Häufig gestellte Fragen, allgemein
Was ist ein Leichtflugzeug?
Für motorbetriebene Luftfahrzeuge gibt es gem. ICAO (International Civil Aviation Organisation) eine festgelegte Einteilung in Luftfahrzeug-Kategorien (Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe....), Flugzeug- Gewichtsklassen und Flugzeugmuster. Als Leichtflugzeuge der untersten Gewichtsklasse -A- werden einmotorige (Single Engine Piston) und mehrmotorige (Multi Engine Piston) Landflugzeuge mit Kolbenmotorantrieb und einer max. Abflugmasse von 2000 kg bezeichnet. Dazu sind die international gültigen Bau-, Abnahme-, Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften definiert.
Was ist ein Ultraleicht (UL)- Flugzeug?
Für UL-Flugzeuge existiert solch eine international festgelegte Einteilung nicht. Innerhalb der EU ist lediglich festgelegt, das UL-Flugzeuge (einsitzig bis 322,5 kg, zweisitzig bis 472,5 kg, max. "Abrissgeschwindigkeit" von 65 km/h) vom Zuständigkeitsbereich der EASA (European Aviation Safety Agency) ausgenommen sind. Die Regelung bleibt deshalb den einzelnen Staaten überlassen. In Österreich sind zwar die Bauvorschriften für aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge (gem. LTF-UL) gleich wie in Deutschland, die Abnahmebedingungen für die Musterzulassung werden jedoch unterschiedlich gehandhabt. Dabei ist z.B. eine zusätzliche Flugzeugausrüstung wie Transponder und ELT (Emergency Locator Transmitter) vorgeschrieben.
Die einzelnen UL- Luftfahrzeugkategorien unterscheiden sich in den einzelnen Staaten beträchtlich. In Österreich teilen sie sich in aerodynamisch (dreiachsig) gesteuerte und in gewichtskraftgesteuerte UL-Flugzeuge bis 472,5 kg zulässige Gesamtmasse. Beide müssen mit Gesamtrettungsgerät und ELT ausgerüstet sein. Bei den gewichtskraftgesteuerten UL´s gibt es noch eine eigene Unterklasse, und zwar eigenstartfähige UL´s (Minimum-UL) mit einer Eigenmasse von max. 120 kg, für die Erleichterungen bei der Zulassung und beim Betrieb, wie z.B. Wegfall des Flugplatzzwanges bestehen.
In Deutschland gibt es weitere UL-Kategorien, nämlich UL-Tragschrauber, UL-Segelflugzeuge und UL-Luftschiffe, für die derzeit in Österreich keine Zulassungsmöglichkeit besteht.
Welchen Flugschein benötige ich zum Fliegen?
In Österreich benötigt man für Leichtflugzeuge und UL-Flugzeuge die weltweit gültige Privatpilotenlizenz = PPL(A) gem. ICAO, oder die nur national gültige PPL(N). Seit Jänner 2011 kann auch eine PPL(UL) erworben werden, die gleichfalls nur national gültig ist.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, deutsch zugelassene UL´s (D-MXXX Kennzeichen) mit der deutschen UL- Fluglizenz (D-SPL) der jeweiligen UL- Kategorie zu fliegen, die in den meisten Staaten in Europa anerkannt wird.
Kann man mit dem UL-Flugzeug seine PPL-A verlängern?
Seit Inkrafttreten der europäischen JAR-FCL (Joint Aviation Regulations-Flight Crew Lizensing) im Jahr 2006 besteht in Österreich diese Möglichkeit nicht mehr.