Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma
Unger Company Veranstaltungsservice GmbH
2. Die Mietdauer beträgt 1 Tag. Bei Vermietung über
mehrere Tage gelten folgende Mietpreise: 2 Tage = 1,6 Tagesmieten, 3 Tage = 2,1
Tagesmieten, 4 Tage = 2,5 Tagesmieten, 5 Tage = 2,9 Tagesmieten, 6 Tage = 3,3
Tagesmieten.
3.
Der Mieter übernimmt die Haftung für die gelieferten Gegenstände vom Zeitpunkt
der Übernahme bis zur Übergabe an unsere Mitarbeiter und haftet in vollem Umfang
für Schäden an oder durch die Mietgegenstände. Werden Gegenstände verschmutzt,
gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Ist eine restlose Reinigung
nicht möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
4. In der Bestellung angeführte
Lieferzeitpunkte versuchen wir einzuhalten können aber grundsätzlich nur 1.
Vormittagslieferungen (07:00 - 12:00 Uhr) oder 2. Nachmittagslieferungen (12:00
— 17:00 Uhr) garantieren.
5. Lieferungen werden nach Stand der Technik in
üblicher Weise vorgenommen (LKW, Transportwagen, Transportrodel, etc.) An der
Lieferanschrift vorhandene technische Einrichtungen, (z. B Lifte, Rolltreppen,
etc.) werden vom Besteller uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Für
Beschädigungen im Rahmen der Lieferung haftet die Unger Company im Falle von
grober Fahrlässigkeit und bei absichtlicher Beschädigung von Einrichtungen an
der Lieferanschrift. Andere Haftungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Der Besteller sorgt für ungehinderten
Zugang bei Lieferung und Abholung. Wird der Zugang bzw. die Benützung der
vorhandenen technischen Einrichtungen nicht ermöglicht, trägt der Besteller die
dadurch entstehenden Kosten. Die Unger Company
kann in solchen Fällen auch die Lieferung abbrechen
und die Kosten verrechnen.
7. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände
sorgsam zu behandeln und Beschädigungen sowie Verschmutzung hintanzuhalten.
8. Nicht retournierte oder
beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw.
Wiederherstellungspreis verrechnet.
9. Der Mieter bescheinigt durch Unterschrift auf dem
Lieferschein, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand
übernommen hat.
Nachträgliche
Reklamationen können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter bei Rückgabe
auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und Kontrolle auf einwandfreien
Zustand, so erkennt er die von der Unger Company durchgeführte Überprüfung an.
10. Für die Richtigkeit und
Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet die bestellende Person. Ist die
bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat verschieden,
gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die
bestellende Person haftet für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit
der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch
dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch
immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
11. Die Unger Company behält sich das
Recht vor, auf seinen Mietgegenständen in angemessener Form Werbung anzubringen,
bzw. die Gegenstände als Eigentum der Unger Company zu kennzeichnen. Die
angebrachten Firmenlogos dürfen weder abgenommen, noch unsichtbar gemacht
werden.
12. Der
Mietpreis ist nach
Rechnungserhalt prompt - ohne Abzüge zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 11 %
als vereinbart.
13. Mündliche Bestellungen werden durch
Auftragsbestätigung bestätigt. Wird eine Auftragsbestätigung oder eine
schriftliche Bestellung nicht binnen 48 Stunden per Fax an Rufnummer 0043 1 505
52 73 widerrufen, so gilt die Bestellung als bindend.
Stornogebühren:
Ab Auftragsbestätigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10 %; bis 7 Tage vor
Mietbeginn: 30 %; bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 %, innerhalb 24 Stunden: 100
% Auftragssumme.
14. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste offene
Forderung angerechnet.
15. Mündliche Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie
binnen 24 Stunden durch die Unger Company schriftlich bestätigt werden.
16. Es gilt das österreichische Recht.
Gerichtsstand Wien.
Wien, im Jänner 2008