. UID-Nummer des Lieferanten in elektronischer Form dem Finanzamt zur Prüfung zu übermitteln. Auch wenn die Aufgabe der Datenübermittlung Ihr Steuerberater übernommen hat, sind Sie der Verantwortliche, welcher die UID-Nummer zu überprüfen hat. Durch ein elektronisches Prüfverfahren werden zuverlässig Falscheingaben aussortiert und ergeben damit auch in Ihrem Betrieb einen Anlass zur Steuerpüfung. Je nach der festgestellten Fehlerquote ist das Risiko gegeben, dass unberechtigt abgezogene Vorsteuer Ihrem Abgabekonto wieder angelastet wird.

    In der Althaler Autodemontage-Software sind in der Kunden- und Lieferantenverwaltung umfassende Sicherheits- sowie Prüfmechanismen integriert, welche eine ordnungsgemäße Buchführung gewährleisten können und Ihnen bei der Anwendung der täglichen Arbeit oder über die zu startende Diagnose etwaige Fehler aufzeigen können bzw. solche sofort zu verhindern helfen.

    So seltsam es auch klingen mag, die Althaler Autodemontage-Software, kann Ihre Kunden und vor allem Sie als
    Rechnungsempfänger bei der nächsten Steuerprüfung vor bösen Überraschungen schützen!2

    ....Und das Ganze natürlich legal!



    1Sofern der Kunde nach dem jeweilig lautenden UST-Gesetz dazu berechtigt ist
    2Sofern das EDV-System im Rechnungswesen in vollem Umfang eingesetzt wird.






    Impressum:
    Herausgeber: VIAV (Verein zur Interessensvertretung der Autoverwerter Österreichs)
    Medienverantwortlich: Althaler Christof
    Sekretariat/Redaktion: Oberhauser Sarah