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Gott hat Mann und Frau füreinander bestimmt,
damit sie "nicht mehr zwei, sondern eins" sind:
Auf diese Weise sollen sie die Liebe leben,
fruchtbar sein und so zum Zeichen für Gott selbst werden,
der nichts als überfließende Liebe ist.
Zwei Menschen finden sich, gewinnen sich lieb und
wachsen zu einer echten Liebesgemeinschaft zusammen. Dieses
Miteinander bringen sie vor Gott, um sich verbindlich den
Segen Gottes zusagen zu lassen. Sie treten aber auch vor Gott,
um das, was sie leben, ganz offiziell als Zeichen der Nähe
Gottes, eben als Sakrament deklarieren zu lassen. Und genau
das gilt es im Alltag zu leben. Gerade beim Ehesakrament wird
so spürbar, dass es hier nicht um eine isolierte Feier geht,
sondern um ein gottesdienstliches Fest, das im Alltag gelebt
wird.

Administrativer Ablauf
Etwa
drei Monate vor der geplanten Hochzeit soll die Trauung in der
Pfarrkanzlei mit folgenden
Dokumenten angemeldet werden (die Trauung ist in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams anzumelden, und zwar auch dann, wenn die Trauung wo anders stattfinden wird):
- beide Geburtsurkunden
- beide Taufscheine
- beide
Meldezettel
Sie
bekommen bei der Anmeldung die Unterlagen für den obligaten Besuch
eines Eheseminars und vereinbaren mit dem Pfarrer einen Termin für ein
Brautleutegespräch.

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